Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Kemkes erläutert, dass die Thematik „Breitbandversorgung im ländlichen Raum“ Gegenstand eines Förderprogrammes des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist. Von Seiten der Politik wurde diese Thematik bereits vorgetragen und der Wunsch geäußert, dass auch im ländlichen Bereich das Internet in einer akzeptablen Geschwindigkeit genutzt werden kann. Eine entsprechende Bürgerinformation zu diesem Thema findet am Dienstag, 11. Oktober 2011, um 18.00 Uhr im PAN statt.

Weiter erklärt er, dass, bevor entsprechende Förderanträge gestellt werden können, Bedarfe u. ä. ermittelt werden müssen. Hierzu hat sich die Verwaltung des Büros Breitpandplan.de bedient und gibt das Wort an Herrn Westbrock weiter.

 

Herr Westbrock stellt sich vor und erläutert die Fördermaßnahme eingehend anhand einer Power-Point-Präsentation, welche gleichzeitig an alle Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung in Papierform zu Beginn der Sitzung verteilt wurde.

Zielsetzung ist, dass die Bereiche, die derzeit eine Breitbandversorgung von weniger als 2 Mbit/s haben, gefördert werden dürfen. Die maximale Fördermöglichkeit vom Land liegt bei 180.000 € pro Zielgebiet = Projekt. Ziel ist die Verbesserung für Privathaushalte und Gewerbebetriebe. Nach einer ersten Voranalyse sind die Bereiche Hüthum, Borghees, Klein Netterden und Praest unterversorgt; eine Unterversorgung ist Voraussetzung für die Förderung.

Gespräche mit der Telekom haben bereits stattgefunden. Fakt ist, das die Breitbandversorgung mit DSL in den unterversorgten Gebieten nicht allein durch die Telekom übernommen wird, sondern öffentliche Zuschüsse erfordert. Ebenfalls sind keine anderen Anbieter bekannt, die den Ausbau aus eigenen Mitteln zahlen. Die Stadt Emmerich hat Gespräche mit dem Landwirtschaftsministerium, diese vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, geführt, wie man das Verfahren beginnt. Danach ist man an sein Büro mit der Bitte herangetreten, das Projekt zu unterstützen.

Ziel der Bundesregierung war, bis Ende 2010 die Vollversorgung mit 1 Mbit/s zu erreichen. Seiner Meinung nach wurde dieses Ziel nicht erreicht. Nutzer, die über deutlich weniger als 1 Mbit/s verfügen, können bestimmte Anwendungen nicht ausführen (wie z. B. Behörden-Online etc.). Hinzu kommt, dass lt. Förderprogramm Bereiche, wo mehr als 2 Mbit/s vorhanden sind, nicht gefördert werden dürfen.

Dennoch würde man bei einer evtl. Auswahl des Netzbetreibers darauf hinwirken, dass höhere Geschwindigkeiten im DSL-Bereich bis zu 50 Mbit/s möglich werden.

Nunmehr geht er auf die 3 wichtigen Schritte zur Förderung ein, die aus den verteilten Unterlagen hervorgehen.

Sobald bei der EU die Gesamtförderung genehmigt ist sind alle Anbieter im Telekommunikationsbereich berechtigt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Bei der Ausschreibung müssen dementsprechend alle möglichen Techniken, die im Breitbandbereich möglich sind, gleichwertig berücksichtigt werden. Hierzu zählen das DSL-Netz, TV-Kabelnetz, Glasfasernetz, Mobilfunknetz, WLAN, WMAX oder Satellit.

Entscheidend bei der Förderung ist nicht nur der Umstand, dass grundsätzlich kein Breitbandangebot vorhanden ist, sondern man über kein erschwingliches Breitbandangebot verfügt. Dies bedeutet, dass bei der Ausschreibung auch die Endkundenpreise Berücksichtigung finden müssen.

Abschließend geht er auf die Zeitschiene ein. Ende September 2011 beginnt die Ermittlung des Bedarfs und der Versorgung, im Oktober erfolgt die Marktbefragung, so dass von November 2011 bis Januar 2012 der Wettbewerb beginnt, welcher 8 Wochen veröffentlicht werden muss. Ca. Ende Januar 2012 kann ein entsprechender Vergabevorschlag ausgesprochen werden und der Förderantrag eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten für die Bewilligung belaufen sich erfahrungsgemäß auf 3 Monate, allerdings kann es auch schon mal 9-12 Monate dauern. Sobald die Bewilligung erfolgt ist wird ein Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen und dieser beginnt dann mit dem Netzausbau, der durchaus bis zu 12 Monate andauern kann. Erfahrungsgemäß benötigt ein Funkanbieter 3 Monate und die Telekom oder andere Anbieter bedingen sich bis zu 12 Monate Bauzeit aus.

