Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben werden, wird sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.

 

 


Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben werden, wird sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.