Sitzung: 25.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0432/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt den durch das Planungsbüro Junker & Kruse erstellten „Entwurf
des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ von April 2011 als
„Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ im Sinne eines räumlich-funktionalen
Grundkonzeptes für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der
Stadt Emmerich am Rhein.
Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschlossene „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ versteht sich
als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i. S.
der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der
Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der planungsrechtlichen
Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen ist.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die Frage des
Einzelhandelskonzeptes in der letzten Ausschusssitzung für Stadtentwicklung im
Sinne zur Beratung gestellt wurde. Er regt an, die Entscheidung über das
Einzelhandelskonzept in dieser Sitzung herbeizuführen, so dass der Entwurf zum
Einzelhandelskonzept in der Ratssitzung vom 31.05.2011 zum Konzept als solches
umformatiert wird und die Verwaltung somit planungsrechtlich in der Lage ist,
zukünftig mit dem Einzelhandelskonzept zu arbeiten.
Mitglied Beckschaefer führt aus, dass die BGE bereits in der
letzten Ausschusssitzung für Stadtentwicklung bei der Kenntnisnahme des
Einzelhandelskonzeptes mitgeteilt hat, dass sie dem Konzept nicht zustimmen
wird. Dies möchte Mitglied Beckschaefer somit noch mal wiederholen, wobei die
Gründe für diese Entscheidung ausführlicher im Haupt- und Finanzausschuss bzw.
in der Ratssitzung dargelegt werden. Des Weiteren führt er aus, dass das
Einzelhandelskonzept für die BGE als Bauleitungsplan für die Innenstadt
verstanden wird, deren Versorgungsbereich durch das Ausgrenzen der
Wollenweberstraße noch kleiner geworden ist. Mitglied Beckschaefer erklärt,
dass die Befürchtung besteht, dass sich in Zukunft kleinere oder größere
Prozesse entwickeln können, die in die Richtung der Diskussionen über Wemmer
& Jansen gehen. Dies ist aber nur einer der Ablehnungsgründe. Die anderen
Gründe werden in den anderen Sitzungen ausgeführt.
Stellv. Vorsitzender Hinze lässt nach gestelltem Antrag nach
Vorlage beschließen.