Sitzung: 19.07.2011 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0452/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, der Eingabe nicht zu folgen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat
in seiner Sitzung am 22.06.2010 der Ausführungsplanung zur Umgestaltung des
Rheinparks zugestimmt, diese als Grundlage für die sich daran anschließenden
Ausschreibungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Baumaßnahme
durchzuführen.
Dieser Beschluss wurde dahingehend
umgesetzt, dass sich die Umgestaltung des Rheinparks seit November 2010 in der
Umsetzungsphase befindet und der Abschluss der wesentlichen Arbeiten bis Ende
August 2011 geplant ist.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden
Planungsdetails zu folgenden Schwerpunkten erarbeitet und waren Gegenstand der
Beschlussfassung des Rates vom 22.06.2010:
Vegetation
Platz- und Wegebeläge
Beleuchtung
Möblierung
Brunnenanlage
Spielbereiche
Insbesondere zu den Spielbereichen für
unterschiedliche Altersklassen, welche als Ergebnis der durchgeführten
Ideenwerkstatt in den Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks eingeflossen sind,
wurden im Vorfeld der Erstellung der Ausführungsplanung umfangreiche Recherchen
durchgeführt.
Mit einer Gruppe von am Planungsprozess
Beteiligten sowie Vertretern aus Politik und Verwaltung wurde im April 2010
eine Spielplatzbereisung organisiert, um bereits realisierte Spielplätze in
verschiedenen Städten in Augenschein zu nehmen und damit eine Grundlage für die
Detailplanung der im Rheinpark vorgesehenen Spielflächen zu erhalten. Auch
Beispiele aus den Niederlanden, insbesondere in Hinblick auf die Ausführung des
Zockerplatzes, wurden begutachtet.
Ein wesentliches Entwurfselement ist das
ca. 20 m breite Parkband, welches als wassergebundene Wegedecke den Park in
Nord-Süd-Richtung erschließt. In diesem Band liegen die verschiedenen geplanten
Spielbereiche für jüngere und ältere Kinder. Das Thema „Spielschiff“ ist mit
Bezug zum Rhein für beide Spielplatzflächen vorgesehen. Eine Seilbahn sowie ein
Zocker-Platz – eine Bolzfläche mit Einfassung für verschiedene Sportarten –
komplettieren das Angebot an Spielmöglichkeiten im Park für alle Altersklassen.
Das Element Wasser wurde in der Planung in Form eines Brunnens berücksichtigt.
Die Entwurfsidee beruht auf einer
Konzentration der Spielmöglichkeiten im Parkband und einer freien
Zugänglichkeit der verschiedenen Spielbereiche. Die Einzäunung dieser sich
durch ein hohes Maß an gestalterischer Qualität auszeichnenden Bereiche
widerspricht der vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen
städtebaulichen Konzeption zur Umgestaltung des Rheinparks.
Darüber hinaus besteht gemäß § 3 der
„Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Gebiete der Stadt
Emmerich am Rhein vom 04.11.1999“ Anleinpflicht für Hunde. In § 3 Abs. 2 der
Verordnung ist weiterhin ausgeführt, dass die durch Tiere verursachten
Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind.
Mitglied Spiertz merkt an, dass
seine Fraktion die Idee, einen Kinderpielplatz einzuzäunen, für gut hält. Es
sollte ein Versuch gestartet werden, um herauszufinden, ob durch eine
Einzäunung tatsächlich weniger Hunde- und Katzenkot auf den Spielplätzen
hinterlassen werden.
Weiterhin fragt er nach, ob
Verwarnungen diesbezüglich an Hundehalter ausgesprochen worden sind.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teil
hierzu mit, dass gegen einen Hundehalter vor kurzem ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
wurde, der seine Hunde nicht angeleint hatte. Dieses ist auch eine Frage
der Kenntnisnahme durch die Verwaltung und auch von Mitbürgern, die bereit
sind, entsprechendes der Verwaltung mitzuteilen.
Die Frage der Einzäunung von
Kinderspielplätzen wird an die Spielplatzkommission, die einmal jährlich die
Spielplätze begeht, weitergegeben.
Anmerkung der Verwaltung:
Weitere Verwarngelder an
Hundehalter wurden seitens der Verwaltung nicht verhängt.
Mitglied Diekman gibt zu bedenken,
dass, sollte ein Spielpatz eingezäunt sein, kontrolliert werden muss, ob das
Tor abends verschlossen ist. Es sollte vielmehr an die Hundesbesitzer appeliert
werden und auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Ebenso lässt sich eine
Katze von einem Zaun nicht zurückhalten.
Mitglied Gertsen stellt den Antrag,
gemäß Vorlage zu beschließen.