Sitzung: 31.05.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 15 0379/2011/1
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, entgegen der
bisherigen Beschlussfassung, das Verfahren zum Ersatz des BÜ-Kerstenstraße
durch eine Eisenbahnüberführung im Verlauf der Baumannstraße vom
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 abzukoppeln und vorzeitig über ein
Plangenehmigungsverfahren einer planerischen und baulichen Lösung zuzuführen.
Beratungsergebnis des Rates zu Pkt.
1 vom 22.02.2011:
30 Stimmen dafür, 0 Stimmen
dagegen, 4 Enthaltungen
2.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 27.01.2011 sowie die
Stellungnahme des RA Dr. Oerder zur Kenntnis, dass der, seitens der Stadt
Emmerich am Rhein gewünschte, zusätzliche Fuß- und Radweg in der für Kfz
gedachten EÜ Löwentor nicht Bestandteil
der kreuzungsbedingten Kosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sein wird.
Damit wird die mit Ratsbeschluss vom 03.02.2009 festgesetzte Bedingung
("Die Nebenanlage in der EÜ wird nur unter der Voraussetzung realisiert,
dass diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert wird") nicht
eintreten. Dementsprechend beauftragt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die
Verwaltung, die weitere Planung des EÜ Löwentor, ohne die Berücksichtigung des
zusätzlichen Geh- und Radweges, vorzunehmen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert den Beschlussvorschlag
der Verwaltung und die in der Vergangenheit geführten Beratungen.
Mitglied ten Brink:
"Herr Bürgermeister, meine
lieben Kolleginnen und Kollegen, worum geht es im heutigen TOP 11. Wir haben
viel über die Bahn gehört. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet: „Der
Rat beschließt die weitere Planung der EÜ Löwentor, ohne die Berücksichtigung
des zusätzlichen Rad-/Gehweges
vorzunehmen.“
Als Begründung führt die Verwaltung
das Schreiben des Verkehrsministeriums aus.
Das Verkehrsministerium schreibt in
der Stellungnahme: „Da mit der
Eisenbahnüberführung (EÜ) an Ort und
Stelle die vorhandenen Verkehrsbeziehungen für den Fußgänger- und Radverkehr
ersetzt werden, kann der Radweg an der EÜ im Straßentrog nicht zur
kreuzungsbedingten Kostenmasse zählen“. Hier müsste es eigentlich heißen EÜF an
Ort und Stelle, das ist die Fußgängerlösung. Mit dieser Lösung seien die ganzen
Verkehrsverbindungen, Verkehrsbeziehungen des jetzigen Bahnüberganges gelöst.
Diese Aussage ist schwach ausgedrückt - in Frage zu stellen -.
Betrachten Sie diese Ablehnung doch mal unter dem Aspekt der
Sicherheit. Wenn sie den Gesetzestext lesen im § 3, der hier zitiert wurde:
„Ist eine Kreuzungsanlage durch
eine Maßnahme nach § 3 zu ändern, so haben die Beteiligten die Änderung zu
dulden. Die verkehrlichen und betrieblichen Belange sind angemessen zu
berücksichtigen."
Insofern geht es auch noch um den Punkt Sicherheit im
§ 3 "Wenn es die Sicherheit erfordert, sind Kreuzungen zu
beseitigen."
Gilt das nur für den schienengebundenen
Verkehr? Wir schaffen die Sicherheit auf dem Bahnübergang, verlegen die
geschlossene Radwegeführung an keine Stelle.
Herr Dr. Wachs, was sie gerade
sagten ist nicht ganz richtig! Eine Radwegeverbindung, wie sie heute vorhanden
ist - Ostwall über den Bahnübergang in Richtung Speelberg, Richtung Leegmeer
ist ein geschlossener Radweg. Dieser wird durchtrennt und an keiner Stelle mehr
aufgebaut werden, wenn wir diesem Ratsbeschluss heute folgen. Das Thema
Sicherheit war während der gesamten Zeit meines Berufslebens ein Thema.1.
Sicherheit, 2. Sicherheit und nochmals Sicherheit und erst danach kam die
Frage der Kosten und
Kostenoptimierung. Ende der 80iger
Anfang der 90iger Jahre kam noch ein zweiter Punkt hinzu. Planungsmaßnahmen und
deren Umsetzung wurden mit dem Begriff
„behindertengerecht“- , später - „mobilitätseingeschränkt“ definiert und gefordert. Das machen wir heute
nicht mehr, wir verzichten hier darauf. Wo fährt denn der Rollstuhlfahrer, der
heute bequem und höhengleich in Richtung Bahnhof fahren kann. Diese beiden
Begriffe "Sicherheit und mobilitätseingeschränkter Personenkreis"
werden m. E. außer Acht gelassen, zumindest nicht umgesetzt.
