Sitzung: 28.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0460/2011
Beschluss
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, den Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB für einen Bereich südlich der Lindenallee und
westlich der Straße Freiheit (Flurstücke 239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) dahingehend
zu ändern, dass anstatt der festgesetzten Fläche für Forstwirtschaft eine
private Grünfläche festgesetzt wird.
Der Änderungsbereich ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Frau Tepaß erläutert, dass ein rechtsgültiger
Bebauungsplan existiert, in welchem die Fläche derzeitig als Fläche für die
Forstwirtschaft festgesetzt ist. Geplant ist in Verbindung zu TOP 3 die
Umwandlung in eine private Grünfläche.
Mitglied Sickelmann stellt den Antrag,
nach Vorlage zu beschließen.