Sitzung: 19.07.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0469/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bestehende verkehrliche Situation
beizubehalten.
Begründung
Die Straße Zum
Schafsweg befindet sich zwischen der Wassenbergstraße und der Berliner Straße.
Sie hat einen geraden Verlauf und ist ca. 130 m lang, kurz hinter der
30-Zonen-Beschilderung befindet sich in Fahrtrichtung eine Baumscheibe zur
Verkehrsberuhigung in der Fahrbahn. Ebenfalls befindet sich auf der westlichen
Seite der Straße ein ca. 1,00 m breiter gepflasterter Gehweg. Die Fahrbahn hat
eine Breite von ca. 4,70 m, dies lässt den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw bzw.
Lkw/Rad zu.
Aus der
Geometrie heraus ergibt sich in dieser Straße keine Gefahrenlage.
Es handelt sich
um eine 30 km/h-Zone, Fußgänger und Rad fahrende Kinder werden sicher auf dem Gehweg
geführt. Aufgrund der Straßenlänge und der Baumscheibe bzw. der parkenden
Anwohner/Besucher ist eine hohe Fahrgeschwindigkeit unwahrscheinlich.
Um dies durch
Fakten zu untermauern, wurden sowohl die örtliche Polizeistation als auch die
Kreispolizeibehörde, Dezernat GS3 Verkehrsangelegenheiten / Unfallstatistik
befragt. Ebenso wurden Verkehrszählungen durchgeführt.
Stellungnahme der Polizeistation
Emmerich vom 24.06.2011:
„Zum Schafsweg“ und „Johannes –
Derksen – Weg“ in 46446 Emmerich am Rhein
Vereinbarungsgemäß sollten an der
o.a. Örtlichkeit Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Hierzu wurden am
17., 21. und 22.06.2011 Verkehrskontrollen in dem o.a. Bereich durchgeführt.
Die beiden Straßen befinden sich in
einer Tempo 30-Zone innerhalb geschlossener Ortschaft im Ortsteil Leegmeer.
Die Straße „Zum Schafsweg“ hat eine
Länge von 130 Metern. In Fahrtrichtung Berliner Straße ist in Höhe des Hauses
„Zum Schafsweg 2a“ am rechten Fahrbahnrand ein Baum gepflanzt. Der Baumstamm
ragt ca. 1 Meter in die Fahrbahn und ist mit einer Warnbake gesichert.
Während aller Kontrollzeiten waren
auf der Straße „Zum Schafsweg“ ständig ein-, meistens jedoch zwei oder drei
Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand zum Halten oder Parken abgestellt.
Wie zu beobachten war, trugen der
Baum und die parkenden Fahrzeuge, insbesondere bei Gegenverkehr, erheblich zur
Geschwindigkeitsreduzierung bei.
Am 17.06.2011 (10.00 Uhr – 10.20
Uhr) und 21.06.2011 (14.30 Uhr – 15.00 Uhr) wurden jeweils verdeckte Kontrollen
durchgeführt. Es herrschte an beiden Tagen wenig bis mäßiger Fahrzeugverkehr.
Augenscheinlich waren keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.
Gleichwohl erfolgte am 22.06.2011
(10.45 Uhr – 11.30 Uhr) auf der Straße „Zum Schafsweg“ eine
Geschwindigkeitsüberwachung mittels eines Lasermessgerätes. In der besagten
Zeit wurde die Straße durch 15 PKW, 1 Motorrad und 3 Fahrrädern frequentiert.
Die hierbei gefahrenen
Geschwindigkeiten lagen zwischen 10 km/h und 32 km/h.
Ein PKW – Fahrer wurde mit einem
Verwarnungsgeld belegt, da die erreichte Geschwindigkeit mit seinem PKW
(abzüglich des Toleranzwertes von 3 km/h) 44 km/h betrug.
Die Unfallstatistik der
Kreispolizeibehörde der letzten 5 Jahre hat ergeben, dass sich auf der Straße
Zum Schafsweg seit dem 01.01.2006 lediglich 2 Unfälle ereignet haben; die
jedoch nicht auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind:
21.03.2006 Unfallflucht Ein Pkw hat eine Einfassung
beschädigt und sich
unerlaubt
vom Unfallort entfernt
24.05.2007 Pkw / Mofa Beim Fahren aus einer Ausfahrt hat
ein Pkw einen Mofafahrer
übersehen
– Ein Leichtverletzter
Die an einem
repräsentativen Tag, dem 28.06.2011, durchgeführte Verkehrszählung stellt eine
Verkehrssituation dar, die der Stellungnahme der Polizei entspricht.