 

Herr Kemkes bittet um Erläuterung, für welchen Zweck die Fördermittel konkret angewandt werden. Herr Westbrock führt aus, dass sich unterhalb einer gewissen Bevölkerungsdichte die Investitionen für einen Netzausbau nicht rechnen, da die Kosten für den Leitungsbau mit Glasfaser bei 20.000 € bis 70.0000 € liegen. Eine Unterversorgung versteht man darunter, dass in Emmerich die Netzknoten einmal im Stadtzentrum, dann in Elten und zuletzt einer in Vrasselt liegen. D. h. immer, wenn die Leitungen länger als 3-4 km vom Netzknoten entfernt sind, wird das Signal schwach. Zur Verbesserung wird vom Netzknoten in Emmerich bis zum Straßenverteiler in Hüthum und Vrasselt eine Glasfaser gelegt, wo das DSL-System dann aufgebaut wird und der Teilnehmer somit nur noch eine geringe Länge bis zu seinem Anschluss überbrücken muss. Dadurch werden Geschwindigkeiten von 16 Mbit/s und mehr erreicht. Diese Baumaßnahmen (Verlegung der Glasfaser bis in die umliegenden Ortschaften) werden von den Netzbetreibern nicht mehr aus eigenen Investitionen getätigt und von Seiten der EU werden die entsprechenden Fördermittel bewilligt.

Die Netzbetreiber müssen sowohl Angaben über die Investitionen und Betriebskosten als auch Angaben über die Einnahmeprognosen machen. Dabei ergibt sich eine Deckungslücke, die einmalig von der EU finanziell gefördert wird.

In den bisherigen Projekten hat es sein Büro immer geschafft, unterhalb der 200.000 € zu bleiben, so dass Fördersummen zwischen 80.000 € und 160.000 €/170.000 € für den Ausbau einer Ortschaft zugesagt wurden, wovon die Kommunen 10 % tragen müssen.

Ergänzend erklärt er, dass es sich bei dem Ausschreibungsverfahren um kein öffentliches Ausschreibungsverfahren nach VOB handelt, wo Ausschreibungsunterlagen versandt werden. Gespräche mit den Beteiligten werden schon im Vorfeld geführt, um Kosten zu senken; wie z. B. wenn Tiefbaumaßnahmen anstehen, dass ein Leerrohr mit verlegt wird.

 

Mitglied Jessner begrüßt die Fördermaßnahme.

 

Auf Anfrage von Mitglied Spiertz antwortet Herr Kemkes, dass der Ortsteil Klein Netterden mit dem Industriegebiet an der Marie-Curie-Straße in dem Bereich der versorgten Gebiete liegt.

Herr Westbrock macht den Hinweis, dass man nicht unbedingt 100 % Unterversorgung im Zielgebiet nachweisen muss; die Förderrichtlinien sagen, dass es „überwiegend unterversorgt“ sein muss.

 

Mitglied Bartels hat die Ausführungen des Herrn Westbrock so verstanden, dass jedes Projekt mit maximal 200.000 € gefördert wird. Er fragt nach, ob für jeden Ortsteil separat eine Förderung fließen würde. Hierauf antwortet Herr Westbrock, dass dies immer darauf ankommt, wie viel Mittel das Land zur Verfügung hat. Möglicherweise könnte man jeweils 2 Ortsteile zu einem Projekt zusammenfassen. Grundsätzlich werden die 4 Ortsteile als 4 Lose ausgeschrieben. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2013.

 

Auf Anfrage von Mitglied Sloot hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Grundversorgung und der Zuverlässigkeit der Dienste teilt Herr Westbrock mit, dass der Standardtelefondienst bei Privatkunden im Jahr mit 98 % und der Standard-DSL-Anschluss mit 97 % gegeben sein muss. Der Anschluss kann also bis zu 10 Tagen ausfallen, ohne dass der Anbieter vertragsbrüchig wird. Bei den Geschäftskunden sieht das anders aus; für diese gibt es weitere Dienste wie Entstörung über 7 Tage in der Woche, was sich dann allerdings auch im Preis wiederspiegelt. Es stellt sich für den Bereich die Frage, ob für den Geschäftskundenbereich ein Privatanbieter mit DSL-Anschluss mit 97 % Jahresverfügbarkeit die richtige Wahl ist.

 

Der stellv. Vorsitzende Hinze bedankt sich bei Herrn Westbrock.

 


Abstimmungsergebnis: