Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Eingabe nicht zu folgen.

 

Begründung:

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 der Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Rheinparks zugestimmt, diese als Grundlage für die sich daran anschließenden Ausschreibungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Baumaßnahme durchzuführen.

Dieser Beschluss wurde dahingehend umgesetzt, dass sich die Umgestaltung des Rheinparks seit November 2010 in der Umsetzungsphase befindet und der Abschluss der wesentlichen Arbeiten bis Ende August 2011 geplant ist.

 

Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden Planungsdetails zu folgenden Schwerpunkten erarbeitet und waren Gegenstand der Beschlussfassung des Rates vom 22.06.2010:

Vegetation

Platz- und Wegebeläge

Beleuchtung

Möblierung

Brunnenanlage

Spielbereiche

 

Insbesondere zu den Spielbereichen für unterschiedliche Altersklassen, welche als Ergebnis der durchgeführten Ideenwerkstatt in den Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks eingeflossen sind, wurden im Vorfeld der Erstellung der Ausführungsplanung umfangreiche Recherchen durchgeführt.

Mit einer Gruppe von am Planungsprozess Beteiligten sowie Vertretern aus Politik und Verwaltung wurde im April 2010 eine Spielplatzbereisung organisiert, um bereits realisierte Spielplätze in verschiedenen Städten in Augenschein zu nehmen und damit eine Grundlage für die Detailplanung der im Rheinpark vorgesehenen Spielflächen zu erhalten. Auch Beispiele aus den Niederlanden, insbesondere in Hinblick auf die Ausführung des Zockerplatzes, wurden begutachtet.

Ein wesentliches Entwurfselement ist das ca. 20 m breite Parkband, welches als wassergebundene Wegedecke den Park in Nord-Süd-Richtung erschließt. In diesem Band liegen die verschiedenen geplanten Spielbereiche für jüngere und ältere Kinder. Das Thema „Spielschiff“ ist mit Bezug zum Rhein für beide Spielplatzflächen vorgesehen. Eine Seilbahn sowie ein Zocker-Platz – eine Bolzfläche mit Einfassung für verschiedene Sportarten – komplettieren das Angebot an Spielmöglichkeiten im Park für alle Altersklassen. Das Element Wasser wurde in der Planung in Form eines Brunnens berücksichtigt.

 

Die Entwurfsidee beruht auf einer Konzentration der Spielmöglichkeiten im Parkband und einer freien Zugänglichkeit der verschiedenen Spielbereiche. Die Einzäunung dieser sich durch ein hohes Maß an gestalterischer Qualität auszeichnenden Bereiche widerspricht der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen städtebaulichen Konzeption zur Umgestaltung des Rheinparks.

 

Darüber hinaus besteht gemäß § 3 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Gebiete der Stadt Emmerich am Rhein vom 04.11.1999“ Anleinpflicht für Hunde. In § 3 Abs. 2 der Verordnung ist weiterhin ausgeführt, dass die durch Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.


 

Mitglied Spiertz merkt an, dass seine Fraktion die Idee, einen Kinderpielplatz einzuzäunen, für gut hält. Es sollte ein Versuch gestartet werden, um herauszufinden, ob durch eine Einzäunung tatsächlich weniger Hunde- und Katzenkot auf den Spielplätzen hinterlassen werden.

Weiterhin fragt er nach, ob Verwarnungen diesbezüglich an Hundehalter ausgesprochen worden sind.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teil hierzu mit, dass gegen einen Hundehalter vor kurzem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet  wurde, der seine Hunde nicht angeleint hatte. Dieses ist auch eine Frage der Kenntnisnahme durch die Verwaltung und auch von Mitbürgern, die bereit sind, entsprechendes der Verwaltung mitzuteilen.

Die Frage der Einzäunung von Kinderspielplätzen wird an die Spielplatzkommission, die einmal jährlich die Spielplätze begeht, weitergegeben.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Weitere Verwarngelder an Hundehalter wurden seitens der Verwaltung nicht verhängt.

 

Mitglied Diekman gibt zu bedenken, dass, sollte ein Spielpatz eingezäunt sein, kontrolliert werden muss, ob das Tor abends verschlossen ist. Es sollte vielmehr an die Hundesbesitzer appeliert werden und auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Ebenso lässt sich eine Katze von einem Zaun nicht zurückhalten.

 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.