Der Mittelwert
der gefahrenen Geschwindigkeiten beträgt 27,5 km/h.
Der ermittelte
Wert V85 beträgt 35,7
km/h.
Die
Geschwindigkeit V85 ist die
Höchstgeschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten
wird.
Die
durchschnittliche Frequentierung ist mit 32 Kfz/h ermittelt worden (1 Kfz / 2
min.).
Diese Frequenz
liegt für eine derartige Erschließungsstraße im untersten Bereich.
Zusammenfassend
kann somit dargestellt werden, dass es auf der Straße Zum Schafsweg kein
Handlungsbedarf besteht.
Es sind weder zusätzliche straßenbauliche noch
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich, da sich aus den aufgezeigten
Geschwindigkeiten, den Unfallgeschehnissen sowie der Verkehrsfrequenz keine
Gefahrenlage ergibt.
Die Verwaltung schlägt daher aufgrund
der nachgewiesenen nicht vorliegenden Erfordernissen vor, die jetzige
verkehrliche Situation beizubehalten.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert
kurz den Beschlussvorschlag und die Begründung zu dieser Eingabe.
Mitglied Beckschaefer bemängelt,
dass die Geschwindigkeitsmessungen zu Zeiten durchgeführt wurden, an denen die
Kinder bereits in der Schule und die Arbeitnehmer bereits an ihrer Arbeitsstätte
waren. Seine Fraktion schlägt vor, Fahrbahnmarkierungen für Parkbuchen, ähnlich
wie auf dem Mühlenweg, anzubringen. So entstünde ein erwünschter
"Slalomverkehr", so das langsamer gefahren werden müsste.
Er stellt den entsprechenden
Antrag.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs
erklärt, dass verschiedene Aktionen diesbezüglich stattgefunden haben. Die
Polizei, wie auch die Verwaltung haben Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen.
Die Zählgeräte der Verwaltung haben in einem Rhythmus von 24 Stunden Messungen
durchgeführt. Er stellt die Messungen gegenüber und teilt mit, dass das
Ergebnis der Messung der Verwaltung
zwischen 12.00 und 14.00 Uhr niedriger ist, als in dem von der Polizei
genannten Zeitraum. Die Zählung der Fahrzeuge liegen der Verwaltung für den
Zeitraum von 24 Stunden vor. Er nennt ein Beispiel: Zeitachse zwischen 11.00
und 12.00 Uhr 52 Fahrzeuge und zwischen
13.00 und 14.00 Uhr 63 Fahrzeuge und zwischen 7.00 und 8.00 Uhr 33 Fahrzeuge.
Mitglied Kukulies stellt den
Antrag, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen.
Weiterhin wünscht die FDP, dass ein Ortstermin anberaumt wird, um den Bürgern
die Möglichkeit zu geben, ihre Situation zu schildern.
Mitglied Diekman stimmt dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu
begrüßt jedoch den von der BGE gemachten Vorschlag, Parkmarkierungen auf
die Fahrbahndecke aufzubringen. Er bittet die Verwaltung dieses zu prüfen und
im ASE hierüber zu berichten.
Mitglied Siebers schließt sich im
Namen ihrer Fraktion dem Antrag der FDP
an.
Mitglied Bartels merkt an, dass er
nach den Ausführungen der Verwaltung annimmt, dass deutlich mehr Informationen
und auch Messungen vorliegen, als in der Vorlage wiedergegeben sind. Aus diesem
Grunde hält auch er eine Beratung im ASE für sinnvoll.
Mitglied Gertsen bezieht sich auf
die von der Verwaltung wie von der Polizei durchgeführten Verkehrsmessungen und
-zählungen. Diese vorliegenden Ergebnisse sollten dazu beitragen, heute eine
Entscheidung zu treffen. Die CDU-Fraktion kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
folgen. Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Der Vorsitzende lässt über den
Antrag, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen,
abstimmen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt gem. § 12 Abs 2 b) der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse, die Vorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung mit
vorangegangener Ortsbegehung, zu verweisen.
Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 2
Enthaltungen
Somit ist der Antrag von Mitglied
Sickelmann abgelehnt und der Vorsitzende
lässt über den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschießen, abstimmen.
Die Verwaltung sagt zu, den
Vorschlag, ob Parkmarierungen auf die Fahrbahndecke aufgebracht werden können,
zu prüfen.