Im Schreiben des BMVBS wird der § 3
das EKrG mit der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs zitiert, und der § 1 Abs. 3
(Kosteneingrenzung) “....die Kosten beschränken sich insoweit, wie
die vorhandenen Verkehrsbeziehungen (auch
der Radweg) an sich kreuzenden Verkehrswegen wieder hergestellt werden“.
Und dieses wird beim
Beschlussvorschlag der Verwaltung heute nicht.
Und genau diese, vom BMVBS
zitierten, gesetzlich verankerten Vorgaben
fordern wir - oder vielleicht besser gesagt - sollten wir als Rat für
alle Betuwe-Maßnahmen einfordern!
Wir müssen uns doch alle fragen, wo
wird bei dem o. a. Beschlussvorschlag (Rat) die Sicherheit berücksichtigt. Ich
greife speziell auf die Sicherheit
für die Gruppe der Radfahrer (u. a.
Schüler die vom Bf aus auswärtige Schulen besuchen)
für die Gruppe der
Mobilitätseingeschränkten und insbesondere
insbesondere für die Gruppe der
Rollstuhlfahrer oder Personen, die auf andere Bewegungshilfsmittel angewiesen
sind?
Wie im Schreiben des BMVBS Abs. 2
angesprochen, kann der Radweg in der neuen EÜF nicht als Ersatz für die
bestehenden Radwege-Verkehrsbeziehungen (Richtung und Gegenrichtung) 1x BÜ in Richtung „Großer Löwe“ + 1 x BÜ in Richtung Bahnhof“
angehen werden.
In der neuen EÜF, in dem neuen
Bauwerk unter dem jetzigen Bahnübergang endet der angedachte Ersatz-Radweg in
Richtung Bahnhof und dann Großer Löwe. Da ist nichts mehr, wenn man aus dem
Tunnel herauskommt, ab dem Großen Löwen müssen alle Betroffenen durch normal
Kfz-zugelassene Verkehrsstraßen. In der neuen EÜ endet aber auch der Weg für
den mobilitätseingeschränkten Personenkreis. Hier kommt doch die Frage der
Sicherheit ins Spiel. Ist die aufgegebene Sicherheit auf der heute bestehenden
Radwegeverbindung durch die Unterbrechung des Radweges gleichzusetzen mit der
Sicherheit in den dann weiterführenden Straßenverbindungen (ohne Radweg) Hühnerstraße/Menonitenstraße,
anschließend zweimaliges Überqueren der B 8
Bei der Frage nach Sicherheit kann
auch der Hinweis auf prozentuale Angaben der Nutzer nicht wertig sein. Oder
will jemand den mobilitätseingeschränkten Personenkreis dadurch ausschließen, weil
er prozentual so gering ist und weil das Projekt Geld kostet?
Wenn der o.a. Beschluss heute so
verabschiedet würde, würden alle beteiligten Entscheidungsträger, -vom BMVBS,
Projektbeirat der Betuwe, u.a. die dort vertretenen MdB, alle Kreuzungsbeteiligten
an einer BÜ-Maßnahme bis hierher in den Rat-
sich doch fragen lassen müssen: „Habt Ihr das gewusst, habt Ihr das so
gewollt ? Ich möchte das nicht gefragt werden.
Noch eine Begründung!
Die Stadt hat schon ein
ausgeprägtes Radwegenetz, dieses überwiegend
mit begleitendem Gehweg.
Diese Rad-Gehwege werden und können
(mit Hinweis auf die vorgenannte Betrachtung) gleichrangig auch von dem
mobilitätseingeschränkten Personenkreis genutzt.
Wenn der o. a. Beschluss zum Tragen
käme, würde die heute vorhandene
Verkehrsbeziehung 'Radweg vom Ostwall
über BÜ Richtung Löwentor bzw. Richtung Dederichstr/Speelberger Str.) bzw.
Richtung Stormstr.' unterbrochen.
Diese Radwegeverbindung wäre auf
immer verloren und an dieser Stelle technisch nie wieder zu ersetzen.
Die geschilderte Verkehrsbeziehung
Radweg ist im Rahmen der Aufhebung des BÜ Löwentor zwingend wieder
herzustellen. Ich beziehe mich auf den Text des Verkehrsministeriums, d.h. sie
ist nur im Straßentrog der neuen EÜ möglich, ansonsten ist er nicht mehr
möglich. Wollen Sie, wenn nachher der zusätzliche Verkehr in der
Mennonitenstraße in beide Richtungen fließt, die Behinderten und die Radfahrer
in beide Richtungen unterbringen? Diese Straße hat keinen Radweg. Diese Straße
wird, insbesondere für junge Leute, die in Richtung Bahnhof fahren, sehr
gefährlich.
