1.           Änderung des städt. Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes;

              hier: Anfrage von Herrn Dieter Ambrosius

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt auf Anfrage von Herrn Ambrosius mit, dass der Beschluss des Rates vom 03.02.2009 u. a. für die L 472 eine Eisenbahnunterführung vorsieht. Diese Maßnahme wird seitens der anderen Planungsträger mit Hinweis auf das Eisenbahnkreuzungsgesetz (ohne Aussicht auf Erfolg)  abgelehnt.

Im Rahmen der Konsensvereinbahrungen mit dem Ministerium wurde versucht,  andere Lösungen zu finden. Hier wurde ein Vorschlag der Verwaltung vorgelegt, der in den Sitzungen des ASE bzw. HFA modifiziert worden ist und heute dem Rat als Beschluss zu TOP 9 vorliegt.

Ausdrücklich verweist er darauf, dass dieses noch keine Planung ist. Wo die Trasse im Endeffekt aufsetzen wird, ist noch nicht endgültig und wird sich im Rahmen der Planung ergeben. Das Ziel der Verwaltung ist, zwei Bahnübergänge 'Lobither Straße und Zevenaarer Straße'  in einem Bahnübergang zusammenzufassen, was auch erhebliche Kosteneinsparungen zu Folge hätte.  Dieses soll  im Rahmen der Konsensgespräche erörtert werden. Im nächsten Schritt wird dann die Planung erarbeitet.

 

2.           Planfeststellungsverfahren;

              hier: Anfrage einer Anwohnerin

 

Auf die Frage teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Emmerich am Rhein (1. Planabschnitt Praest/Vrasselt)  nach den Sommerferien beginnen wird. Danach folgen Emmerich, Hüthum und Elten.

In dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren, welches von der Deutschen Bahn AG gemeinsam mit der Bezirksregierung bzw. dem Eisenbahnbundesamt ausgeführt wird, ist es so, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Pläne der einzelnen Ortsabschnitte ausgelegt werden. Dieses wird jeweils öffentlich bekannt gemacht. Diese Pläne liegen dann sechs Wochen aus und in dieser Zeit können Bürger ihre Einwände schriftlich einreichen.