Sitzung: 04.10.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 02 - 15 0529/2011
Beschluss
Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NRW eine außerplanmäßige Auszahlung von
8.000,-- EUR im Haushaltsjahr 2011 und gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung von 112.000,-- EUR bei dem neuen Investitionsprodukt
7.002001.710.
Mitglied Diekman stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.