Vor diesem Hintergrund bitte ich
darum, diesen Ratsbeschluss von Febr. 2009
unverändert bestehen zu lassen und mit diesen Entwürfen weiter zu
verhandeln, bis diese Sachlage eindeutig geklärt wurde. Auch eine Stellungnahme
des Ministeriums ist m. M. nach zwingend den gesetzlichen Bestimmungen
unterlegen."
Mitglied ten Brink stellt den
Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu
verweisen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
teilt mit dass die Verwaltung der Sinnhaftigkeit der Ausführungen von Mitglied
ten Brink in weiten Teilen zustimmt.
Diese Frage ist im Jahre 2009 ausgiebig erörtert worden. Letztendlich
ist man zu dem Ergebnis gekommen, hier einen Treppenaufgang mit einer
entsprechenden Rampe zum Schieben des Fahrrades zu bauen. Heute stellt sich
jedoch nicht die Frage der Sicherheit des Radweges, sondern die Frage, ob
dieser Radwegebeschluss getragen wird.
Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben (Anlage zur Vorlage) mitgeteilt,
dass die Kosten für diesen Geh- und Radweg an der EÜ für Kfz-Verkehr von der
Stadt Emmerich selbst zu tragen sind und nicht gefördert werden.
Es muss abgewägt werden, wie groß
die Chancen im Sinne eines formalisierten Verfahrens (dieses wird von der
Verwaltung als relativ niedrig eingeschätzt), und wie groß ist die Chance eines
konsensualen Gespräches sind.
Mitglied Sickelmann schließt sich
im Namen ihrer Fraktion den Ausführungen von Mitglied ten Brink an. Der Rat
sollte seinen gefasst Beschluss aufrecht erhalten. Sie empfiehlt der
Verwaltung, Herrn ten Brink zu den
Verhandlungen mit der Bahn hinzuzuziehen. Besonders die Sicherheit der Schülerinnen
und Schüler muss an oberster Stelle stehen. Weiterhin verweist sie auf die
Zunahme der E-Bike-Mobilität und die durch diesen Ratsbeschluss gestörte
durchgehende Radwegeverbindung. Die Anmerkungen von Mitglied ten Brink sollten
in die Verhandlungen mit der Bahn einfließen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erklärt, dass der damalige Ratsbeschluss beinhaltet, dass der Fuß- und
Radweg in der EÜ nur unter der
Voraussetzung realisiert wird, dass diese durch den Bund und die DB AG
mitfinanziert wird. Dieses ist nicht eingetreten. Sollte der Beschluss so
bleiben, wird auf den Fuß-/Radweg verzichtet. Aufgrund dessen müssten gänzlich
neue Beschlusse gefasst werden, wozu die Verwaltung jedoch nicht rät.
Mitglied Jessner plädiert
dafür, wie von der Verwaltung vorgelegt,
zu beschließen. Vielleicht könnte der
Beschluss durch den Zusatz ergänzt werden, dass die Verwaltung gebeten wird
abzuwägen, ob entgegen der Auffassung des Bundesministeriums und
Bezirksregierung, eine Förderung des Fuß/Radweges noch möglich ist.
Auch Mitglied Kukulies schließt
sich den Ausführungen von Mitglied ten Brink an und stellt den Antrag, den
Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen, um Herrn
ten Brink die Möglichkeit zu geben, seine Ausführungen visuell darzustellen und
darüber zu beraten.
Auf Anfrage von Mitglied Gertsen
teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die Berechnungsgrundlagen für
den Radweg schon in 2009 genannt wurden. In der entsprechenden Vorlage (ASE vom
13.01.2009, Vorlage Nr. 05-15 0895/2008 E 2) wurden die Kosten von fünf
Varianten vorgestellt. Berücksichtigt werden muss auch, dass nach der heutigen
Entscheidung in die eine oder andere Richtung
weiter geplant werden muss von der Deutschen Bahn AG wie auch von der
Stadt Emmerich. Evtl. würde unter der Fragestellung unterschiedlicher
Voraussetzungen geplant, was wiederum Kosten verursacht. Dieses sollte bei der
heutigen Entscheidung auch berücksichtigt werden.
