Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplan Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8 BauGB für einen Bereich südlich der Lindenallee und westlich der Straße Freiheit (Flurstücke 239 und 196, Flur 9, Gemarkung Elten) dahingehend zu ändern, dass anstatt der festgesetzten Fläche für Forstwirtschaft eine private Grünfläche festgesetzt wird.

 

Der Änderungsbereich ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Frau Tepaß erläutert, dass ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert, in welchem die Fläche derzeitig als Fläche für die Forstwirtschaft festgesetzt ist. Geplant ist in Verbindung zu TOP 3 die Umwandlung in eine private Grünfläche.

 

Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.