Sitzung: 05.07.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß
§ 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Feststellung vorgelegte Niederschrift
werden Einwände nicht erhoben. Sie wird
vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.