Sitzung: 25.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0423/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, wie vom Landesbetrieb NRW in desssen Vorplanung vorgeschlagen,
eine Änderung des Bahnübergangs-Beseitigungskonzeptes wie folgt:
1.
den Bau einer
Eisenbahnüberführung im Verlauf der Eltener Straße im Ortsteil
Hüthum und
2.
den Anschluss der Felix-Lensing-Straße in Höhe des Iltisweges.
Herr Kemkes erläutert, dass bereits im
Januar 2011 ein Abstimmungstermin im Ministerium stattgefunden hat, bei dem es
um das Bahnübergangs-Beseitigungskonzept und die noch offenen Dissensfälle
ging. Unter anderem ist dieser Fall von Seiten des Landesbetriebes vorgetragen worden.
Der Landesbetrieb schlug eine Lösung vor, die eine Straßenunterführung im
Trassenverlaufes der heutigen B8 und eine bahnparallele Anbindung der
Felix-Lensing-Straße an den Iltisweg vorsieht. Diese Vorplanung ist mit der
Verwaltung abgestimmt, so dass heute ein
politischer Beschluss herbeigeführt werden kann, mit dem die Stadt in die
Verhandlungen beim Ministerium im nächsten Abstimmungstermin gehen könnte.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies eine
verkehrsgerechte Lösung, die alle Bedenken, wie sie z. T. bei anderen Varianten bestanden,
ausräumt. Herr Kemkes führt aus, dass alle Grundstücke der betroffenen Anlieger
ihre Zufahrten behalten. Es werde lediglich geringfügige, bauliche
Veränderungen an den Zufahrten geben, die jedoch technisch lösbar seien.
Lediglich ein Gebäude werde weichen müssen. Es stehe allerdings ohnehin zum
Verkauf. Im nicht-öffentlichen Teil der anschließenden HFA-Sitzung stehe der
Grunderwerb dieses Gebäudes auf der Tagesordnung. Herr Kemkes führt aus, dass
aus Sicht der Verwaltung eine gute Lösung vorliegt. Er bittet die Mitglieder, dem Beschlussvorschlag zu
folgen.
Mitglied Reintjes spricht die
Bürgerversammlung in Hüthum an, bei der es seitens der Bürger einige Bedenken
gab. Er führt aus, dass es sich bautechnisch um eine gute Lösung handelt, die
bezüglich der Verkehrsführung jedoch für Hüthum nicht optimal ist, da so
vermutlich Verkehrsströme aus dem Ortskern Hüthum über andere, nicht dafür
geeignete Straßen abgeführt werden. Bei dem geplanten Vorhaben entsteht ein
Umweg von rund 950 Metern. Mitglied Reintjes argumentiert, dass man als Bürger
aus dem Ortskern Hüthum zuerst nach Elten fahren müsse, um von dort aus auf die
Felix-Lensing-Straße und somit anschließend zur Autobahn zu kommen. Diese
Bedenken wurden seitens der Bürger sehr häufig geäußert. Mitglied Reintjes
führt aus, dass das Vorhaben an sich ordentlich durchgeplant sei, jedoch noch
einige Fragen offen sind, welche als Prüfauftrag verstanden werden sollen.
In der Anliegerversammlung ist gesagt
worden, dass zuerst die Felix-Lensing-Straße parallel zur Bahn gebaut wird, um
den Verkehr der B8 aufnehmen zu können. Dieser werde anschließend über den
Bahnübergang Felix-Lensing-Straße geführt. Jedoch fehlt Mitglied Reintjes an
der Felix-Lensing-Straße ein Radweg. In Hüthum besteht schon seit langem das
Bestreben nach einem Radweg an dieser Straße, um somit das Radwegenetz bis
hinter die Reithalle zu schließen. Wird der Radweg jetzt nicht gebaut, wird die
Anbindung für immer fehlen. Mitglied Reintjes ist der Auffassung, dass als
Umleitung der Bundesstraße dort ein Radweg hingehört. Er bittet darum, als
Prüfauftrag den Radweg nachzuarbeiten.
Des Weiteren fragt Mitglied Reintjes an,
ob an dem Knotenpunkt, an dem die Felix-Lensing-Straße bzw. der Iltisweges auf
die Bundesstraße mündet, ein Kreisverkehr möglich ist. Es sollte so geregelt
werden, dass die Felix-Lensing-Straße vorrangig vor dem in sie mündenden
Iltisweg auf die Bundesstraße stößt. Sollte dort wieder eine T-Kreuzung
entstehen, so ist die Frage, ob man den
Iltisweg nachrangig Richtung Abergsweg führen kann. Dies bittet er, auch als
Prüfauftrag zu verstehen. Ist dort kein
Kreisverkehr möglich, erhebt sich die Frage, wie die Abbiegespuren dann
ausgerichtet sind. Mitglied Reintjes erklärt, dass er einen Ausbauplan über die
Gestaltung dieses Knotenpunktes haben möchte.
Weiterhin besteht der Wunsch eine
Querungshilfe im Bereich des Hundshövels zu bekommen. Es ist dort sehr
schwierig die Bundesstraße zu überqueren, insbesondere während des
Berufsverkehrs. Dies sind die Prüfaufträge von Mitglied Reintjes bezüglich der
Planung.
Des Weiteren bittet Mitglied Reintjes
darum, eine detaillierte Kostenaufstellung zu bekommen. Gewünscht ist ein
Zahlenwerk, in dem die tatsächlichen Kostenunterschiede zwischen dem langen und
dem kurzen Trog aufgeführt sind.
Eine weitere Anfrage besteht zu der
geplanten Radwegeunterführung an der Felix-Lensing-Straße. Mitglied Reintjes
fragt diesbezüglich nach den konkreten Baukosten für die Stadt. Herr Kemkes erläutert
dazu, dass diese Fragestellungen auch Thema der weiteren Ausführungsplanung
sind. Man befinde sich jetzt in einem Vorplanungsstadium, in dem die
Grundkonzeption der weiteren Bearbeitung festgelegt wird. Ob es letztendlich
Kreisverkehre oder Radwege geben werde, stelle sich erst im weiteren Verlauf
des Verfahrens heraus Eine kurzfristige Antwort sei jedoch weder von der
Verwaltung noch von den Planungsträgern
bis zur Ratssitzung möglich. Es wird jedoch als Arbeitsauftrag
aufgenommen und im weiteren Verfahren eingebracht werden.
Mitglied Reintjes führt dazu aus, dass
lediglich an dem besagten Knotenpunkt der Landes-betrieb, ansonsten aber die
Stadt als Straßenbaulastträger betroffen
ist, sie sich daher diese Frage selber stellen muss. Herr Kemkes führt aus,
dass es für eine eventuelle separate Radwegeunterführung keine Drittellösung
geben würde. Dies ginge alleine zu Lasten der Stadt. Für eine so erhebliche
Investition müsste man die verkehrlichen Anforderungen entsprechend begründen
können, um sie dann letztlich einer Entscheidung zuführen zu können. Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass diese Entscheidung eine
Grundsatzent-scheidung ist, bei der es an der einen oder anderen Stelle noch
Fragenzeichen gibt, die erst im Laufe des Verfahrens gelöst werden können.
Man ist von dem
Planfeststellungsverfahren in Hüthum noch relativ weit entfernt. Bis dahin verbleibt noch eine geraume
Zeitspanne. Dann erst gibt es das eigentliche Verfahren, bei dem diese Fragen
eingebracht werden. Wichtig sei jetzt, im Sinne von ganz Emmerich am Rhein, in
den Konsensgesprächen weiter zukommen, welche bis zu den Sommerferien geführt
sein müssen. Nach den letzten Informationen der Deutschen Bahn beginnt das
Planfeststellungsverfahren in jedem Fall nach den Sommerferien. Demnach
werden dann auch keine Konsensgespräche mehr geführt. Erster Beigeordneter Dr.
Wachs führt aus, dass es nun wichtig ist, eine Grundsatzentscheidung zu
treffen, wobei die von Mitglied Reintjes vorgetragenen Sachverhalte vereinbar
und daher durchaus noch später geklärt werden können.
Mitglied Diekman erläutert, dass er
Mitglied Reintjes nicht in allen Punkten folgen kann. Er ist zwar auch der
Meinung, dass man sich über den Radweg Gedanken machen muss, jedoch habe man es
in Hüthum mit einer Ideallösung zu tun. Mitglied Reintjes führt aus, dass es
damals um die Frage ging, ob man eine Unterführung oder Überführung bauen
sollte. Die Unterführung hätte man seinerzeit mit mehreren Millionen Euro
mitfinanzieren müssen. Die jetzige Vorstellung kann ohne größere
Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden. Auch
steht fest, wie die Anbindung anschließend hergerichtet wird.
Mitglied Diekman macht deutlich, dass er
bezüglich der Verkehrsführung und der überlasteten Straßen in Hüthum nicht der
Meinung des Mitglied Reintjes ist. Er ist nicht der Auffassung, dass die
Ingenkampstraße zukünftig zu sehr mit Autoverkehr belastet wird, da die meisten
Einwohner schon jetzt diese Straße nutzen, um auf die andere Seite der Bahn zu
kommen. Er stellt somit den Antrag, der Vorlage so zuzustimmen.
Mitglied Sickelmann erläutert, dass es
sich bei dem Vorhaben um eine einschneidende Verschlechterung der Situation
handelt. Sie erläutert, dass man sich leichter täte, wenn man die Details
kennen würde. Der Bürger unterscheidet später nämlich nicht, dass man gewisse
Sachen im Stadium der Vorplanung entschieden hat. Am Ende zählt nur das
Ergebnis. Des Weiteren bittet sie die Verwaltung, eine großräumige
Verkehrsumleitung für den LKW-Verkehr während der Bauphase einzurichten. Dies
ist als Prüfauftrag zu verstehen. Sie ist der Auffassung, dass es vermieden
werden sollte, dass der LKW-Verkehr über die Felix-Lensing-Straße anrollt und
diese als Ausweichstrecke nutzt, da dort der einzige Erholungsbereich für die
Bevölkerung von Borghees liegt.
Mitglied Spiertz macht deutlich, dass
das Vorhaben so eigentlich nicht gewollt wird. Man wird jedoch zu so einer
Maßnahme gezwungen. Gleichwohl ist dieser Vorschlag von allen der machbarere.
Des Weiteren erklärt Herr Spiertz, dass auch in seiner Fraktion das Thema des
Fahrradweges besprochen wurde, welches in den Planungen aufgenommen werden
soll. Er macht deutlich, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag so
zustimmen kann.
Mitglied ten Brink führt aus, dass bei
einem Beschluss der Vorlage, das Vorhaben genauso ausgeführt wird, wie es in
der Vorlage beschrieben ist. Wenn nicht jetzt schon Ergänzungen zu den Vorlagen
dargelegt werden, so brauchen die Mitglieder auch in Zukunft keine Ergänzungen
mehr machen. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit der Änderung
„wie in der Vorplanung des Landesbetriebes NRW dargestellt“ zu beschließen,
damit man ein Argument hat, eventuelle Änderungen vorzunehmen. Erster
Beigeordneter Dr. Wachs hat dagegen keine Einwände.
Mitglied Nelissen kann sich den
Ausführungen des Mitgliedes ten Brink voll und ganz anschließen. Er führt aus,
dass es sich bei dem Vorhaben um die Beste aller schlechten Lösungen handelt.
Anschließend fragt er an, warum die Dissensfälle einzeln Gegenstand einer
Vorlage sind, obwohl der Rat in der Vergangenheit entschieden hatte nur über
das Gesamtkonzept der BÜ-Beseitigungen zu entscheiden. Er will nicht aufgrund
eines einzelnen noch offenen Dissensfalles ‚auf allem sitzen bleiben’.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs antwortet
daraufhin, dass die Frage der Dissensfälle von der Verwaltung aufmerksam
verfolgt werden. Das Ministerium hat eine andere Grundhaltung. Die Verwaltung
wird dort immer auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen. Ihm selbst ist es
lieber, im Sinne des Konsenses, in Hüthum, in Elten und am Löwentor etwas zu
erarbeiten, so dass man bei den drei großen Bahnübergängen sicher sein kann,
dass es aus Sicht der Verwaltung in die richtige Richtung geht. Das Verfahren
kann dann dazu dienen, zwischenzeitlich die restlichen Dissensfälle zu
bearbeiten, ohne dass man augenblicklich einer Lösung näher kommt, wie
beispielsweise am Borgheeser Weg. Jedoch anstatt jetzt die Gespräche
abzubrechen und gleich mit dem
Gesamtpaket in das Verfahren zu gehen, ist es Herrn Dr. Wachs lieber,
die einzelnen erfolgversprechenden Fälle vorzuziehen und die Problemfälle dann
später im Verfahren zu erörtern. Unter dem Strich würde demnach keine Position
aufgegeben.
Stellv. Vorsitzender Hinze führt aus,
dass der Vorantrag insoweit abgeändert wird, dass es heißt „wie vom
Landesbetrieb gemäß Vorplanung vorgeschlagen“. Das bedeutet, dass sich die
Detailplanung auf dieser Vorlage aufbaut und somit auch der Radweg zukünftig
diskutierbar ist.