Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

1.

Der Rat  der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, entgegen der bisherigen Beschlussfassung, das Verfahren zum Ersatz des BÜ-Kerstenstraße durch eine Eisenbahnüberführung im Verlauf der Baumannstraße vom Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 abzukoppeln und vorzeitig über ein Plangenehmigungsverfahren einer planerischen und baulichen Lösung zuzuführen.

 

Beratungsergebnis des Rates zu Pkt. 1 vom 22.02.2011:

30 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

 

2.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 27.01.2011 sowie die Stellungnahme des RA Dr. Oerder zur Kenntnis, dass der, seitens der Stadt Emmerich am Rhein gewünschte, zusätzliche Fuß- und Radweg in der für Kfz gedachten  EÜ Löwentor nicht Bestandteil der kreuzungsbedingten Kosten gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sein wird. Damit wird die mit Ratsbeschluss vom 03.02.2009 festgesetzte Bedingung ("Die Nebenanlage in der EÜ wird nur unter der Voraussetzung realisiert, dass diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert wird") nicht eintreten. Dementsprechend beauftragt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Verwaltung, die weitere Planung des EÜ Löwentor, ohne die Berücksichtigung des zusätzlichen Geh- und Radweges, vorzunehmen.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und die in der Vergangenheit geführten Beratungen.

 

Mitglied ten Brink:

"Herr Bürgermeister, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, worum geht es im heutigen TOP 11. Wir haben viel über die Bahn gehört. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet: „Der Rat beschließt die weitere Planung der EÜ Löwentor, ohne die Berücksichtigung des zusätzlichen Rad-/Gehweges  vorzunehmen.“

Als Begründung führt die Verwaltung das Schreiben des Verkehrsministeriums aus.

 

Das Verkehrsministerium schreibt in der Stellungnahme:  „Da mit der Eisenbahnüberführung (EÜ)  an Ort und Stelle die vorhandenen Verkehrsbeziehungen für den Fußgänger- und Radverkehr ersetzt werden, kann der Radweg an der EÜ im Straßentrog nicht zur kreuzungsbedingten Kostenmasse zählen“. Hier müsste es eigentlich heißen EÜF an Ort und Stelle, das ist die Fußgängerlösung. Mit dieser Lösung seien die ganzen Verkehrsverbindungen, Verkehrsbeziehungen des jetzigen Bahnüberganges gelöst.

 

Diese Aussage ist  schwach ausgedrückt -  in Frage zu stellen -.

 

Betrachten Sie  diese Ablehnung doch mal unter dem Aspekt der Sicherheit. Wenn sie den Gesetzestext lesen im § 3, der hier zitiert wurde:

„Ist eine Kreuzungsanlage durch eine Maßnahme nach § 3 zu ändern, so haben die Beteiligten die Änderung zu dulden. Die verkehrlichen und betrieblichen Belange sind angemessen zu berücksichtigen."

Insofern  geht es auch noch um den Punkt Sicherheit im § 3 "Wenn es die Sicherheit erfordert, sind Kreuzungen zu beseitigen."

 

Gilt das nur für den schienengebundenen Verkehr? Wir schaffen die Sicherheit auf dem Bahnübergang, verlegen die geschlossene Radwegeführung an keine Stelle.

Herr Dr. Wachs, was sie gerade sagten ist nicht ganz richtig! Eine Radwegeverbindung, wie sie heute vorhanden ist - Ostwall über den Bahnübergang in Richtung Speelberg, Richtung Leegmeer ist ein geschlossener Radweg. Dieser wird durchtrennt und an keiner Stelle mehr aufgebaut werden, wenn wir diesem Ratsbeschluss heute folgen. Das Thema Sicherheit war während der gesamten Zeit meines Berufslebens ein Thema.1. Sicherheit, 2. Sicherheit und nochmals Sicherheit und erst danach kam die Frage  der Kosten und Kostenoptimierung.  Ende der 80iger Anfang der 90iger Jahre kam noch ein zweiter Punkt hinzu. Planungsmaßnahmen und deren Umsetzung wurden mit dem Begriff  „behindertengerecht“- , später - „mobilitätseingeschränkt“  definiert und gefordert. Das machen wir heute nicht mehr, wir verzichten hier darauf. Wo fährt denn der Rollstuhlfahrer, der heute bequem und höhengleich in Richtung Bahnhof fahren kann. Diese beiden Begriffe "Sicherheit und mobilitätseingeschränkter Personenkreis" werden m. E. außer Acht gelassen, zumindest nicht umgesetzt.

