Sitzung: 29.09.2011 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 70 - 15 0519/2011
Der Betriebsausschuss nimmt den mündlich vorgetragenen Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Herr Diekman schlägt vor, den Zwischenbericht um einen Punkt zu
erweitern. Da in der örtlichen Presse in den vergangenen Tagen mehrfach über
den Störfall auf der Kläranlage Emmerich im März dieses Jahres berichtet worden
ist, soll auch im öffentlichen Teil hierzu ein Sachstandsbericht gegeben
werden. Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Herr Gruyters verweist auf den der Einladung beigefügten aktualisierten
Bauzeitenplan. Erwähnenswert ist hier, dass der Ausbau des „Blinder Weg“
vermutlich bis 2015 verschoben werden soll. Eine genauere Untersuchung hat
ergeben, dass die vorliegenden Schäden doch nicht so gravierend sind und ab
2015 dort ein Ausbau der Straße seitens der Stadt Emmerich am Rhein geplant
ist. Daher liegt es nahe, dann eine gemeinsame Maßnahme durchzuführen.
Des Weiteren gibt es einige Verschiebungen in Elten und den anderen
Ortsteilen.
Der zweite Punkt des Zwischenberichtes behandelt die Lagerkapazitäten
für Streusalz auf dem Bauhof. Herr Schaffeld fasst nochmals kurz zusammen, dass
die letzten beiden sehr strengen Winter zu Lieferschwierigkeiten und Ankauf zu
überhöhten Preisen geführt haben. Es ist daher nach Lösungsmöglichkeiten
gesucht worden, um diese Situationen zu vermeiden. Die Betriebsleitung hat sich
zunächst für eine einfache und kostengünstige Lösung entschieden. Es wurden
sogenannte „Big Bags“ angeschafft, die mit Streusalz befüllt werden und dann
mit einer Silofolie gegen Feuchtigkeit abgedeckt werden. Somit konnte die
Lagerkapazität von 250 t auf 330 t aufgestockt werden.
Eine von der FDP angeregte Anmietung von Lagerfläche in der ehemaligen
„Vesuvius-Halle“ würde ca. 4.000 € im Jahr kosten. Zudem wäre die Nutzung als
Salzlager bedenklich wegen der Gefahr von möglicher Rostbildung.
Die Betriebsleitung schlägt vor, zunächst die Erfahrungen der nächsten Winter abzuwarten, um dann
eventuell eine Entscheidung zum weiteren Handeln herbeizuführen.
Herr Gruyters erinnert, dass er dem Betriebsausschuss bereits in der
Sitzung am 07.04.2011 über den Störfall am 23.03.2011 auf der Kläranlage
Emmerich berichtet hat. An diesem Tag ist im Belebungsbecken der Anlage
Blähschlamm mit sogenannten „Fadenbakterien“ entstanden, welcher dann vermischt
mit Frischwasser in den Ablauf zum Rhein geraten ist. Das Landesumweltamt,
welches im Auftrag der Bezirksregierung ca. zweimal im Monat Stichproben zieht,
war auch an diesem Tag auf der Kläranlage, um Proben zu entnehmen. Dabei wurden
beim Schadstoffparameter „CSB“ 494 mg/l (erlaubt sind 65 mg/l) und bei
„Phosphat“ 8,74 mg/l (erlaubt ist 1 mg/l) festgestellt. Nach derzeitigem
Kenntnisstand wird dies eine erhöhte Abwasserabgabe in Höhe von 1,2 MIO € zur
Folge haben. Der entsprechende Bescheid würde dann 2012 zugestellt werden.
Bisherige Untersuchungen haben noch keinen konkreten Hinweis auf die genaue Ursache
des Störfalls geliefert. Mittlerweile wurde hierzu ein Gutachten bei der RWTH
Aachen in Auftrag gegeben.
Auf Nachfrage von Frau Siebers führt Herr Gruyters an dieser Stelle
nochmals aus, dass die Einleitungsverhältnisse für Abwasser in Emmerich am Rhein
recht speziell sind. Der überwiegende Anteil stammt aus der Industrie. Das
Verhältnis zu privaten Einleitungen beträgt ca. 80 % gegenüber 20 %. Um diesem
Umstand gerecht zu werden, ist die Emmericher Kläranlage verhältnismäßig groß
dimensioniert. Zwischenzeitlich hat kürzlich mit den 4 größten Großeinleitern
ein Round-Table-Gespräch stattgefunden. Ziel ist es, die Konversation
untereinander zu verbessern und zu klären, wie sich die jeweiligen
Einleitungsverhältnisse verändert haben und was noch seitens der Firmen für die
Zukunft geplant ist.
In diesem Zusammenhang soll mit den betreffenden Großeinleitern auch
vereinbart werden, dass auf den jeweiligen Firmengeländen die vorhandenen durch ein Online-Messverfahren ergänzt
werden, um genauere und vor allen Dingen zeitnähere Messdaten zu erhalten.
Auf eine Nachfrage von Herrn Spiegelhoff zu der doch sehr hohen Summe
der zu erwartenden Abwasserabgabe im Verhältnis zu dem entstandenen Schaden
führt Herr Dr. Wachs aus, dass es nicht in herkömmlichen Sinne um eine Strafe,
sondern um eine gesetzlich geregelte Abgabe handelt. Hier wird fiktiv davon
ausgegangen, dass die Überschreitung nicht nur in den tatsächlichen 2 Stunden
vorherrschte, sondern über das komplette Jahr.
Herr Weicht möchte wissen, ob überhaupt bekannt ist, welche Firmen
welche Stoffe einleiten.
Herr Gruyters erklärt hierzu, dass durchgehend ein
Indirekteinleiterkataster geführt wird, die Firmen regelmäßig beprobt werden
und diese auch Selbstauskünfte erteilen. Problematisch ist die Zusammensetzung des
Gesamtabwasserstroms. Wenn zeitgleich alle Großeinleiter ihre Maximalfrachten
einleiten, droht eine Überlastung. Auch können z.B. Einleitungen, die für sich
allein nicht schädlich sind, durch die Vermischung mit anderen Stoffen dennoch
gefährliche Betriebszustände auf der Kläranlage hervorrufen. Herr Gruyters schließt seinen Bericht mit der
Mitteilung, dass der Ausschuss über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit
selbstverständlich auf dem Laufenden gehalten wird.