Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt folgende Neufestlegung des Gebäudedämmstandards:

 

  • Festsetzung eines erhöhten Gebäudedämmstandards für alle Neubauten, der die Transmissionswärmeverlustwerte der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV)  aus dem Jahre  2009 um 30 % unterschreitet

 


Frau Tepaß erläutert die Vorlage. Es geht um die Aktualisierung eines bereits beschlossenen Themas. Die Stadt Emmerich am Rhein hatte sich am European Energy Award beteiligt die Zertifizierung erhalten. Der Zertifizierungsprozess beinhaltete verschiedene Punkte. Im Jahre 2008 wurde vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Einführung neuer Instrumente in der Bauleitplanung beschlossen. Mit dem Beschluss in dem Punkt „Gebäudedämmstandard“ soll die Anpassung an die neue Energieeinsparverordnung erfolgen. Derzeit befindet man sich in der Phase der Rezertifizierung und bestimmte Dinge sind nachzuweisen oder durch Beschlüsse sicherzustellen, um zu dokumentieren, dass die Stadt Emmerich sich weiterhin klimapolitisch engagiert. Hierzu soll somit der Gebäudedämmstandard beschlossen werden.

 

Mitglied Sickelmann regt an, größere Energiespareffizienzgewinne durch Blockheizkraftwerke anzustreben. Bei den Blockheizkraftwerken (Gas, Wärme und Strom) besteht für die Bauherren das größte Einsparpotential. Bereits zu den Haushaltsplanberatungen Anfang des Jahres wurde die Anregung an die Verwaltung herangetragen. Seitens der Verwaltung wurde entsprechende Prüfung zugesagt. In der nunmehr vorliegenden Vorlage ist es sehr bedauerlich, dass dieses Thema keine Berücksichtigung findet.

 

Frau Tepaß erklärt, dass durch den Ratsbeschuss im Rahmen des EEA die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet ist, eine solarenergetische Vorprüfung im Rahmen von Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchzuführen. Beim Baugebiet „Katjes Quartier“ wurde dies entsprechend im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Dies wurde zum Anlass genommen, die solarenergetische Vorprüfung insofern auszuweiten, dass wie z. B. beim Projekt „Katjes Quartier“ eine gesamtes Energiekonzept in Zusammenarbeit mit einem Büro erstellt wurde. Dies wird mittlerweile als gängige Praxis von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Vorhabenträgern so verfolgt.

Für Mitglied Sickelmann ist diese Lösung nur Minimalkonsens. Wenn man allerdings für ein Baugebiet eine Versorgung mit Blockheizkraftwerken festschreibt, kann somit eine Energieeffizienzsteigerung erreicht werden.

 

Auf Anfrage von Mitglied Schagen antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass der zugesagte Energiebericht in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im September 2011 vorgestellt wird.

 

Auf Anfrage von Mitglied Spiertz teilt die Verwaltung mit, dass die Neufestlegung der Gebäudedämmstandards nur für Neubauvorhaben und nicht für Kernsanierungen von bestehenden Gebäuden gilt.

 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.