Sitzung: 29.06.2011 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden
Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.