Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


Frau Tepaß erläutert, dass die Vorlage einen Bericht über die bisher durchgeführten Monitoring-Bausteine enthält. Das Baugesetzbuch wurde im Jahre 2004 dahingehend novelliert, dass ein § eingeführt wurde, der die Gemeinden/Kommunen dazu verpflichtet, die in Bauleitplanverfahren festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in einem Monitoring zu begleiten und zu überprüfen, ob die Umsetzung entsprechend den Festsetzungen erfolgt ist. In der Vorlage sind die verschiedenen Flächennutzungsplan- änderungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und Bebauungsplanänderungsverfahren aufgeführt. Grundsätzlich sieht der Weg so aus, dass bei einem Bebauungsplan- verfahren eine sogenannte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Form eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erstellt wird. Hierin wird der Eingriff gegenübergestellt mit der Möglichkeit, wie der Ausgleich erfolgen könnte. Einerseits kann der Ausgleich im Bebauungsplangebiet selbst erfolgen (z. B. Neuanpflanzung, Erhalt von Bäumen, Ortsrandeingrünung etc.) und ein mögliches verbleibendes Defizit, welches nicht im Bebauungsplangebiet auszugleichen ist, wird über einen externen Ausgleich erfolgen. Bei einem externen Ausgleich erfolgt in den meisten Fällen eine Anpflanzung von Wald oder Heckenstruktur auf einer vormals landwirtschaftlich genutzt Fläche. Das Monitoring überprüft, inwieweit die Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen erfolgt ist. Im Ergebnis für das jeweilige Flächennutzungsplanänderungsverfahren, das Bebauungsplanverfahren oder das Bebauungsplanänderungsverfahren ist der jeweilige Stand aufgezeigt. Festgehalten wurde auch, dass in einzelnen Fällen die Ausgleichsmaßnahmen zu beobachten sind und weiterhin im Monitoring verbleiben.

 

Mitglied Sickelmann bedankt sich für die Vorlage, die durchaus positiv zu bewerten ist. Allerdings sind einige Maßnahmen auch nach einer Dauer von 5-6 Jahren immer noch nicht abgeschlossen und sie fragt nach, ob das so üblich ist. Ferner regt sie an, die Prüfungsergebnisse als CD der Fraktion zur Verfügung zu stellen.

Frau Tepaß teilt mit, dass die Vorlage von Mitarbeitern des Fachbereiches 5 erstellt wurde und die entsprechende Datei der Fraktion zur Verfügung gestellt werden kann. Ferner teilt sie auf ihre Anfrage hinsichtlich der Zeitspanne mit, dass allein die Aufstellung von Bebauungsplänen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und die sich dann anschließende Zeit bis zur endgültigen Ausfüllung des Baugebietes einige Zeit in Anspruch nimmt. In den städtebaulichen Verträgen ist vereinbart, dass mit Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes der Bautätigkeit der Ausgleich zu erfolgen hat. Es handelt sich in der Vorlage um eine Gesamtschau, was in den letzten Jahren er- und bearbeitet wurde.

 

Mitglied Sickelmann regt bei großen Baugebieten an, wo zu erwarten ist, dass sie nicht so schnell volllaufen, die Ersatzpflanzung früher durchzuführen, sofern schon eine teilweise Bebauung vorhanden ist. Zum einen sieht es in den Bereichen der Wohnhäuser schöner aus und zum anderen werden bereits schon Infrastrukturkosten gezahlt, die es durchaus rechtfertigen, den Bereich entsprechend durch Grün aufzuwerten.

Frau Tepaß erläutert, dass diese Forderungen über städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge geregelt sind; es sind Fristen festgeschrieben, die auch für die Vorhabenträger bindend sind. Entsprechend diesen Regelungen wird verfahren.

Mitglied Sloot fragt an, ob die Verwaltung bei zukünftig zu schließenden Verträgen den Aspekt von Mitglied Sickelmann berücksichtigt.

Mitglied Tepaß teilt mit, dass die Verwaltung den Aspekt aufnehmen wird.