 

Im Schreiben des BMVBS wird der § 3 das EKrG mit der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs zitiert, und der   § 1 Abs. 3  (Kosteneingrenzung) “....die Kosten beschränken sich insoweit, wie die  vorhandenen Verkehrsbeziehungen (auch der Radweg) an sich kreuzenden Verkehrswegen wieder hergestellt werden“.

Und dieses wird beim Beschlussvorschlag der Verwaltung heute nicht.

 

Und genau diese, vom BMVBS zitierten, gesetzlich verankerten Vorgaben  fordern wir - oder vielleicht besser gesagt - sollten wir als Rat für alle Betuwe-Maßnahmen  einfordern!

 

Wir müssen uns doch alle fragen, wo wird bei dem o. a. Beschlussvorschlag (Rat) die Sicherheit berücksichtigt. Ich greife speziell auf die Sicherheit

für die Gruppe der Radfahrer (u. a. Schüler die vom Bf aus auswärtige Schulen besuchen)

für die Gruppe der Mobilitätseingeschränkten und insbesondere

insbesondere für die Gruppe der Rollstuhlfahrer oder Personen, die auf andere Bewegungshilfsmittel angewiesen sind?

 

Wie im Schreiben des BMVBS Abs. 2 angesprochen, kann der Radweg in der neuen EÜF nicht als Ersatz für die bestehenden Radwege-Verkehrsbeziehungen (Richtung und Gegenrichtung) 1x  BÜ in Richtung  „Großer Löwe“ + 1 x BÜ in Richtung Bahnhof“ angehen werden.

In der neuen EÜF, in dem neuen Bauwerk unter dem jetzigen Bahnübergang endet der angedachte Ersatz-Radweg in Richtung Bahnhof und dann Großer Löwe. Da ist nichts mehr, wenn man aus dem Tunnel herauskommt, ab dem Großen Löwen müssen alle Betroffenen durch normal Kfz-zugelassene Verkehrsstraßen. In der neuen EÜ endet aber auch der Weg für den mobilitätseingeschränkten Personenkreis. Hier kommt doch die Frage der Sicherheit ins Spiel. Ist die aufgegebene Sicherheit auf der heute bestehenden Radwegeverbindung durch die Unterbrechung des Radweges gleichzusetzen mit der Sicherheit in den dann weiterführenden Straßenverbindungen (ohne Radweg) Hühnerstraße/Menonitenstraße, anschließend zweimaliges Überqueren der B 8

 

Bei der Frage nach Sicherheit kann auch der Hinweis auf prozentuale Angaben der Nutzer nicht wertig sein. Oder will jemand den mobilitätseingeschränkten Personenkreis dadurch ausschließen, weil er prozentual so gering ist und weil das Projekt Geld kostet?

 

Wenn der o.a. Beschluss heute so verabschiedet würde, würden alle beteiligten Entscheidungsträger, -vom BMVBS, Projektbeirat der Betuwe, u.a. die dort vertretenen MdB, alle Kreuzungsbeteiligten an einer BÜ-Maßnahme bis hierher in den Rat-  sich doch fragen lassen müssen: „Habt Ihr das gewusst, habt Ihr das so gewollt ? Ich möchte das nicht gefragt werden.

 

Noch eine Begründung!

 

Die Stadt hat schon ein ausgeprägtes  Radwegenetz, dieses überwiegend mit begleitendem Gehweg.

Diese Rad-Gehwege werden und können (mit Hinweis auf die vorgenannte Betrachtung) gleichrangig auch von dem mobilitätseingeschränkten Personenkreis genutzt.            

Wenn der o. a. Beschluss zum Tragen käme, würde  die heute vorhandene Verkehrsbeziehung  'Radweg vom Ostwall über BÜ Richtung Löwentor bzw. Richtung Dederichstr/Speelberger Str.) bzw. Richtung Stormstr.' unterbrochen.

Diese Radwegeverbindung wäre auf immer verloren und an dieser Stelle technisch nie wieder zu ersetzen.

