Sitzung: 10.11.2011 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 0535/2011/1
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Fortführung der Schulentwicklungsplanung für die
folgenden fünf Schuljahre bis Schuljahr 2016/2017 gemäß dem vorliegenden
Entwurf der Schulentwicklungsplanung der Stadt Emmerich am Rhein –
Fortschreibung 2010/11.
Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW sind die Gemeinden
verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und einen
Schulentwicklungsplan aufzustellen. Aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes
und den darin enthalten Erläuterungen zu den Schulformen ist erkennbar, dass
derzeit keine schulplanerischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind.
Ergänzungen zu einem beschlossenen und für mehrere
Jahre gültigen Schulentwicklungsplan können jederzeit beschlossen werden. Aus
diesem Grund kann der Schulentwicklungsplan in der Beschlussphase weitergeführt
werden. Die Schulplanungskommission wird sich im Frühjahr mit folgenden Themen
befassen:
- Begrenzung
der Zügigkeit der drei Grundschulen innerhalb des Stadtgebietes
(Rheinschule, Leegmeerschule und Liebfrauenschule)
2. Prüfung der Möglichkeiten neuer Schulformen
im Bereich der Sekundarstufe
Die Vorsitzende
bittet die Herren Bieber und Steiner der Firma Komplan ihren Entwurf
„Schulentwicklungsplanung der Stadt Emmerich am Rhein – Fortschreibung
2010/2011“ für den Planungszeitraum 2010/2011 bis 2016/2017 vorzustellen. Der
Entwurf liegt den Mitgliedern des Schulausschusses in Papierform vor.
Herr Bieber
erläutert die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen bis Schuljahr
2016/2017.
Die Grundschulen
der Stadt Emmerich am Rhein seien in ihrem Bestand gesichert und können
fortgeführt werden. Im Interesse einer ausgewogeneren Verteilung der
Schülerzahlen sei jedoch eine Steuerung
durch Begrenzung der Aufnahmekapazität der drei bestehenden Grundschulen in der
Kernstadt empfohlen. Dabei sollten die beiden Kernstadt-Grundschulen
Leegmeerschule und Liebfrauenschule grundsätzlich als zweizügige Systeme
definiert werden, ggf. mit der zusätzlichen Option, alternierend in jedem 2.
Jahr drei Eingangsklassen zuzulassen.
Im Bereich der
Sekundarstufe bestehe im mittelfristigen Planungszeitraum kein zwingender
schulorganisatorischer Handlungsbedarf. Die drei bestehenden allgemein
bildenden Schulen der Sekundarstufe Gemeinschaftshauptschule (Europaschule),
Hanse-Realschule und Willibrord-Gymnasium können in der bisherigen Form
fortgeführt werden. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Neuordnung des
Schulsystems in Nordrhein-Westfalen bestehen allerdings Optionen für eine
Umgestaltung des Schulangebots. Die Voraussetzungen für die Einführung einer
Sekundarschule seien gegeben; hierzu müssten die bestehende Hauptschule und die
bestehende Realschule zugunsten einer neu zu gründenden Sekundarschule
aufgelöst werden.
Beim
Förderzentrum Grunewald sei aufgrund der relativ hohen Schülerzahlen kurz- und
mittelfristig nicht von einer Gefährdung auszugehen.
Herr Steiner erläutert
die Raumsituation an den Schulen. Veränderungen gegenüber dem Gutachten aus dem
Frühjahr liegen nicht vor.
Nach kurzer Diskussion einigt sich der
Schulausschuss, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW sind die Gemeinden
verpflichtet eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben und einen
Schulentwicklungsplan aufzustellen. Aus dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes
und den darin enthalten Erläuterungen zu den Schulformen ist erkennbar, dass
derzeit keine schulplanerischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind.
Ergänzungen zu einem beschlossenen und für mehrere
Jahre gültigen Schulentwicklungsplan können jederzeit beschlossen werden. Aus
diesem Grund kann der Schulentwicklungsplan in der Beschlussphase weitergeführt
werden. Die Schulplanungskommission wird sich im Frühjahr mit folgenden Themen
befassen:
- Begrenzung
der Zügigkeit der drei Grundschulen innerhalb des Stadtgebietes
(Rheinschule, Leegmeerschule und Liebfrauenschule)
2. Prüfung
der Möglichkeiten neuer Schulformen im Bereich der Sekundarstufe