Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den durch das Planungsbüro Junker & Kruse erstellten „Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ von April 2011 als „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ im Sinne eines räumlich-funktionalen Grundkonzeptes für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen ist.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass die Frage des Einzelhandelskonzeptes in der letzten Ausschusssitzung für Stadtentwicklung im Sinne zur Beratung gestellt wurde. Er regt an, die Entscheidung über das Einzelhandelskonzept in dieser Sitzung herbeizuführen, so dass der Entwurf zum Einzelhandelskonzept in der Ratssitzung vom 31.05.2011 zum Konzept als solches umformatiert wird und die Verwaltung somit planungsrechtlich in der Lage ist, zukünftig mit dem Einzelhandelskonzept zu arbeiten.

Mitglied Beckschaefer führt aus, dass die BGE bereits in der letzten Ausschusssitzung für Stadtentwicklung bei der Kenntnisnahme des Einzelhandelskonzeptes mitgeteilt hat, dass sie dem Konzept nicht zustimmen wird. Dies möchte Mitglied Beckschaefer somit noch mal wiederholen, wobei die Gründe für diese Entscheidung ausführlicher im Haupt- und Finanzausschuss bzw. in der Ratssitzung dargelegt werden. Des Weiteren führt er aus, dass das Einzelhandelskonzept für die BGE als Bauleitungsplan für die Innenstadt verstanden wird, deren Versorgungsbereich durch das Ausgrenzen der Wollenweberstraße noch kleiner geworden ist. Mitglied Beckschaefer erklärt, dass die Befürchtung besteht, dass sich in Zukunft kleinere oder größere Prozesse entwickeln können, die in die Richtung der Diskussionen über Wemmer & Jansen gehen. Dies ist aber nur einer der Ablehnungsgründe. Die anderen Gründe werden in den anderen Sitzungen ausgeführt.

 

Stellv. Vorsitzender Hinze lässt nach gestelltem Antrag nach Vorlage beschließen.