Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

Der JHA beschließt den angehenden Familienzentren St. Aldegundis und dem evangelischen Verbundfamilienzentrum ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 den fehlenden freiwilligen Landeszuschuss in Höhe von 12.000,00 € je Einrichtung und Jahr zu gewähren. Die freiwillige Förderung beläuft sich auf längstens 2 Jahre für die Dauer der Zertifizierungsphase.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtskräftig, sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche Förderung der o.g. Familienzentren zu übernehmen.

 

 


 

Bürgermeister Diks erläutert, dass die bereits bestehenden  Familienzentren St. Martinus Elten, St. Antonius Vrasselt und Arche Noah  für die Dauer der Zertifizierung je einen freiwilligen Landeszuschuss in Höhe von  12.000,00 jährlich und einen kommunalen Anteil in Höhe von 6.000 € erhalten haben. Für weitere neue Familienzentren werden durch das Land für das Kindergartenjahr 2011/2012 aber entgegen der bisherigen Annahme - zunächst für 1 Jahr - keine weiteren freiwilligen Mittel mehr zur Verfügung gestellt. 

Das in der Sitzung vom 03.11.2010 anerkannte Familienzentrum  St. Aldegundis und das heute ausgewählte evangelische  Familienzentrum haben in dem Vertrauen, dass die freiwillige Förderung durch das Land zum 01.08.2011 gesichert ist, bereits Aufgaben eines Familienzentrums übernommen.  Sie sollten wegen der ausgefallenen Landesmittel jetzt jedoch nicht schlechter gestellt werden und daher die ausgefallenen Landesmittel aus kommunalen Mitteln finanziert bekommen.

Auf Anfrage des Mitglied Gertsen macht Bürgermeister Diks  noch mal deutlich, das der vom Land NRW fehlende freiwillige Zuschuss in Höhe von 12.000 € je Familienzentrum  jährlich für die Dauer von höchstens 2 Jahren nur dann aus kommunalen Mitteln finanziert werden soll, sofern das Land anerkennt, ab der Erreichung des Gütesiegels die gesetzliche Förderung der Familienzentren zu übernehmen. Der Beschluss des JHA also nur unter diesem Vorbehalt rechtskräftig wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch das Land zur gesetzlichen Förderung zeitnah eine verbindliche Mitteilung erfolgen wird.

 

 

Mitglied Ludwig stellt den Antrag gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.