Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b, f und h der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht zu.

 


Herr Kemkes teilt mit, dass in der Ortsbesichtigung deutlich zu sehen war, dass der Wurzelbereich der Platane die Kantensteine und das Pflaster im Randbereich des Carports angehoben haben, wodurch das Aussteigen aus dem PKW erschwert wird. Die Verwaltung unterbreitet nunmehr den Vorschlag, in den Randbereichen des Carports das Pflaster zu entfernen und mit einer wassergebundenen Decke zu versehen. Die Lichtbeeinträchtigung für die Anwohner wird durch einen entsprechenden Kronenrückschnitt im Herbst verbessert; gleichzeitig wird mögliches Trockenholz entfernt.

Die Kosten für die Wegnahme des Pflasters werden im Zuge des Kronenrückschnitts von der Verwaltung übernommen.

 

Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass sie dem Beschluss zustimmt. Die Verwaltung sollte allerdings weiterhin die Möglichkeit haben, ggfs. die gesamte Pflasterfläche aufnehmen zu können, wenn es für die Gestaltung der Neigung der Fläche besser ist.

Hierauf erwidert Herr Kemkes, dass dies sicherlich geprüft werden kann aber diese Lösung mit hohen Kosten verbunden wäre, die nicht von der Stadt Emmerich am Rhein zu tragen sind. Selbstverständlich hat der Antragsteller das Recht, auf seine Kosten die gesamte Pflasterfläche neu zu gestalten.

 

Mitglied Spiertz macht deutlich, dass von Seiten des Eigentümers die Entfernung des Baumes nicht zur Debatte steht. Er bittet allerdings um Prüfung, ob die Nutzung des Carports für 1 oder 2 Fahrzeuge ausgelegt ist. Seines Erachtens nach ist das Carport lediglich für 1 Fahrzeug ausgelegt und die dort bislang 2 abgestellten Fahrzeuge ragen auf städtisches Grundstück.

Herr Kemkes teilt mit, dass das Carport mit 2 Stellplätzen beantragt und genehmigt wurde. Die Beeinträchtigung ist so gering, dass ein Einschreiten nicht erforderlich ist.

Herr Kemkes erklärt weiter, dass der Eigentümer die Maßnahme in der Sitzung des Kirchenvorstandes beraten hat und ein klares Votum für die Nichtentfernung des Baumes ausgesprochen wurde. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt unzumutbare Beeinträchtigungen auftreten müsste er aus Verkehrssicherungsgründen dann gefällt werden.

 

Der stellv. Vorsitzende Hinze lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: