Sitzung: 25.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 05 - 15 0433/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt das am
03.02.2009 beschlossene BÜ - Beseitigungskonzept für den Teilbereich Elten
entsprechend dem Plan in der Anlage drei neu (‚zukünftige Situation
gemäß Konsensvorschlag der Stadt Emmerich am Rhein’) zu ändern.
Zum vierten Tagespunkt wird die Anlage
3, auf der die Umgehungsstraße nicht mehr zu sehen ist, neu verteilt.
Zusätzlich wird eine Stellungnahme des rheinischen Landwirtschaftsverbandes
nachgereicht.
Herr Kemkes erläutert, dass man bei dem
Konsensgespräch mit dem Ministerium am 12.01.2011 einen, mit dem Arbeitskreis
ÖPNV vorabgestimmten, Lösungsvorschlag eingebracht hat, welcher dem
Beschlussvorschlag entspricht. Die Anlage 3, auf die sich der
Beschlussvorschlag bezieht, wurde modifiziert. Herr Kemkes erklärt die
Konzeption für Elten und spricht dabei die einzelnen Bahnübergänge von Süden
nach Norden an. Demnach kommt zuerst die Bahnüberquerung des Viaduktes im
Bereich der B8, welche im Plan als EÜ bezeichnet ist.
Diese bleibt bestehen, um hier über den Spyker
Weg und den Tichelkamp anfahren zu können. Als Ersatz für den Bahnübergang
Emmericher Straße ist die sogenannte Bergvariante vorgesehen. Dieses bedeutet,
dass vor dem Viadukt eine neue B8-Trasse bahnparallel angelegt wird, die bis
auf die Emmericher Straße führt. Dadurch kann der Bahnübergang entfallen. Der
Bahnübergang an der Sonderwykstraße wird ersatzlos gestrichen. An der
Bahnquerung Lobither Straße soll eine Fußgänger- und Radfahrerunterführung
entstehen. Für die BÜ’s Lobither Straße und Zevenaarer Straße soll es eine Ersatzlösung
geben, indem die Lobither Straße abschwenkt und bahnparallel zu einem
Brückenbauwerk in Höhe der Haagschen Straße geführt wird. Dort überquert sie
die Bahn und setzt wieder auf die B8 auf. Ab hier würde die B8 neu südlich der
Schiene bis zur Grenze verlaufen und ggfs. abgestuft werden. Dieser Entwurf der
neuen Anlage 3 weicht von dem ursprünglichen Vorschlag insoweit ab, als dass
man zuvor eine Trassenführung der Lobither Straße im Verlauf der Haagschen
Straße und ein Ausschwenken auf das Brückenbauwerk vorgesehen hatte, wo
inzwischen ein bahnparalleler Verlauf die weitere Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen verhindert. Ein entsprechend kritisches Schreiben
der Kreisbauernschaft bzw. der Landwirtschaftskammer, ist den Unterlagen
beigefügt. Die Bedenken wurden insofern von der Verwaltung aufgenommen.
Die zweite Anmerkung war die
Fragestellung, ob man den Bahnübergang weiter nördlich anbinden könnte. Diese
wurde auch in der Einwohnerfragestunde gestellt. Jedoch wird dies von der
Verwaltung für nicht zweckmäßig gehalten, da man bei der vorgeschlagenen
Variante für die Bahnübergänge Lobither Straße und Zevenaarer Straße etwa in
der Mitte eine Bahnquerungsmöglichkeit für den Kfz-Verkehr anbietet. Würde man
den Bahnübergang weiter nach Norden verschieben, so würden auch die
Wegeführungen für die Eltener, die nach Lobith wollen, erst unnötig weit nach
Norden führen.
Eine weitere Anmerkung galt der in dem
ursprünglichen Plan angedacht
Ortsumgehung. Dies hat jedoch mit der heutigen Beschlusslage nichts zu tun.
Deshalb hat man eine andere Plandarstellung in der Form gewählt, dass lediglich
in Form eines kleinen Pfeils angedeutet wird, wo möglicherweise in Zukunft eine
Ortsumfahrung entlangführen könnte. Die
Verwaltung hält es insofern auch für obsolet, jetzt über betroffene
Gründstücke einer möglichen Ortsumgehung zu diskutieren, da noch nicht klar
ist, wann und wie diese überhaupt eintreffen wird.
Herr Kemkes erinnert im Weiteren daran,
dass ein Teilerfolg bei den Abstimmungsgesprächen bereits erzielt wurde. Das
Ministerium hat den von der Verwaltung neu vorgelegten Entwurf für
grundsätzlich prüffähig erachtet, sofern sich diese Konzeption auch als
wirtschaftlich erweisen sollte. In einer vertiefenden Prüfung hat das Ingenieurbüro IVV den Nachweis erbracht, dass die neue
Lösung ca 0,6 Mio. preiswerter ist. Jedoch erübrigt es sich, über die
Kostenfrage im Detail zu diskutieren. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass
hier ein Lösungsvorschlag unterbreitet wurde, der aus einem Dissens- einen
Konsensfall machen könnte.
Mitglied Sloot äußert sich zu der
Anschlussstelle Spyker Weg. Nach den Ausführungen von Herrn Kemkes bleibt
dieser weiterhin erreichbar für alle Beteiligten. Mitglied Sloot fragt an, ob
es eine neue Brücke über den Spyker Weg geben wird oder ob es bei der alten
Brückenlösung bleibt. Herr Kemkes antwortet daraufhin, dass es bei der alten
Brückenlösung bleiben wird. Lediglich beim Viadukt wird es ein neues
Brückenbauwerk zur Aufnahme des dritten Gleises geben, welches an das alte
Brückenbauwerk angeschlossen wird.
Mitglied Sloot fragt weiter an, ob die
Brücke auch weiterhin für landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar bleibt. Herr
Kemkes bejaht dieses. Zusätzlich möchte Mitglied Sloot wissen, ob im weiteren
Verlauf der Umgehung Richtung Elten-Ortsmitte bei der bergnahen Variante Häuser
betroffen werden. Sie fragt an, wie die Strassenführung dort aussehen wird und
welche Auswirkungen diese hat. Herr Kemkes erklärt dazu, dass es dort eine
bahnparallele Führung geben wird, die eine weitere Beseitigung von Häusern
nicht vorsieht.
Frau Sloot fragt an, ob es bei der Position des
Überführungsbauwerkes an der Haagschen Strasse noch zu Verschiebungen im Rahmen
der Abstimmungsgesprächen mit der Bahn kommen könnte oder nicht. Ursprünglich sei der Vorschlag gemacht
worden, eine Querung in Höhe des
Fußball- und Tennisplatzes zu bauen. Der neue Vorschlag versucht genau
das zu verhindern, damit die Sportanlagen erhalten bleiben können. Sie fragt
an, ob man auch in Richtung Elten mit einer Verschiebung des Bauwerks rechnen
könnte. Herr Kemkes erklärt, dass der von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag
sowohl die Erfordernisse der Wirtschaftlichkeit wie auch die verkehrlichen
Anforderungen erfüllt und insofern in die Beratungen eingebracht werden wird.
Über das Ergebnis der Gespräche wird zu gegebener Zeit berichtet werden. Sollte
es noch neuerliche Abweichungen geben, werde
man neu diskutieren und im Rahmen der Planfeststellung nach anderen
Lösungen suchen müssen. Ziel sei es, eine vertretbare Lösung vorliegen zu
haben, bevor die Planunterlagen für die Planfeststellung erstellt werden. Denn
eine Veränderung im Planverfahren sei ungleich schwieriger.
Mitglied Sloot äußert eine weitere Frage
bezüglich der L472. Sie ist der Annahme, dass die gesamte Strecke der L472 mit
einem begleitenden Radweg versehen wird. Herr Kemkes gibt ihr Recht, da es sich
hier um eine Landstraße handele, die zumindest einseitig mit einem Radweg zu
versehen ist. Mitglied Sloot führt aus, dass man sich frühzeitig mit den
Bürgern bei einer Realisierung der Umgehungstrasse ins Benehmen setzen sollte.
Auf die Frage nach einem konkreten Zeitplan erläutert Herr Kemkes dazu, dass
die Maßnahme vor vielen Jahren bereits im Landesstraßenbedarfsplan aufgeführt
wurde. Zwischenzeitlich sei sie aufgrund der aussichtslosen Plazierung herausgenommen worden. Angesicht der hohen
Verkehrsbelastung des Ortsteils Elten habe die Ortsumgehung an Bedeutung wieder
hinzu-gewonnen. Wann die Maßnahme jedoch erneut in den Landesstraßenbedarfsplan
wieder aufgenommen werde, sei nicht
absehbar. Es müsse dabei ein konkreter Bedarf nachgewiesen und einige Verfahren
durchgeführt werden. In jedem Fall werde die Politik und die Bürger frühzeitig
eingebunden werden. Auf Antrag von Mitglied Sloot wird der Beschlussvorschlag
insoweit abgeändert, als das es dort heißt „entsprechend dem Plan in der Anlage
drei neu“. Demnach wird der neue Anlageplan drei beschlossen.
Mitglied Spiertz führt aus, dass der
ehemalige Putenbetrieb in Elten, zu dem die Straßenführung hinführen soll, einen Alleecharakter besitzt. Er fragt an, ob
diese Straße den ganzen Verkehr aufnehmen soll, obwohl an beiden Seiten Bäume
stehen. Herr Kemkes führt aus, dass die Detailplanung der Trassenführung noch
weiterer Ausführungen und Details bedarf. Es muss geschaut werden, inwiefern
man auf der Straßentrasse bleibt oder durch Grunderwerb zusätzliche Flächen in
Richtung Putenfarm erwirbt. Dies muss jedoch in der weiteren Detaillierung
untersucht werden.
Mitglied Diekman fragt an, an welcher
Seite die Brücke am Viadukt erweitert wird. Herr Kemkes erklärt, dass das
dritte Gleis in Blickrichtung auf Elten auf der bahnlinken Seite angelegt
werden wird.
Mitglied Sickelmann führt aus, dass sie
sich bei dem damaligen Konsens in der Frage Elten enthalten hatte, mit der
Begründung, dass dort die größten Naturverluste vorliegen. Insbesondere die
Waldflächen, werden durch diese Lösung noch stärker in Mitleidenschaft
gezogen, wie man am Fuß des Elternbergs sich ja vorstellen könne.Ihrer Auffassung
nach sollte die B 8 als Ortsumgehung bereits ab dem Viadukt auf die bahnlinke
Seite verlegt und weiter über den Tichelkamp geführt werden. So könne man auch
einen Teil des LKW-Problems entschärfen. Mit der jetzigen Lösung werde die
Strecke für den LKW-Verkehr höchstens noch attraktiver.
Des Weiteren erläutert sie, dass es ihr
bezüglich der Lösung in Hüthum schwer fällt, anhand einer Tischvorlage einen
Beschluss zu fassen. Entsprechend wird sich ihre Fraktion erst zur Ratssitzung
endgültig entscheiden.
Mitglied ten Brink fragt die Verwaltung,
ob es Vorentwürfe, Vorplanungen oder Kostenvoranschläge für die Bergvariante
gibt. Herr Kemkes erklärt daraufhin, dass diese der Verwaltung noch nicht
vorliegen.
Mitglied Sickelmann stellt den
Prüfauftrag, die Verkehrsumfahrung in Elten auf die linke Seite zu verlegen,
wodurch ein Teil des Verkehrsproblems gelöst werden kann.