Sitzung: 28.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 15 0422/2011
Beschluss
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Frau Tepaß erläutert, dass die Vorlage
einen Bericht über die bisher durchgeführten Monitoring-Bausteine enthält. Das
Baugesetzbuch wurde im Jahre 2004 dahingehend novelliert, dass ein § eingeführt
wurde, der die Gemeinden/Kommunen dazu verpflichtet, die in Bauleitplanverfahren
festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in einem Monitoring zu begleiten und zu
überprüfen, ob die Umsetzung entsprechend den Festsetzungen erfolgt ist. In der
Vorlage sind die verschiedenen Flächennutzungsplan- änderungsverfahren,
Bebauungsplanverfahren und Bebauungsplanänderungsverfahren aufgeführt.
Grundsätzlich sieht der Weg so aus, dass bei einem Bebauungsplan- verfahren
eine sogenannte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Form eines
landschaftspflegerischen Begleitplanes erstellt wird. Hierin wird der Eingriff
gegenübergestellt mit der Möglichkeit, wie der Ausgleich erfolgen könnte.
Einerseits kann der Ausgleich im Bebauungsplangebiet selbst erfolgen (z. B.
Neuanpflanzung, Erhalt von Bäumen, Ortsrandeingrünung etc.) und ein mögliches
verbleibendes Defizit, welches nicht im Bebauungsplangebiet auszugleichen ist,
wird über einen externen Ausgleich erfolgen. Bei einem externen Ausgleich
erfolgt in den meisten Fällen eine Anpflanzung von Wald oder Heckenstruktur auf
einer vormals landwirtschaftlich genutzt Fläche. Das Monitoring überprüft,
inwieweit die Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen erfolgt ist. Im
Ergebnis für das jeweilige Flächennutzungsplanänderungsverfahren, das
Bebauungsplanverfahren oder das Bebauungsplanänderungsverfahren ist der
jeweilige Stand aufgezeigt. Festgehalten wurde auch, dass in einzelnen Fällen
die Ausgleichsmaßnahmen zu beobachten sind und weiterhin im Monitoring
verbleiben.
Mitglied Sickelmann bedankt sich für die
Vorlage, die durchaus positiv zu bewerten ist. Allerdings sind einige Maßnahmen
auch nach einer Dauer von 5-6 Jahren immer noch nicht abgeschlossen und sie
fragt nach, ob das so üblich ist. Ferner regt sie an, die Prüfungsergebnisse
als CD der Fraktion zur Verfügung zu stellen.
Frau Tepaß teilt mit, dass die Vorlage
von Mitarbeitern des Fachbereiches 5 erstellt wurde und die entsprechende Datei
der Fraktion zur Verfügung gestellt werden kann. Ferner teilt sie auf ihre
Anfrage hinsichtlich der Zeitspanne mit, dass allein die Aufstellung von
Bebauungsplänen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und die sich dann
anschließende Zeit bis zur endgültigen Ausfüllung des Baugebietes einige Zeit
in Anspruch nimmt. In den städtebaulichen Verträgen ist vereinbart, dass mit
Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes der Bautätigkeit der Ausgleich zu
erfolgen hat. Es handelt sich in der Vorlage um eine Gesamtschau, was in den
letzten Jahren er- und bearbeitet wurde.
Mitglied Sickelmann regt bei großen
Baugebieten an, wo zu erwarten ist, dass sie nicht so schnell volllaufen, die
Ersatzpflanzung früher durchzuführen, sofern schon eine teilweise Bebauung
vorhanden ist. Zum einen sieht es in den Bereichen der Wohnhäuser schöner aus
und zum anderen werden bereits schon Infrastrukturkosten gezahlt, die es
durchaus rechtfertigen, den Bereich entsprechend durch Grün aufzuwerten.
Frau Tepaß erläutert, dass diese
Forderungen über städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge geregelt
sind; es sind Fristen festgeschrieben, die auch für die Vorhabenträger bindend
sind. Entsprechend diesen Regelungen wird verfahren.
Mitglied Sloot fragt an, ob die
Verwaltung bei zukünftig zu schließenden Verträgen den Aspekt von Mitglied
Sickelmann berücksichtigt.
Mitglied Tepaß teilt mit, dass die
Verwaltung den Aspekt aufnehmen wird.