 

Die geschilderte Verkehrsbeziehung Radweg ist im Rahmen der Aufhebung des BÜ Löwentor zwingend wieder herzustellen. Ich beziehe mich auf den Text des Verkehrsministeriums, d.h. sie ist nur im Straßentrog der neuen EÜ möglich, ansonsten ist er nicht mehr möglich. Wollen Sie, wenn nachher der zusätzliche Verkehr in der Mennonitenstraße in beide Richtungen fließt, die Behinderten und die Radfahrer in beide Richtungen unterbringen? Diese Straße hat keinen Radweg. Diese Straße wird, insbesondere für junge Leute, die in Richtung Bahnhof fahren, sehr gefährlich.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, diesen Ratsbeschluss von Febr. 2009  unverändert bestehen zu lassen und mit diesen Entwürfen weiter zu verhandeln, bis diese Sachlage eindeutig geklärt wurde. Auch eine Stellungnahme des Ministeriums ist m. M. nach zwingend den gesetzlichen Bestimmungen unterlegen."

Mitglied ten Brink stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit dass die Verwaltung der Sinnhaftigkeit der Ausführungen von Mitglied ten Brink in weiten Teilen zustimmt.  Diese Frage ist im Jahre 2009 ausgiebig erörtert worden. Letztendlich ist man zu dem Ergebnis gekommen, hier einen Treppenaufgang mit einer entsprechenden Rampe zum Schieben des Fahrrades zu bauen. Heute stellt sich jedoch nicht die Frage der Sicherheit des Radweges, sondern die Frage, ob dieser Radwegebeschluss getragen wird.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Schreiben (Anlage zur Vorlage) mitgeteilt, dass die Kosten für diesen Geh- und Radweg an der EÜ für Kfz-Verkehr von der Stadt Emmerich selbst zu tragen sind und nicht gefördert werden.

Es muss abgewägt werden, wie groß die Chancen im Sinne eines formalisierten Verfahrens (dieses wird von der Verwaltung als relativ niedrig eingeschätzt), und wie groß ist die Chance eines konsensualen Gespräches sind.

 

Mitglied Sickelmann schließt sich im Namen ihrer Fraktion den Ausführungen von Mitglied ten Brink an. Der Rat sollte seinen gefasst Beschluss aufrecht erhalten. Sie empfiehlt der Verwaltung,  Herrn ten Brink zu den Verhandlungen mit der Bahn hinzuzuziehen. Besonders die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler muss an oberster Stelle stehen. Weiterhin verweist sie auf die Zunahme der E-Bike-Mobilität und die durch diesen Ratsbeschluss gestörte durchgehende Radwegeverbindung. Die Anmerkungen von Mitglied ten Brink sollten in die Verhandlungen mit der Bahn einfließen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass der damalige Ratsbeschluss beinhaltet, dass der Fuß- und Radweg  in der EÜ nur unter der Voraussetzung realisiert wird, dass diese durch den Bund und die DB AG mitfinanziert wird. Dieses ist nicht eingetreten. Sollte der Beschluss so bleiben, wird auf den Fuß-/Radweg verzichtet. Aufgrund dessen müssten gänzlich neue Beschlusse gefasst werden, wozu die Verwaltung jedoch nicht rät.

 

Mitglied Jessner plädiert dafür,  wie von der Verwaltung vorgelegt, zu beschließen.  Vielleicht könnte der Beschluss durch den Zusatz ergänzt werden, dass die Verwaltung gebeten wird abzuwägen, ob entgegen der Auffassung des Bundesministeriums und Bezirksregierung, eine Förderung des Fuß/Radweges noch möglich ist.

 

Auch Mitglied Kukulies schließt sich den Ausführungen von Mitglied ten Brink an und stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen, um Herrn ten Brink die Möglichkeit zu geben, seine Ausführungen visuell darzustellen und darüber zu beraten.

 

Auf Anfrage von Mitglied Gertsen teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass die Berechnungsgrundlagen für den Radweg schon in 2009 genannt wurden. In der entsprechenden Vorlage (ASE vom 13.01.2009, Vorlage Nr. 05-15 0895/2008 E 2) wurden die Kosten von fünf Varianten vorgestellt. Berücksichtigt werden muss auch, dass nach der heutigen Entscheidung in die eine oder andere Richtung  weiter geplant werden muss von der Deutschen Bahn AG wie auch von der Stadt Emmerich. Evtl. würde unter der Fragestellung unterschiedlicher Voraussetzungen geplant, was wiederum Kosten verursacht. Dieses sollte bei der heutigen Entscheidung auch berücksichtigt werden.

