Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben
werden, wird sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben
werden, wird sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.