Sitzung: 25.05.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0432/2011
Beschluss
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt den durch das Planungsbüro Junker & Kruse erstellten „Entwurf
des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ von April 2011 als
„Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ im Sinne eines räumlich-funktionalen
Grundkonzeptes für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der
Stadt Emmerich am Rhein.
Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschlossene „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ versteht sich
als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i. S.
der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der
Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der planungsrechtlichen
Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen ist.
Mitglied Bartels erklärt, dass die BGE-Fraktion sich intensiv mit
dem Einzelhandelsgutachten auseinandergesetzt hat und diesem nicht zustimmen
kann. Er führt die aus Sicht der BGE aufgeführen Mängel in seiner Erklärung auf
(sh. auch Wortprotokoll zu Punkt 8 der Sitzung des Rates vom 31.05.2011). Die
BGE stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu.
Mitglied Kukulies schließt sich im Namen seiner Fraktion den
Ausführungen von Mitglied Bartels an.
Auch Mitglied Meschkapowitz schließt sich den Ausführungen der BGE
und FDP an.
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass ihre Fraktion hofft, dass das
Einzelhandelskonzept greift und sich positiv auf die Innenstadt auswirkt.
Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Auch die CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu.