Sitzung: 14.07.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0475/2011
Beschlussvorschlag
Der JHA beschließt den angehenden
Familienzentren St. Aldegundis und dem evangelischen Verbundfamilienzentrum ab
dem Kindergartenjahr 2011/2012 den fehlenden freiwilligen Landeszuschuss in
Höhe von 12.000,00 € je Einrichtung und Jahr zu gewähren. Die freiwillige
Förderung beläuft sich auf längstens 2 Jahre für die Dauer der
Zertifizierungsphase.
Dieser Beschluss wird nur rechtskräftig,
sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche
Förderung der o.g. Familienzentren zu übernehmen.
Bürgermeister Diks erläutert, dass die bereits bestehenden Familienzentren St. Martinus Elten, St.
Antonius Vrasselt und Arche Noah für die
Dauer der Zertifizierung je einen freiwilligen Landeszuschuss in Höhe von 12.000,00 jährlich und einen kommunalen
Anteil in Höhe von 6.000 € erhalten haben. Für weitere neue Familienzentren
werden durch das Land für das Kindergartenjahr 2011/2012 aber entgegen der
bisherigen Annahme - zunächst für 1 Jahr - keine weiteren freiwilligen Mittel
mehr zur Verfügung gestellt.
Das in der Sitzung vom 03.11.2010 anerkannte Familienzentrum St. Aldegundis und das heute ausgewählte
evangelische Familienzentrum haben in
dem Vertrauen, dass die freiwillige Förderung durch das Land zum 01.08.2011
gesichert ist, bereits Aufgaben eines Familienzentrums übernommen. Sie sollten wegen der ausgefallenen
Landesmittel jetzt jedoch nicht schlechter gestellt werden und daher die
ausgefallenen Landesmittel aus kommunalen Mitteln finanziert bekommen.
Auf Anfrage des Mitglied Gertsen macht Bürgermeister Diks noch mal deutlich, das der vom Land NRW
fehlende freiwillige Zuschuss in Höhe von 12.000 € je Familienzentrum jährlich für die Dauer von höchstens 2 Jahren
nur dann aus kommunalen Mitteln finanziert werden soll, sofern das Land
anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche Förderung der
Familienzentren zu übernehmen. Der Beschluss des JHA also nur unter diesem
Vorbehalt rechtskräftig wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch das
Land zur gesetzlichen Förderung zeitnah eine verbindliche Mitteilung erfolgen
wird.
Mitglied Ludwig stellt den Antrag gemäß Vorlage der Verwaltung zu
beschließen.