Sitzung: 28.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0459/2011
Beschluss
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen
Bereich südlich der Lindenallee und westlich der Straße Freiheit (Flurstücke
239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) derart zu ändern, dass statt einer Fläche
für Wald eine Grünfläche dargestellt wird (Teilfläche 1).
Weiterhin beschließt der Ausschuss für
Stadtentwicklung, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen
Bereich südlich des Plagwegs (Flurstücke 38 und 39, Flur 8, Gemarkung Elten)
derart zu ändern, dass statt einer Fläche für die Landwirtschaft eine Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft dargestellt wird (Teilfläche 2).
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Frau Tepaß, erläutert dass die Tagesordnungspunkte 3 und 4
inhaltlich zusammen gehören. Bei TOP 3 handelt es sich um die
Flächennutzungsplanänderung und bei TOP 4 um die dazugehörige
Bebauungsplanänderung. Hintergrund der beiden Punkte sind erforderliche Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen beim
Projekt der Waldumwandlung in Hochelten. Es handelt sich um formale Verfahren,
die zur Regelung des Eingriffs bzw. der Ersatzaufforstung abzuarbeiten sind.
Es soll der Aufstellungsbeschluss und
der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst
werden. Die bislang dargestellte Fläche für Wald soll nunmehr im
Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt werden. Hintergrund ist das
Bauvorhaben der Kirche in Hochelten, die ihr Grundstück einer neuen Gestaltung
in Form einer Grünfläche zuführen möchte. Bei der 2. Teilfläche im Rahmen der
Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um eine städtische Fläche, auf der
die Kirche die Ersatzaufforstungsmaßnahme durchführen kann.
Mitglied Sickelmann stellt für ihre Fraktion
den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Ergänzend führt sie aus, dass in der
Vorlage Bezug auf den Masterplan genommen wird;
„Die Maßnahme entspricht den Zielen des Masterplanes Hochelten zur
Freistellung der Sichtachse zwischen St. Vitus Kirche und dem Bereich
Lindenallee und stellt einen Baustein innerhalb der noch im Detail zu
entwickelnden Gesamtkonzeption für Elten dar.“ In der Sitzung des ASE am
22.12.2010 wurde von der Verwaltung zugesagt, dass der Ausschuss die
Anforderungen an das Gutachten und die an die Verwaltung herangetragenen Wünsche und Anregungen bekommt. Ferner soll vor Vergabe des Gutachtens im
Fachausschuss darüber beraten werden.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt,
dass die Anforderungen des Masterplans in der damaligen Sitzung benannt worden
sind aber ein Masterplan derzeit noch nicht vorliegt. Es kann derzeit keine
Aussage darüber gemacht werden, wann der Masterplan dem Ausschuss vorgestellt
wird. Im 2. Halbjahr wird die Verwaltung mit der Arbeit zur Erstellung des Masterplans
beginnen; wie lange die Arbeitsdauer der jeweiligen Bereiche in Anspruch nimmt,
kann die Verwaltung nicht abschätzen.
Ergänzend führt er aus, dass eine
Anpassung an den Masterplan somit noch nicht erfolgen kann. Es hat eine
überschlägige Prüfung stattgefunden, ob die Planung den Vorstellungen der
Verwaltung zum Masterplan widerspricht. Dem ist nicht so. Die Planung beruht
auf Initiative des privaten Grundstückseigentümers, auf die die Stadt keinen
Einfluss hat. Es war die Entscheidung der Kirche zur Fällung der Bäume, welche
im Vorfeld sowohl mit dem Forstamt als auch der Stadt besprochen wurde. Die
Stadt hat an die Kirche die Forderung gestellt, dass nichts veranlasst wird,
was der Idee des Masterplans widerspricht.
Mitglied Sickelmann bittet für ihre
Fraktion die Verwaltung um Weitergabe der bisherigen Vorstellungen zum
Masterplan.
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor Vergabe der Masterplanung wird im
Ausschuss für Stadtentwicklung über die in der Planung zu behandelnden
Themenfelder berichtet.
Vorsitzender Jansen lässt über den
Antrag von Mitglied Sickelmann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.