Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NRW eine außerplanmäßige Auszahlung von 8.000,-- EUR im Haushaltsjahr 2011 und gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m.  § 8 der Haushaltssatzung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 112.000,-- EUR bei dem neuen Investitionsprodukt 7.002001.710.

 

 


 

Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.