Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die aktuelle Situation der Investitionskostenförderung des U 3-Ausbaus zur Kenntnis.

 


 

Bürgermeister Diks berichtet über die aktuelle Situation der Investitionskostenförderung des

U 3 Ausbau. 

Ab  01.08.2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Beutreuungsplatz für alle Kinder vom  ersten bis zum dritten Lebensjahr erfüllt sein. Der Ausbau U 3 ist  eine Pflichtaufgabe

gem. § 24 SGB VIII. Bis 2013 sollen in NRW für durchschnittlich 32 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geschaffen werden.

 

Auf dieser Grundlage hat das Jugendamt Emmerich seine Planungen für den Ausbau U 3 vorgenommen.

 

  • Die Bund-/Landesmittel wurden bis 2010 ohne Auswahlkriterien nach Antragseingang an die Kommunen vergeben; die Vergabe der verbliebenen Mittel soll jetzt im Rahmen einer Feinabstimmung auf die Kommunen in NRW verteilt werden. Wobei die Auswahlkriterien noch nicht feststehen und ein zeitlicher Rahmen nicht absehbar ist.

 

  • Aus dem Landessonderprogramm 2011 – 2012 hat die Stadt Emmerich für beide Jahre einen Betrag in Höhe von insgesamt 273.402 € zugewiesen bekommen, der für den Ausbau Tagespflege und eine Kindertageseinrichtung verwendet wird.

 

  • Zur Zeit fehlen für die Jahre 2011–2012 bei den bereits bestehenden Anträgen einkalkulierte Investitionskostenmittel in Höhe von 517.800 €. zuzüglich des Kommunalanteils (82.800 €) ergibt sich eine Summe von 606.600 €.

 

  • Insgesamt fehlen bis zum Jahr 2013, nach derzeitigem Kenntnisstand und der derzeitigen Kindergartenbedarfsplanung, Investitionskostenmittel i.H.v. 772.100 € zuzüglich des geplanten Kommunalanteils (112.800 €) ergibt sich eine Summe von 884.900 €. In welcher Höhe hier noch Bundes-/Landesmittel bzw. Mittel aus weiteren Sonderprogrammen des Landes eingehen, kann nicht abgesehen werden.

 

  • Bezüglich der Kindergartenbedarfsplanung bestehen derzeit aufgrund der fehlenden Investitionskosten und der Auswirkungen der KiBiz-Revision Planungsunsicherheiten. Sobald es gesetzliche Neuerungen gibt, wird der Kindergartenbedarfsplan neu erstellt, da Veränderungen im Ausbau U 3 auch Auswirkungen auf die Platzzahlen der Kinder von 3 bis 6 Jahre haben.

 

 

Bürgermeister Diks macht  deutlich, dass erst, wenn die erwarteten Landesmittel tatsächlich zugewiesen werden, mit Hilfe des kommunalen Anteils der Ausbau U 3 so vorgenommen werden kann, dass der gesetzliche Anspruch zum 01.08.2013 auch erfüllt wird.

Abschließend gibt  er zu Bedenken, dass künftig im Rahmen der Kibiz-Revision weitere zusätzliche Aufgabenstellungen entstehen können. Z.B. durch Reduzierung der Gruppenstärke sei gegebenenfalls zu überlegen, wie Möglichkeiten geschaffen werden können, um Kinderbetreuung noch flexibler zu gestalten.