 

Weiterhin verweist er darauf, dass der Beschluss am 22.02.2011 vom Rat bereits vertagt worden ist. Aufgrund dieser Vertagung wurde das Konsensgspräch mit der Bezirkregierung welches für Mitte Mai terminiert worden ist, abgesagt. Nunmehr liegt ein erneutes Schreiben der Bezirksregierung, eingegangen bei der Verwaltung am 27.05.2011, vor, in dem die Bez.-Reg. bittet, die Entscheidung des Rates mitzuteilen, da diese an den Projektbeirat unverzüglich weitergeleitet werden muss, da nach den Sommerferien das Planfeststellungsverfahren beginnt. Bis dahin müssen die Konsensgespräche abgearbeitet sein. An diesen Gesprächen nehmen 25 Personen aus verschiedenen Ministerien und Behörden teil; diese Gespräche müssen vor den Sommerferien stattfinden.

 

Mitglied Beckschaefer stellt nach umfassender Diskussion den Antrag, nach Vorlage der Verwaltung zu beschließen. Bei seiner Begründung bezieht er sich auf den Ratsbeschuss aus dem Jahre 2009 der aussagt, dass der Rad-/Fußweg nur realisiert wird, wenn diese Maßnahmen durch den Bund und DB AG mitfinanziert wird. Es liegt mittlerweile eine klare Aussage vor, dass diese Baumaßnahme nicht mitfinanziert wird. Es muss jedoch heute eine 'Vorentscheidung' gefasst werden, damit weitere Gespräche stattfinden können.

 

Mitglied Diekman schlägt nochmals vor, die Vorlage zu vertagen und kurzfristig eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung einzuberufen, um dort eine Einigung anzustreben.

 

Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass es seitens der Verwaltung keine neuen Argumente dazu gibt und auf der gleichen Ebene wie heute diskutiert wird. Dieses wäre seiner Ansicht nach wenig zielführend.

 

Die CDU-Fraktion bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung um sich kurz abzustimmen. Die Sitzung von 19.15 Uhr bis 19.25 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung stellt Mitglied Gertsen im Namen seiner Fraktion den Antrag, auf der Grundlage des vorliegenden Beschlusses weiter zu arbeiten und der Rat an die Verwaltung appelliert, an dem Projekt Radweg weiter festzuhalten und das Land zu bitten, eine Kostenrechnung darzulegen, um zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob und wie der Radweg gebaut wird.

 

Mitglied Diekman stellt klar, dass seine Fraktion unter der Voraussetzung, dass der Vertagungsantrag von Mitglied ten Brink im Namen der CDU-Fraktion gestellt worden ist, diesem zugestimmt hat. Dieses ist wohl nicht so; aus diesem Grund zieht die SPD-Fraktion die Zustimmung nun zurück.

 

Mitglied Beckschaefer bezieht sich auf seinen Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen und regt an, die Formulierung, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, etwas abzumildern. Er ist davon überzeugt, dass die Verwaltung, sollte sich in den Verhandlungen ergeben, dass der Rad- und Fußweg realisiert werden kann, diese Chance auch nutzen wird.

 

Mitglied Reintjes schlägt vor, die Formulierung im Beschlussvorschlag ..... ohne die Berücksichtigung des zusätzlichen Geh- und Radweges .... wegzulassen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht noch einmal deutlich, dass die Verwaltung einen Anhaltspunkt benötigt, wie geplant werden muss - mit oder ohne Radweg. Die Planung der Stadt und der DB müssen abgestimmt werden. Wird heute kein Beschluss gefasst, ist für die Planung keine Grundlage vorhanden.

Weiter führt er auf entsprechenden Einwurf von Mitglied Gertsen aus, dass die Verwaltung beim nächsten Gespräch mit dem Ministerium auf jeden Fall die jetzige Lage aus dem Rat mit der Argumentation der Sicherheit des Fuß- und Radweges eindeutig darstellen wird. Das Ergebnis muss abgewartet werden.

 

Mitglied ten Brink schlägt vor, in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, dass die Sicherheit nach Gesetz überprüft wird.

 

Nach eingehender Diskussion stellt Mitglied Diekman den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Vertagungsantrag gemäß § 12 Abs. 2 b) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse von Mitglied ten Brink und der FDP-Fraktion, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu vertagen, abstimmen.

 

Der Rat verweist die Vorlage  an den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

Beratungsergebnis:   10 Stimmen dafür, 21 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen

 

Somit ist der Verweisungsantrag abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Antrag der Mitglieder Beckschaefer und Diekman gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.