Sitzung: 31.05.2011 Rat
1. Änderung des städt. Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes;
hier: Anfrage von Herrn Dieter
Ambrosius
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs teilt auf Anfrage von Herrn Ambrosius mit, dass der
Beschluss des Rates vom 03.02.2009 u. a. für die L 472 eine
Eisenbahnunterführung vorsieht. Diese Maßnahme wird seitens der anderen
Planungsträger mit Hinweis auf das Eisenbahnkreuzungsgesetz (ohne Aussicht auf
Erfolg) abgelehnt.
Im Rahmen der
Konsensvereinbahrungen mit dem Ministerium wurde versucht, andere Lösungen zu finden. Hier wurde ein
Vorschlag der Verwaltung vorgelegt, der in den Sitzungen des ASE bzw. HFA
modifiziert worden ist und heute dem Rat als Beschluss zu TOP 9 vorliegt.
Ausdrücklich
verweist er darauf, dass dieses noch keine Planung ist. Wo die Trasse im
Endeffekt aufsetzen wird, ist noch nicht endgültig und wird sich im Rahmen der
Planung ergeben. Das Ziel der Verwaltung ist, zwei Bahnübergänge 'Lobither
Straße und Zevenaarer Straße' in einem
Bahnübergang zusammenzufassen, was auch erhebliche Kosteneinsparungen zu Folge
hätte. Dieses soll im Rahmen der Konsensgespräche erörtert
werden. Im nächsten Schritt wird dann die Planung erarbeitet.
2. Planfeststellungsverfahren;
hier: Anfrage einer Anwohnerin
Auf die Frage
teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass das Planfeststellungsverfahren
für den Abschnitt Emmerich am Rhein (1. Planabschnitt Praest/Vrasselt) nach den Sommerferien beginnen wird. Danach
folgen Emmerich, Hüthum und Elten.
In dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren, welches von der Deutschen Bahn AG gemeinsam mit der Bezirksregierung bzw. dem Eisenbahnbundesamt ausgeführt wird, ist es so, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Pläne der einzelnen Ortsabschnitte ausgelegt werden. Dieses wird jeweils öffentlich bekannt gemacht. Diese Pläne liegen dann sechs Wochen aus und in dieser Zeit können Bürger ihre Einwände schriftlich einreichen.