Sitzung: 27.09.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 15 0515/2011
Beschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Kemkes
erläutert, dass die Thematik „Breitbandversorgung im ländlichen Raum“
Gegenstand eines Förderprogrammes des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist. Von Seiten der Politik wurde diese
Thematik bereits vorgetragen und der Wunsch geäußert, dass auch im ländlichen
Bereich das Internet in einer akzeptablen Geschwindigkeit genutzt werden kann. Eine
entsprechende Bürgerinformation zu diesem Thema findet am Dienstag, 11. Oktober
2011, um 18.00 Uhr im PAN statt.
Weiter erklärt er,
dass, bevor entsprechende Förderanträge gestellt werden können, Bedarfe u. ä.
ermittelt werden müssen. Hierzu hat sich die Verwaltung des Büros
Breitpandplan.de bedient und gibt das Wort an Herrn Westbrock weiter.
Herr Westbrock
stellt sich vor und erläutert die Fördermaßnahme eingehend anhand einer
Power-Point-Präsentation, welche gleichzeitig an alle Mitglieder des
Ausschusses für Stadtentwicklung in Papierform zu Beginn der Sitzung verteilt
wurde.
Zielsetzung ist,
dass die Bereiche, die derzeit eine Breitbandversorgung von weniger als 2
Mbit/s haben, gefördert werden dürfen. Die maximale Fördermöglichkeit vom Land
liegt bei 180.000 € pro Zielgebiet = Projekt. Ziel ist die Verbesserung für
Privathaushalte und Gewerbebetriebe. Nach einer ersten Voranalyse sind die
Bereiche Hüthum, Borghees, Klein Netterden und Praest unterversorgt; eine
Unterversorgung ist Voraussetzung für die Förderung.
Gespräche mit der
Telekom haben bereits stattgefunden. Fakt ist, das die Breitbandversorgung mit
DSL in den unterversorgten Gebieten nicht allein durch die Telekom übernommen
wird, sondern öffentliche Zuschüsse erfordert. Ebenfalls sind keine anderen
Anbieter bekannt, die den Ausbau aus eigenen Mitteln zahlen. Die Stadt Emmerich
hat Gespräche mit dem Landwirtschaftsministerium, diese vertreten durch die
Bezirksregierung Düsseldorf, geführt, wie man das Verfahren beginnt. Danach ist
man an sein Büro mit der Bitte herangetreten, das Projekt zu unterstützen.
Ziel der
Bundesregierung war, bis Ende 2010 die Vollversorgung mit 1 Mbit/s zu
erreichen. Seiner Meinung nach wurde dieses Ziel nicht erreicht. Nutzer, die
über deutlich weniger als 1 Mbit/s verfügen, können bestimmte Anwendungen nicht
ausführen (wie z. B. Behörden-Online etc.). Hinzu kommt, dass lt.
Förderprogramm Bereiche, wo mehr als 2 Mbit/s vorhanden sind, nicht gefördert
werden dürfen.
Dennoch würde man
bei einer evtl. Auswahl des Netzbetreibers darauf hinwirken, dass höhere
Geschwindigkeiten im DSL-Bereich bis zu 50 Mbit/s möglich werden.
Nunmehr geht er
auf die 3 wichtigen Schritte zur Förderung ein, die aus den verteilten
Unterlagen hervorgehen.
Sobald bei der EU
die Gesamtförderung genehmigt ist sind alle Anbieter im
Telekommunikationsbereich berechtigt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Bei der Ausschreibung müssen dementsprechend alle möglichen Techniken, die im
Breitbandbereich möglich sind, gleichwertig berücksichtigt werden. Hierzu
zählen das DSL-Netz, TV-Kabelnetz, Glasfasernetz, Mobilfunknetz, WLAN, WMAX
oder Satellit.
Entscheidend bei
der Förderung ist nicht nur der Umstand, dass grundsätzlich kein
Breitbandangebot vorhanden ist, sondern man über kein erschwingliches
Breitbandangebot verfügt. Dies bedeutet, dass bei der Ausschreibung auch die
Endkundenpreise Berücksichtigung finden müssen.
Abschließend geht
er auf die Zeitschiene ein. Ende September 2011 beginnt die Ermittlung des
Bedarfs und der Versorgung, im Oktober erfolgt die Marktbefragung, so dass von
November 2011 bis Januar 2012 der Wettbewerb beginnt, welcher 8 Wochen
veröffentlicht werden muss. Ca. Ende Januar 2012 kann ein entsprechender
Vergabevorschlag ausgesprochen werden und der Förderantrag eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeiten für die Bewilligung belaufen sich erfahrungsgemäß auf 3
Monate, allerdings kann es auch schon mal 9-12 Monate dauern. Sobald die
Bewilligung erfolgt ist wird ein Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter
geschlossen und dieser beginnt dann mit dem Netzausbau, der durchaus bis zu 12
Monate andauern kann. Erfahrungsgemäß benötigt ein Funkanbieter 3 Monate und
die Telekom oder andere Anbieter bedingen sich bis zu 12 Monate Bauzeit aus.
Herr Kemkes bittet
um Erläuterung, für welchen Zweck die Fördermittel konkret angewandt werden.
Herr Westbrock führt aus, dass sich unterhalb einer gewissen Bevölkerungsdichte
die Investitionen für einen Netzausbau nicht rechnen, da die Kosten für den
Leitungsbau mit Glasfaser bei 20.000 € bis 70.0000 € liegen. Eine
Unterversorgung versteht man darunter, dass in Emmerich die Netzknoten einmal
im Stadtzentrum, dann in Elten und zuletzt einer in Vrasselt liegen. D. h.
immer, wenn die Leitungen länger als 3-4 km vom Netzknoten entfernt sind, wird
das Signal schwach. Zur Verbesserung wird vom Netzknoten in Emmerich bis zum
Straßenverteiler in Hüthum und Vrasselt eine Glasfaser gelegt, wo das DSL-System
dann aufgebaut wird und der Teilnehmer somit nur noch eine geringe Länge bis zu
seinem Anschluss überbrücken muss. Dadurch werden Geschwindigkeiten von 16
Mbit/s und mehr erreicht. Diese Baumaßnahmen (Verlegung der Glasfaser bis in
die umliegenden Ortschaften) werden von den Netzbetreibern nicht mehr aus
eigenen Investitionen getätigt und von Seiten der EU werden die entsprechenden
Fördermittel bewilligt.
Die Netzbetreiber
müssen sowohl Angaben über die Investitionen und Betriebskosten als auch
Angaben über die Einnahmeprognosen machen. Dabei ergibt sich eine
Deckungslücke, die einmalig von der EU finanziell gefördert wird.
In den bisherigen
Projekten hat es sein Büro immer geschafft, unterhalb der 200.000 € zu bleiben,
so dass Fördersummen zwischen 80.000 € und 160.000 €/170.000 € für den Ausbau
einer Ortschaft zugesagt wurden, wovon die Kommunen 10 % tragen müssen.
Ergänzend erklärt
er, dass es sich bei dem Ausschreibungsverfahren um kein öffentliches
Ausschreibungsverfahren nach VOB handelt, wo Ausschreibungsunterlagen versandt
werden. Gespräche mit den Beteiligten werden schon im Vorfeld geführt, um
Kosten zu senken; wie z. B. wenn Tiefbaumaßnahmen anstehen, dass ein Leerrohr
mit verlegt wird.
Mitglied Jessner
begrüßt die Fördermaßnahme.
Auf Anfrage von
Mitglied Spiertz antwortet Herr Kemkes, dass der Ortsteil Klein Netterden mit
dem Industriegebiet an der Marie-Curie-Straße in dem Bereich der versorgten
Gebiete liegt.
Herr Westbrock
macht den Hinweis, dass man nicht unbedingt 100 % Unterversorgung im Zielgebiet
nachweisen muss; die Förderrichtlinien sagen, dass es „überwiegend
unterversorgt“ sein muss.
Mitglied Bartels
hat die Ausführungen des Herrn Westbrock so verstanden, dass jedes Projekt mit maximal
200.000 € gefördert wird. Er fragt nach, ob für jeden Ortsteil separat eine
Förderung fließen würde. Hierauf antwortet Herr Westbrock, dass dies immer
darauf ankommt, wie viel Mittel das Land zur Verfügung hat. Möglicherweise
könnte man jeweils 2 Ortsteile zu einem Projekt zusammenfassen. Grundsätzlich
werden die 4 Ortsteile als 4 Lose ausgeschrieben. Das Förderprogramm läuft bis
Ende 2013.
Auf Anfrage von
Mitglied Sloot hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Grundversorgung und
der Zuverlässigkeit der Dienste teilt Herr Westbrock mit, dass der
Standardtelefondienst bei Privatkunden im Jahr mit 98 % und der
Standard-DSL-Anschluss mit 97 % gegeben sein muss. Der Anschluss kann also bis
zu 10 Tagen ausfallen, ohne dass der Anbieter vertragsbrüchig wird. Bei den
Geschäftskunden sieht das anders aus; für diese gibt es weitere Dienste wie
Entstörung über 7 Tage in der Woche, was sich dann allerdings auch im Preis
wiederspiegelt. Es stellt sich für den Bereich die Frage, ob für den
Geschäftskundenbereich ein Privatanbieter mit DSL-Anschluss mit 97 %
Jahresverfügbarkeit die richtige Wahl ist.
Der stellv.
Vorsitzende Hinze bedankt sich bei Herrn Westbrock.