Mitglied Sickelmann teilt zur Niederschrift vom 25.05.2011 mit, dass es zu Top 4 auf Seite 10 Abs. 3 heißen muss: „Des Weiteren erläutert sie, dass es bezüglich der Lösung in Elten schwer fällt, anhand einer Tischvorlage einen Beschluss zu fassen.

Ferner merkt sie an, dass hinsichtlich ihres gestellten Prüfauftrages, die Verkehrsumfahrung in Elten auf die linke Seite zu verlegen, keine Reaktion seitens der Verwaltung vermerkt ist.

Nach nochmaligem Abhören des Aufnahmebandes dieser Sitzung ist zu ergänzen, dass die Verwaltung den Prüfauftrag aufgenommen hat und diesen im Zuge der weiteren Detaillierung der Planung bearbeitet wird.

 

Da keine weiteren Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften erhoben werden, werden sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.