Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bestehende verkehrliche Situation beizubehalten.

 

Begründung

 

Die Straße Zum Schafsweg befindet sich zwischen der Wassenbergstraße und der Berliner Straße. Sie hat einen geraden Verlauf und ist ca. 130 m lang, kurz hinter der 30-Zonen-Beschilderung befindet sich in Fahrtrichtung eine Baumscheibe zur Verkehrsberuhigung in der Fahrbahn. Ebenfalls befindet sich auf der westlichen Seite der Straße ein ca. 1,00 m breiter gepflasterter Gehweg. Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 4,70 m, dies lässt den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw bzw. Lkw/Rad zu.

 

Aus der Geometrie heraus ergibt sich in dieser Straße keine Gefahrenlage.

Es handelt sich um eine 30 km/h-Zone, Fußgänger und Rad fahrende Kinder werden sicher auf dem Gehweg geführt. Aufgrund der Straßenlänge und der Baumscheibe bzw. der parkenden Anwohner/Besucher ist eine hohe Fahrgeschwindigkeit unwahrscheinlich.

 

Um dies durch Fakten zu untermauern, wurden sowohl die örtliche Polizeistation als auch die Kreispolizeibehörde, Dezernat GS3 Verkehrsangelegenheiten / Unfallstatistik befragt. Ebenso wurden Verkehrszählungen durchgeführt.

 

Stellungnahme der Polizeistation Emmerich vom 24.06.2011:

„Zum Schafsweg“ und „Johannes – Derksen – Weg“ in 46446 Emmerich am Rhein

 

Vereinbarungsgemäß sollten an der o.a. Örtlichkeit Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Hierzu wurden am 17., 21. und 22.06.2011 Verkehrskontrollen in dem o.a. Bereich durchgeführt.

Die beiden Straßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone innerhalb geschlossener Ortschaft im Ortsteil Leegmeer.

Die Straße „Zum Schafsweg“ hat eine Länge von 130 Metern. In Fahrtrichtung Berliner Straße ist in Höhe des Hauses „Zum Schafsweg 2a“ am rechten Fahrbahnrand ein Baum gepflanzt. Der Baumstamm ragt ca. 1 Meter in die Fahrbahn und ist mit einer Warnbake gesichert.

Während aller Kontrollzeiten waren auf der Straße „Zum Schafsweg“ ständig ein-, meistens jedoch zwei oder drei Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand zum Halten oder Parken abgestellt.

Wie zu beobachten war, trugen der Baum und die parkenden Fahrzeuge, insbesondere bei Gegenverkehr, erheblich zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.

 

Am 17.06.2011 (10.00 Uhr – 10.20 Uhr) und 21.06.2011 (14.30 Uhr – 15.00 Uhr) wurden jeweils verdeckte Kontrollen durchgeführt. Es herrschte an beiden Tagen wenig bis mäßiger Fahrzeugverkehr. Augenscheinlich waren keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.

Gleichwohl erfolgte am 22.06.2011 (10.45 Uhr – 11.30 Uhr) auf der Straße „Zum Schafsweg“ eine Geschwindigkeitsüberwachung mittels eines Lasermessgerätes. In der besagten Zeit wurde die Straße durch 15 PKW, 1 Motorrad und 3 Fahrrädern frequentiert.

Die hierbei gefahrenen Geschwindigkeiten lagen zwischen 10 km/h und 32 km/h.

Ein PKW – Fahrer wurde mit einem Verwarnungsgeld belegt, da die erreichte Geschwindigkeit mit seinem PKW (abzüglich des Toleranzwertes von 3 km/h) 44 km/h betrug.

 

Die Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde der letzten 5 Jahre hat ergeben, dass sich auf der Straße Zum Schafsweg seit dem 01.01.2006 lediglich 2 Unfälle ereignet haben; die jedoch nicht auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind:

 

21.03.2006 Unfallflucht           Ein Pkw hat eine Einfassung beschädigt und sich

                                               unerlaubt vom Unfallort entfernt

 

24.05.2007 Pkw / Mofa           Beim Fahren aus einer Ausfahrt hat ein Pkw einen Mofafahrer

                                               übersehen – Ein Leichtverletzter

 

Die an einem repräsentativen Tag, dem 28.06.2011, durchgeführte Verkehrszählung stellt eine Verkehrssituation dar, die der Stellungnahme der Polizei entspricht. 

