Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Schulentwicklungsplanung für die folgenden fünf Schuljahre bis Schuljahr 2016/2017 gemäß dem vorliegenden Entwurf der Schulentwicklungsplanung der Stadt Emmerich am Rhein – Fortschreibung 2010/11.

 

Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und einen Schulentwicklungsplan aufzustellen. Aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes und den darin enthalten Erläuterungen zu den Schulformen ist erkennbar, dass derzeit keine schulplanerischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind.

Ergänzungen zu einem beschlossenen und für mehrere Jahre gültigen Schulentwicklungsplan können jederzeit beschlossen werden. Aus diesem Grund kann der Schulentwicklungsplan in der Beschlussphase weitergeführt werden. Die Schulplanungskommission wird sich im Frühjahr mit folgenden Themen befassen:

  1. Begrenzung der Zügigkeit der drei Grundschulen innerhalb des Stadtgebietes (Rheinschule, Leegmeerschule und Liebfrauenschule)

2.   Prüfung der Möglichkeiten neuer Schulformen im Bereich der Sekundarstufe


 

Die Vorsitzende bittet die Herren Bieber und Steiner der Firma Komplan ihren Entwurf „Schulentwicklungsplanung der Stadt Emmerich am Rhein – Fortschreibung 2010/2011“ für den Planungszeitraum 2010/2011 bis 2016/2017 vorzustellen. Der Entwurf liegt den Mitgliedern des Schulausschusses in Papierform vor.

 

Herr Bieber erläutert die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen bis Schuljahr 2016/2017.

 

Die Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein seien in ihrem Bestand gesichert und können fortgeführt werden. Im Interesse einer ausgewogeneren Verteilung der Schülerzahlen  sei jedoch eine Steuerung durch Begrenzung der Aufnahmekapazität der drei bestehenden Grundschulen in der Kernstadt empfohlen. Dabei sollten die beiden Kernstadt-Grundschulen Leegmeerschule und Liebfrauenschule grundsätzlich als zweizügige Systeme definiert werden, ggf. mit der zusätzlichen Option, alternierend in jedem 2. Jahr drei Eingangsklassen zuzulassen.

 

Im Bereich der Sekundarstufe bestehe im mittelfristigen Planungszeitraum kein zwingender schulorganisatorischer Handlungsbedarf. Die drei bestehenden allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe Gemeinschaftshauptschule (Europaschule), Hanse-Realschule und Willibrord-Gymnasium können in der bisherigen Form fortgeführt werden. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Neuordnung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen bestehen allerdings Optionen für eine Umgestaltung des Schulangebots. Die Voraussetzungen für die Einführung einer Sekundarschule seien gegeben; hierzu müssten die bestehende Hauptschule und die bestehende Realschule zugunsten einer neu zu gründenden Sekundarschule aufgelöst werden.

 

Beim Förderzentrum Grunewald sei aufgrund der relativ hohen Schülerzahlen kurz- und mittelfristig nicht von einer Gefährdung auszugehen.

 

Herr Steiner erläutert die Raumsituation an den Schulen. Veränderungen gegenüber dem Gutachten aus dem Frühjahr liegen nicht vor.

 

 

Nach kurzer Diskussion einigt sich der Schulausschuss, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:

 

Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und einen Schulentwicklungsplan aufzustellen. Aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes und den darin enthalten Erläuterungen zu den Schulformen ist erkennbar, dass derzeit keine schulplanerischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind.

Ergänzungen zu einem beschlossenen und für mehrere Jahre gültigen Schulentwicklungsplan können jederzeit beschlossen werden. Aus diesem Grund kann der Schulentwicklungsplan in der Beschlussphase weitergeführt werden. Die Schulplanungskommission wird sich im Frühjahr mit folgenden Themen befassen:

  1. Begrenzung der Zügigkeit der drei Grundschulen innerhalb des Stadtgebietes (Rheinschule, Leegmeerschule und Liebfrauenschule)

2.   Prüfung der Möglichkeiten neuer Schulformen im Bereich der Sekundarstufe