Sitzung: 19.07.2011 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur
Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 19.07.2011 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur
Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.