Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die aktuelle Situation der Investitionskostenförderung des U 3-Ausbaus zur Kenntnis.
Bürgermeister Diks berichtet über die aktuelle Situation der
Investitionskostenförderung des
U 3 Ausbau.
Ab 01.08.2013 soll der
Rechtsanspruch auf einen Beutreuungsplatz für alle Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr erfüllt
sein. Der Ausbau U 3 ist eine
Pflichtaufgabe
gem. § 24 SGB VIII. Bis 2013 sollen in NRW für durchschnittlich 32 % der
Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege geschaffen werden.
Auf dieser Grundlage hat das Jugendamt Emmerich seine Planungen für den
Ausbau U 3 vorgenommen.
- Die
Bund-/Landesmittel wurden bis 2010 ohne Auswahlkriterien nach
Antragseingang an die Kommunen vergeben; die Vergabe der verbliebenen
Mittel soll jetzt im Rahmen einer Feinabstimmung auf die Kommunen in NRW
verteilt werden. Wobei die Auswahlkriterien noch nicht feststehen und ein
zeitlicher Rahmen nicht absehbar ist.
- Aus dem
Landessonderprogramm 2011 – 2012 hat die Stadt Emmerich für beide Jahre
einen Betrag in Höhe von insgesamt 273.402 € zugewiesen bekommen, der für
den Ausbau Tagespflege und eine Kindertageseinrichtung verwendet wird.
- Zur Zeit
fehlen für die Jahre 2011–2012 bei den bereits bestehenden Anträgen
einkalkulierte Investitionskostenmittel in Höhe von 517.800 €. zuzüglich
des Kommunalanteils (82.800 €) ergibt sich eine Summe von 606.600 €.
- Insgesamt
fehlen bis zum Jahr 2013, nach derzeitigem Kenntnisstand und der
derzeitigen Kindergartenbedarfsplanung, Investitionskostenmittel i.H.v.
772.100 € zuzüglich des geplanten Kommunalanteils (112.800 €) ergibt sich
eine Summe von 884.900 €. In welcher Höhe hier noch Bundes-/Landesmittel
bzw. Mittel aus weiteren Sonderprogrammen des Landes eingehen, kann nicht
abgesehen werden.
- Bezüglich der
Kindergartenbedarfsplanung bestehen derzeit aufgrund der fehlenden
Investitionskosten und der Auswirkungen der KiBiz-Revision
Planungsunsicherheiten. Sobald es gesetzliche Neuerungen gibt, wird der
Kindergartenbedarfsplan neu erstellt, da Veränderungen im Ausbau U 3 auch
Auswirkungen auf die Platzzahlen der Kinder von 3 bis 6 Jahre haben.
Bürgermeister Diks macht
deutlich, dass erst, wenn die erwarteten Landesmittel tatsächlich
zugewiesen werden, mit Hilfe des kommunalen Anteils der Ausbau U 3 so
vorgenommen werden kann, dass der gesetzliche Anspruch zum 01.08.2013 auch
erfüllt wird.
Abschließend gibt er zu Bedenken,
dass künftig im Rahmen der Kibiz-Revision weitere zusätzliche
Aufgabenstellungen entstehen können. Z.B. durch Reduzierung der Gruppenstärke
sei gegebenenfalls zu überlegen, wie Möglichkeiten geschaffen werden können, um
Kinderbetreuung noch flexibler zu gestalten.