Weiterhin verweist er darauf, dass
der Beschluss am 22.02.2011 vom Rat bereits vertagt worden ist. Aufgrund dieser
Vertagung wurde das Konsensgspräch mit der Bezirkregierung welches für Mitte
Mai terminiert worden ist, abgesagt. Nunmehr liegt ein erneutes Schreiben der
Bezirksregierung, eingegangen bei der Verwaltung am 27.05.2011, vor, in dem die
Bez.-Reg. bittet, die Entscheidung des Rates mitzuteilen, da diese an den
Projektbeirat unverzüglich weitergeleitet werden muss, da nach den Sommerferien
das Planfeststellungsverfahren beginnt. Bis dahin müssen die Konsensgespräche
abgearbeitet sein. An diesen Gesprächen nehmen 25 Personen aus verschiedenen
Ministerien und Behörden teil; diese Gespräche müssen vor den Sommerferien
stattfinden.
Mitglied Beckschaefer stellt nach
umfassender Diskussion den Antrag, nach Vorlage der Verwaltung zu beschließen.
Bei seiner Begründung bezieht er sich auf den Ratsbeschuss aus dem Jahre 2009
der aussagt, dass der Rad-/Fußweg nur realisiert wird, wenn diese Maßnahmen
durch den Bund und DB AG mitfinanziert wird. Es liegt mittlerweile eine klare
Aussage vor, dass diese Baumaßnahme nicht mitfinanziert wird. Es muss jedoch
heute eine 'Vorentscheidung' gefasst werden, damit weitere Gespräche
stattfinden können.
Mitglied Diekman schlägt nochmals
vor, die Vorlage zu vertagen und kurzfristig eine Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung einzuberufen, um dort eine Einigung anzustreben.
Der Vorsitzende macht darauf
aufmerksam, dass es seitens der Verwaltung keine neuen Argumente dazu gibt und
auf der gleichen Ebene wie heute diskutiert wird. Dieses wäre seiner Ansicht
nach wenig zielführend.
Die CDU-Fraktion bittet um eine
kurze Sitzungsunterbrechung um sich kurz abzustimmen. Die Sitzung von 19.15 Uhr
bis 19.25 Uhr unterbrochen.
Nach der Sitzungsunterbrechung
stellt Mitglied Gertsen im Namen seiner Fraktion den Antrag, auf der Grundlage
des vorliegenden Beschlusses weiter zu arbeiten und der Rat an die Verwaltung
appelliert, an dem Projekt Radweg weiter festzuhalten und das Land zu bitten,
eine Kostenrechnung darzulegen, um zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden,
ob und wie der Radweg gebaut wird.
Mitglied Diekman stellt klar, dass
seine Fraktion unter der Voraussetzung, dass der Vertagungsantrag von Mitglied
ten Brink im Namen der CDU-Fraktion gestellt worden ist, diesem zugestimmt hat.
Dieses ist wohl nicht so; aus diesem Grund zieht die SPD-Fraktion die
Zustimmung nun zurück.
Mitglied Beckschaefer bezieht sich
auf seinen Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen und regt an, die Formulierung,
dass der Rat die Verwaltung beauftragt, etwas abzumildern. Er ist davon
überzeugt, dass die Verwaltung, sollte sich in den Verhandlungen ergeben, dass
der Rad- und Fußweg realisiert werden kann, diese Chance auch nutzen wird.
Mitglied Reintjes schlägt vor, die
Formulierung im Beschlussvorschlag ..... ohne die Berücksichtigung des zusätzlichen
Geh- und Radweges .... wegzulassen.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
macht noch einmal deutlich, dass die Verwaltung einen Anhaltspunkt benötigt,
wie geplant werden muss - mit oder ohne Radweg. Die Planung der Stadt und der
DB müssen abgestimmt werden. Wird heute kein Beschluss gefasst, ist für die
Planung keine Grundlage vorhanden.
Weiter führt er auf entsprechenden
Einwurf von Mitglied Gertsen aus, dass die Verwaltung beim nächsten Gespräch
mit dem Ministerium auf jeden Fall die jetzige Lage aus dem Rat mit der
Argumentation der Sicherheit des Fuß- und Radweges eindeutig darstellen wird.
Das Ergebnis muss abgewartet werden.
Mitglied ten Brink schlägt vor, in
den Beschlussvorschlag aufzunehmen, dass die Sicherheit nach Gesetz überprüft
wird.
Nach eingehender Diskussion stellt
Mitglied Diekman den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt zunächst über
den Vertagungsantrag gemäß § 12 Abs. 2 b) der Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse von Mitglied ten Brink und der FDP-Fraktion, die Vorlage an den
Ausschuss für Stadtentwicklung zu vertagen, abstimmen.
Der Rat verweist die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung.
Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 21 Stimmen dagegen, 1
Enthaltungen
Somit ist der Verweisungsantrag
abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Beckschaefer
und Diekman gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.