 

Der Mittelwert der gefahrenen Geschwindigkeiten beträgt 27,5 km/h.

Der ermittelte Wert V85 beträgt 35,7 km/h.

Die Geschwindigkeit V85 ist die Höchstgeschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird.

Die durchschnittliche Frequentierung ist mit 32 Kfz/h ermittelt worden (1 Kfz / 2 min.).

Diese Frequenz liegt für eine derartige Erschließungsstraße im untersten Bereich.

 

Zusammenfassend kann somit dargestellt werden, dass es auf der Straße Zum Schafsweg kein Handlungsbedarf besteht.

Es sind  weder zusätzliche straßenbauliche noch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich, da sich aus den aufgezeigten Geschwindigkeiten, den Unfallgeschehnissen sowie der Verkehrsfrequenz keine Gefahrenlage ergibt.

 

Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der nachgewiesenen nicht vorliegenden Erfordernissen vor, die jetzige verkehrliche Situation beizubehalten.


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz den Beschlussvorschlag und die Begründung zu dieser Eingabe.

 

Mitglied Beckschaefer bemängelt, dass die Geschwindigkeitsmessungen zu Zeiten durchgeführt wurden, an denen die Kinder bereits in der Schule und die Arbeitnehmer bereits an ihrer Arbeitsstätte waren. Seine Fraktion schlägt vor, Fahrbahnmarkierungen für Parkbuchen, ähnlich wie auf dem Mühlenweg, anzubringen. So entstünde ein erwünschter "Slalomverkehr", so das langsamer gefahren werden müsste.

Er stellt den entsprechenden Antrag.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass verschiedene Aktionen diesbezüglich stattgefunden haben. Die Polizei, wie auch die Verwaltung haben Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Zählgeräte der Verwaltung haben in einem Rhythmus von 24 Stunden Messungen durchgeführt. Er stellt die Messungen gegenüber und teilt mit, dass das Ergebnis der  Messung der Verwaltung zwischen 12.00 und 14.00 Uhr niedriger ist, als in dem von der Polizei genannten Zeitraum. Die Zählung der Fahrzeuge liegen der Verwaltung für den Zeitraum von 24 Stunden vor. Er nennt ein Beispiel: Zeitachse zwischen 11.00 und 12.00 Uhr 52 Fahrzeuge  und zwischen 13.00 und 14.00 Uhr 63 Fahrzeuge und zwischen 7.00 und 8.00 Uhr 33 Fahrzeuge.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen. Weiterhin wünscht die FDP, dass ein Ortstermin anberaumt wird, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Situation zu schildern.

 

Mitglied Diekman stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu  begrüßt jedoch den von der BGE gemachten Vorschlag, Parkmarkierungen auf die Fahrbahndecke aufzubringen. Er bittet die Verwaltung dieses zu prüfen und im ASE hierüber zu berichten.

 

Mitglied Siebers schließt sich im Namen ihrer Fraktion dem Antrag  der FDP an.

 

Mitglied Bartels merkt an, dass er nach den Ausführungen der Verwaltung annimmt, dass deutlich mehr Informationen und auch Messungen vorliegen, als in der Vorlage wiedergegeben sind. Aus diesem Grunde hält auch er eine Beratung im ASE für sinnvoll.

 

Mitglied Gertsen bezieht sich auf die von der Verwaltung wie von der Polizei durchgeführten Verkehrsmessungen und -zählungen. Diese vorliegenden Ergebnisse sollten dazu beitragen, heute eine Entscheidung zu treffen. Die CDU-Fraktion kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen, abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 12 Abs 2 b) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung mit vorangegangener Ortsbegehung, zu verweisen.

 

Beratungsergebnis:  15 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

 

Somit ist der Antrag von Mitglied Sickelmann abgelehnt und der  Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschießen, abstimmen.

 

Die Verwaltung sagt zu, den Vorschlag, ob Parkmarierungen auf die Fahrbahndecke aufgebracht werden können, zu prüfen.