Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den durch das Planungsbüro Junker & Kruse erstellten „Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ von April 2011 als „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ im Sinne eines räumlich-funktionalen Grundkonzeptes für künftige Entscheidungen zu Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene „Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein“ versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen zu berücksichtigen ist.

 


 

Mitglied Bartels erklärt, dass die BGE-Fraktion sich intensiv mit dem Einzelhandelsgutachten auseinandergesetzt hat und diesem nicht zustimmen kann. Er führt die aus Sicht der BGE aufgeführen Mängel in seiner Erklärung auf (sh. auch Wortprotokoll zu Punkt 8 der Sitzung des Rates vom 31.05.2011). Die BGE stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu.

 

Mitglied Kukulies schließt sich im Namen seiner Fraktion den Ausführungen von Mitglied Bartels an.

 

Auch Mitglied Meschkapowitz schließt sich den Ausführungen der BGE und FDP an.

 

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass ihre Fraktion hofft, dass das Einzelhandelskonzept greift und sich positiv auf die Innenstadt auswirkt.

 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Auch die CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der  Verwaltungsvorlage zu.