Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der Betriebsausschuss nimmt den mündlich vorgetragenen Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

 


 

Herr Diekman schlägt vor, den Zwischenbericht um einen Punkt zu erweitern. Da in der örtlichen Presse in den vergangenen Tagen mehrfach über den Störfall auf der Kläranlage Emmerich im März dieses Jahres berichtet worden ist, soll auch im öffentlichen Teil hierzu ein Sachstandsbericht gegeben werden. Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

Herr Gruyters verweist auf den der Einladung beigefügten aktualisierten Bauzeitenplan. Erwähnenswert ist hier, dass der Ausbau des „Blinder Weg“ vermutlich bis 2015 verschoben werden soll. Eine genauere Untersuchung hat ergeben, dass die vorliegenden Schäden doch nicht so gravierend sind und ab 2015 dort ein Ausbau der Straße seitens der Stadt Emmerich am Rhein geplant ist. Daher liegt es nahe, dann eine gemeinsame Maßnahme durchzuführen.

Des Weiteren gibt es einige Verschiebungen in Elten und den anderen Ortsteilen.

Der zweite Punkt des Zwischenberichtes behandelt die Lagerkapazitäten für Streusalz auf dem Bauhof. Herr Schaffeld fasst nochmals kurz zusammen, dass die letzten beiden sehr strengen Winter zu Lieferschwierigkeiten und Ankauf zu überhöhten Preisen geführt haben. Es ist daher nach Lösungsmöglichkeiten gesucht worden, um diese Situationen zu vermeiden. Die Betriebsleitung hat sich zunächst für eine einfache und kostengünstige Lösung entschieden. Es wurden sogenannte „Big Bags“ angeschafft, die mit Streusalz befüllt werden und dann mit einer Silofolie gegen Feuchtigkeit abgedeckt werden. Somit konnte die Lagerkapazität von 250 t auf 330 t aufgestockt werden.

Eine von der FDP angeregte Anmietung von Lagerfläche in der ehemaligen „Vesuvius-Halle“ würde ca. 4.000 € im Jahr kosten. Zudem wäre die Nutzung als Salzlager bedenklich wegen der Gefahr von möglicher Rostbildung.

Die Betriebsleitung schlägt vor, zunächst die Erfahrungen  der nächsten Winter abzuwarten, um dann eventuell eine Entscheidung zum weiteren Handeln herbeizuführen.

 

Herr Gruyters erinnert, dass er dem Betriebsausschuss bereits in der Sitzung am 07.04.2011 über den Störfall am 23.03.2011 auf der Kläranlage Emmerich berichtet hat. An diesem Tag ist im Belebungsbecken der Anlage Blähschlamm mit sogenannten „Fadenbakterien“ entstanden, welcher dann vermischt mit Frischwasser in den Ablauf zum Rhein geraten ist. Das Landesumweltamt, welches im Auftrag der Bezirksregierung ca. zweimal im Monat Stichproben zieht, war auch an diesem Tag auf der Kläranlage, um Proben zu entnehmen. Dabei wurden beim Schadstoffparameter „CSB“ 494 mg/l (erlaubt sind 65 mg/l) und bei „Phosphat“ 8,74 mg/l (erlaubt ist 1 mg/l) festgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dies eine erhöhte Abwasserabgabe in Höhe von 1,2 MIO € zur Folge haben. Der entsprechende Bescheid würde dann 2012 zugestellt werden. Bisherige Untersuchungen haben noch keinen konkreten Hinweis auf die genaue Ursache des Störfalls geliefert. Mittlerweile wurde hierzu ein Gutachten bei der RWTH Aachen in Auftrag gegeben.

Auf Nachfrage von Frau Siebers führt Herr Gruyters an dieser Stelle nochmals aus, dass die Einleitungsverhältnisse für Abwasser in Emmerich am Rhein recht speziell sind. Der überwiegende Anteil stammt aus der Industrie. Das Verhältnis zu privaten Einleitungen beträgt ca. 80 % gegenüber 20 %. Um diesem Umstand gerecht zu werden, ist die Emmericher Kläranlage verhältnismäßig groß dimensioniert. Zwischenzeitlich hat kürzlich mit den 4 größten Großeinleitern ein Round-Table-Gespräch stattgefunden. Ziel ist es, die Konversation untereinander zu verbessern und zu klären, wie sich die jeweiligen Einleitungsverhältnisse verändert haben und was noch seitens der Firmen für die Zukunft geplant ist.

In diesem Zusammenhang soll mit den betreffenden Großeinleitern auch vereinbart werden, dass auf den jeweiligen Firmengeländen die vorhandenen  durch ein Online-Messverfahren ergänzt werden, um genauere und vor allen Dingen zeitnähere Messdaten zu erhalten.

Auf eine Nachfrage von Herrn Spiegelhoff zu der doch sehr hohen Summe der zu erwartenden Abwasserabgabe im Verhältnis zu dem entstandenen Schaden führt Herr Dr. Wachs aus, dass es nicht in herkömmlichen Sinne um eine Strafe, sondern um eine gesetzlich geregelte Abgabe handelt. Hier wird fiktiv davon ausgegangen, dass die Überschreitung nicht nur in den tatsächlichen 2 Stunden vorherrschte, sondern über das komplette Jahr.

Herr Weicht möchte wissen, ob überhaupt bekannt ist, welche Firmen welche Stoffe einleiten.

Herr Gruyters erklärt hierzu, dass durchgehend ein Indirekteinleiterkataster geführt wird, die Firmen regelmäßig beprobt werden und diese auch Selbstauskünfte erteilen. Problematisch ist die Zusammensetzung des Gesamtabwasserstroms. Wenn zeitgleich alle Großeinleiter ihre Maximalfrachten einleiten, droht eine Überlastung. Auch können z.B. Einleitungen, die für sich allein nicht schädlich sind, durch die Vermischung mit anderen Stoffen dennoch gefährliche Betriebszustände auf der Kläranlage hervorrufen.  Herr Gruyters schließt seinen Bericht mit der Mitteilung, dass der Ausschuss über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit selbstverständlich auf dem Laufenden gehalten wird.