Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, wie vom Landesbetrieb NRW in desssen Vorplanung vorgeschlagen, eine Änderung des Bahnübergangs-Beseitigungskonzeptes wie folgt:

 

1.  den  Bau einer Eisenbahnüberführung im Verlauf der Eltener Straße im Ortsteil 

     Hüthum und

2.  den Anschluss der Felix-Lensing-Straße in Höhe des Iltisweges.

 


Herr Kemkes erläutert, dass bereits im Januar 2011 ein Abstimmungstermin im Ministerium stattgefunden hat, bei dem es um das Bahnübergangs-Beseitigungskonzept und die noch offenen Dissensfälle ging. Unter anderem ist dieser Fall von Seiten des Landesbetriebes vorgetragen worden. Der Landesbetrieb schlug eine Lösung vor, die eine Straßenunterführung im Trassenverlaufes der heutigen B8 und eine bahnparallele Anbindung der Felix-Lensing-Straße an den Iltisweg vorsieht. Diese Vorplanung ist mit der Verwaltung abgestimmt,  so dass heute ein politischer Beschluss herbeigeführt werden kann, mit dem die Stadt in die Verhandlungen beim Ministerium im nächsten Abstimmungstermin gehen  könnte.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dies eine verkehrsgerechte Lösung, die alle Bedenken, wie sie  z. T. bei anderen Varianten bestanden, ausräumt. Herr Kemkes führt aus, dass alle Grundstücke der betroffenen Anlieger ihre Zufahrten behalten. Es werde lediglich geringfügige, bauliche Veränderungen an den Zufahrten geben, die jedoch technisch lösbar seien. Lediglich ein Gebäude werde weichen müssen. Es stehe allerdings ohnehin zum Verkauf. Im nicht-öffentlichen Teil der anschließenden HFA-Sitzung stehe der Grunderwerb dieses Gebäudes auf der Tagesordnung. Herr Kemkes führt aus, dass aus Sicht der Verwaltung eine gute Lösung vorliegt. Er bittet  die Mitglieder, dem Beschlussvorschlag zu folgen. 

 

Mitglied Reintjes spricht die Bürgerversammlung in Hüthum an, bei der es seitens der Bürger einige Bedenken gab. Er führt aus, dass es sich bautechnisch um eine gute Lösung handelt, die bezüglich der Verkehrsführung jedoch für Hüthum nicht optimal ist, da so vermutlich Verkehrsströme aus dem Ortskern Hüthum über andere, nicht dafür geeignete Straßen abgeführt werden. Bei dem geplanten Vorhaben entsteht ein Umweg von rund 950 Metern. Mitglied Reintjes argumentiert, dass man als Bürger aus dem Ortskern Hüthum zuerst nach Elten fahren müsse, um von dort aus auf die Felix-Lensing-Straße und somit anschließend zur Autobahn zu kommen. Diese Bedenken wurden seitens der Bürger sehr häufig geäußert. Mitglied Reintjes führt aus, dass das Vorhaben an sich ordentlich durchgeplant sei, jedoch noch einige Fragen offen sind, welche als Prüfauftrag verstanden werden sollen.

In der Anliegerversammlung ist gesagt worden, dass zuerst die Felix-Lensing-Straße parallel zur Bahn gebaut wird, um den Verkehr der B8 aufnehmen zu können. Dieser werde anschließend über den Bahnübergang Felix-Lensing-Straße geführt. Jedoch fehlt Mitglied Reintjes an der Felix-Lensing-Straße ein Radweg. In Hüthum besteht schon seit langem das Bestreben nach einem Radweg an dieser Straße, um somit das Radwegenetz bis hinter die Reithalle zu schließen. Wird der Radweg jetzt nicht gebaut, wird die Anbindung für immer fehlen. Mitglied Reintjes ist der Auffassung, dass als Umleitung der Bundesstraße dort ein Radweg hingehört. Er bittet darum, als Prüfauftrag den Radweg nachzuarbeiten.

 

Des Weiteren fragt Mitglied Reintjes an, ob an dem Knotenpunkt, an dem die Felix-Lensing-Straße bzw. der Iltisweges auf die Bundesstraße mündet, ein Kreisverkehr möglich ist. Es sollte so geregelt werden, dass die Felix-Lensing-Straße vorrangig vor dem in sie mündenden Iltisweg auf die Bundesstraße stößt. Sollte dort wieder eine T-Kreuzung entstehen,  so ist die Frage, ob man den Iltisweg nachrangig Richtung Abergsweg führen kann. Dies bittet er, auch als Prüfauftrag zu verstehen. Ist dort kein  Kreisverkehr möglich, erhebt sich die Frage, wie die Abbiegespuren dann ausgerichtet sind. Mitglied Reintjes erklärt, dass er einen Ausbauplan über die Gestaltung dieses Knotenpunktes haben möchte.

 

Weiterhin besteht der Wunsch eine Querungshilfe im Bereich des Hundshövels zu bekommen. Es ist dort sehr schwierig die Bundesstraße zu überqueren, insbesondere während des Berufsverkehrs. Dies sind die Prüfaufträge von Mitglied Reintjes bezüglich der Planung.

 

Des Weiteren bittet Mitglied Reintjes darum, eine detaillierte Kostenaufstellung zu bekommen. Gewünscht ist ein Zahlenwerk, in dem die tatsächlichen Kostenunterschiede zwischen dem langen und dem kurzen Trog aufgeführt sind.

 

Eine weitere Anfrage besteht zu der geplanten Radwegeunterführung an der Felix-Lensing-Straße. Mitglied Reintjes fragt diesbezüglich nach den konkreten Baukosten für die Stadt. Herr Kemkes erläutert dazu, dass diese Fragestellungen auch Thema der weiteren Ausführungsplanung sind. Man befinde sich jetzt in einem Vorplanungsstadium, in dem die Grundkonzeption der weiteren Bearbeitung festgelegt wird. Ob es letztendlich Kreisverkehre oder Radwege geben werde, stelle sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens heraus Eine kurzfristige Antwort sei jedoch weder von der Verwaltung noch von den Planungsträgern  bis zur Ratssitzung möglich. Es wird jedoch als Arbeitsauftrag aufgenommen und im weiteren Verfahren eingebracht werden.

Mitglied Reintjes führt dazu aus, dass lediglich an dem besagten Knotenpunkt der Landes-betrieb, ansonsten aber die Stadt als  Straßenbaulastträger betroffen ist, sie sich daher diese Frage selber stellen muss. Herr Kemkes führt aus, dass es für eine eventuelle separate Radwegeunterführung keine Drittellösung geben würde. Dies ginge alleine zu Lasten der Stadt. Für eine so erhebliche Investition müsste man die verkehrlichen Anforderungen entsprechend begründen können, um sie dann letztlich einer Entscheidung zuführen zu können. Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass diese Entscheidung eine Grundsatzent-scheidung ist, bei der es an der einen oder anderen Stelle noch Fragenzeichen gibt, die erst im Laufe des Verfahrens gelöst werden können.

Man ist von dem Planfeststellungsverfahren in Hüthum noch relativ weit entfernt.  Bis dahin verbleibt noch eine geraume Zeitspanne. Dann erst gibt es das eigentliche Verfahren, bei dem diese Fragen eingebracht werden. Wichtig sei jetzt, im Sinne von ganz Emmerich am Rhein, in den Konsensgesprächen weiter zukommen, welche bis zu den Sommerferien geführt sein müssen. Nach den letzten Infor­mationen der Deutschen Bahn beginnt das Planfeststellungsverfahren in jedem Fall nach den Sommerferien. Demnach werden dann auch keine Konsensgespräche mehr geführt. Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass es nun wichtig ist, eine Grundsatzentschei­dung zu treffen, wobei die von Mitglied Reintjes vorgetragenen Sachverhalte vereinbar und daher durchaus noch später geklärt werden können.

 

Mitglied Diekman erläutert, dass er Mitglied Reintjes nicht in allen Punkten folgen kann. Er ist zwar auch der Meinung, dass man sich über den Radweg Gedanken machen muss, jedoch habe man es in Hüthum mit einer Ideallösung zu tun. Mitglied Reintjes führt aus, dass es damals um die Frage ging, ob man eine Unterführung oder Überführung bauen sollte. Die Unterführung hätte man seinerzeit mit mehreren Millionen Euro mitfinanzieren müssen. Die jetzige Vorstellung kann ohne größere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden. Auch steht fest, wie die Anbindung anschließend hergerichtet wird.

 

Mitglied Diekman macht deutlich, dass er bezüglich der Verkehrsführung und der überlas­teten Straßen in Hüthum nicht der Meinung des Mitglied Reintjes ist. Er ist nicht der Auffassung, dass die Ingenkampstraße zukünftig zu sehr mit Autoverkehr belastet wird, da die meisten Einwohner schon jetzt diese Straße nutzen, um auf die andere Seite der Bahn zu kommen. Er stellt somit den Antrag, der Vorlage so zuzustimmen.

 

Mitglied Sickelmann erläutert, dass es sich bei dem Vorhaben um eine einschneidende Ver­schlechterung der Situation handelt. Sie erläutert, dass man sich leichter täte, wenn man die Details kennen würde. Der Bürger unterscheidet später nämlich nicht, dass man gewisse Sachen im Stadium der Vorplanung entschieden hat. Am Ende zählt nur das Ergebnis. Des Weiteren bittet sie die Verwaltung, eine großräumige Verkehrsumleitung für den LKW-Verkehr während der Bauphase einzurichten. Dies ist als Prüfauftrag zu verstehen. Sie ist der Auffassung, dass es vermieden werden sollte, dass der LKW-Verkehr über die Felix-Lensing-Straße anrollt und diese als Ausweichstrecke nutzt, da dort der einzige Erholungsbe­reich für die Bevölkerung von Borghees liegt.

 

Mitglied Spiertz macht deutlich, dass das Vorhaben so eigentlich nicht gewollt wird. Man wird jedoch zu so einer Maßnahme gezwungen. Gleichwohl ist dieser Vorschlag von allen der machbarere. Des Weiteren erklärt Herr Spiertz, dass auch in seiner Fraktion das Thema des Fahrradweges besprochen wurde, welches in den Planungen aufgenommen werden soll. Er macht deutlich, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag so zustimmen kann.

 

Mitglied ten Brink führt aus, dass bei einem Beschluss der Vorlage, das Vorhaben genauso ausgeführt wird, wie es in der Vorlage beschrieben ist. Wenn nicht jetzt schon Ergänzungen zu den Vorlagen dargelegt werden, so brauchen die Mitglieder auch in Zukunft keine Ergänzungen mehr machen.  Er schlägt  vor, den Beschlussvorschlag mit der Änderung „wie in der Vorplanung des Landesbetriebes NRW dargestellt“ zu beschließen, damit man ein Argument hat, eventuelle Änderungen vorzunehmen. Erster Beigeordneter Dr. Wachs hat dagegen keine Einwände.

 

Mitglied Nelissen kann sich den Ausführungen des Mitgliedes ten Brink voll und ganz anschließen. Er führt aus, dass es sich bei dem Vorhaben um die Beste aller schlechten Lösungen handelt. Anschließend fragt er an, warum die Dissensfälle einzeln Gegenstand einer Vorlage sind, obwohl der Rat in der Vergangenheit entschieden hatte nur über das Gesamtkonzept der BÜ-Beseitigungen zu entscheiden. Er will nicht aufgrund eines einzelnen noch offenen Dissensfalles ‚auf allem sitzen bleiben’.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet daraufhin, dass die Frage der Dissensfälle von der Verwaltung aufmerksam verfolgt werden. Das Ministerium hat eine andere Grundhaltung. Die Verwaltung wird dort immer auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen. Ihm selbst ist es lieber, im Sinne des Konsenses, in Hüthum, in Elten und am Löwentor etwas zu erarbeiten, so dass man bei den drei großen Bahnübergängen sicher sein kann, dass es aus Sicht der Verwaltung in die richtige Richtung geht. Das Verfahren kann dann dazu dienen, zwischenzeitlich die restlichen Dissensfälle zu bearbeiten, ohne dass man augenblicklich einer Lösung näher kommt, wie beispielsweise am Borgheeser Weg. Jedoch anstatt jetzt die Gespräche abzubrechen und gleich mit dem  Gesamtpaket in das Verfahren zu gehen, ist es Herrn Dr. Wachs lieber, die einzelnen erfolgversprechenden Fälle vorzuziehen und die Problemfälle dann später im Verfahren zu erörtern. Unter dem Strich würde demnach keine Position aufgegeben.

 

Stellv. Vorsitzender Hinze führt aus, dass der Vorantrag insoweit abgeändert wird, dass es heißt „wie vom Landesbetrieb gemäß Vorplanung vorgeschlagen“. Das bedeutet, dass sich die Detailplanung auf dieser Vorlage aufbaut und somit auch der Radweg zukünftig diskutierbar ist.