Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme nach positivem Förderbescheid durchzuführen.

 


 

Mitglied Jessner fragt nach einer rechtlichen Begründung für die Einbeziehung des Nierenberger Hofes in die Ausbaumaßnahme, mit der Folge der Beteiligung an der Abrechnung der Erschließungskosten.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich dort um eine untergeordnete nicht selbstständige Erschließungsanlage handelt, die an eine Straße mit Haupterschließungsfunktion angeschlossen ist. Der Nierenberger Hof ist eine nicht selbstständige Erschließungsanlage, die der Hauptanlage zugeordnet wird.

 

Auf weitere Nachfrage von Mitglied Jessner teilt Herr Kemkes mit, dass immer so verfahren wird. Es handelt sich immer um eine Einzelfallbetrachtung. Kriterien sind zum Beispiel wie lang der Stichweg ist oder gibt es Verzweigungen oder Wendeanlagen. Das deutet immer darauf hin, je länger so ein Stichweg mit einer ausgebauten Wendeanlage ist, dass es wieder in Richtung einer selbstständigen Anlage geht. Bei diesen recht kurzen Anbindungen ist es eben keine selbstständige Anlage.

 

Mitglied ten Brink fragt, ob es Sinn macht einen Prüfungsauftrag oder dem Planer eine Vorgabe zu machen, damit er konkrete Stellplätze insbesondere für die Geschäfte vorsieht oder vorschlägt. Wenn die zurzeit vorhandenen Geschäftskunden keine Parkmöglichkeiten mehr vorfinden, dann sind die Geschäfte dort gefährdet. Die Grundstückseigentümer haben seiner Meinung nach mehr als genug Platz auf ihren eigenen Grundstücken und können darauf ausweichen. Er befürchtet, dass durch das wilde Parken ein Chaos aufkommt. Aus diesem Grund sollte das Parken hier mit einem Plan organisiert werden.

 

Herrn Kemkes erklärt, dass es dort nur einen Friseur gibt und der Autohändler im gewerblichen Bereich, auf dem eigenen Gelände genug Möglichkeiten für das Abstellen von  Kundenfahrzeugen hat. Im Gesamtverlauf der Straße ist eine Fahrbahnbreite von 6 m geplant; eine Breite, wie sie in Emmerich am Rhein häufiger zu finden ist. Überall hat sich mit der Zeit eingependelt, wie geparkt wird ohne den Verkehr zu behindern. Dies funktioniert auch, wenn sowohl beidseitig als auch versetzt geparkt wird. Sollten sich Probleme auftun kann an Einzelpunkten immer noch durch verkehrsrechtliche Maßnahmen steuernd eingegriffen werden. Die Verwaltung ist aber der Auffassung, dass sich mit dieser ausreichenden Breite genügend Spielräume ergeben, in diesem Bereich parken zu können.

 

Mitglied Nellissen lobt die gute Besucherzahl der Bürgerveranstaltung und empfand diese als  sehr emotional. Ihn hat aber gewundert, dass heute keine Bürger da sind.

Weiter merkt er an, dass einer der Anwohner dargestellt hat, das in Höhe des Autohauses Verhey, wo der Radweg durch Markierung auf die Straße aufgebracht werden soll, es zu einer Gefahrenquelle für Schüler, Schülerinnen und sonstige Fahrradfahrer kommen kann. Die Ursache sei, dass beim Autohaus Verhey nicht genügend Parkplätze vorhanden sind. Seines Wissens nach hatte Herr Kemkes zugesagt, dieses noch einmal zu prüfen. Er fragt nach, ob die Verwaltung hierzu etwas zu berichten hat.

Herr Kemkes erläutert, dass die vorgestellte Planung nur als Ausbaustandard deklariert war und in diesem Bereich aufgrund der fehlenden Breiten als Markierung vorgesehen ist. Eine wesentliche Gefährdung sieht er nicht, aber er werde sich den Vorgang noch einmal anschauen.

 

Mitglied ten Brink zitiert die Vorlage: „Wechselseitiges parken möglich.“ und erklärt, dass dies bei 6 m ohne Ordnung mit Pkws auf beiden Seiten möglich ist. Wenn dort jedoch ein Lkw steht, geht da nichts mehr. Daher fordert er, dass die eine Bürgerin, die dort Ihr Geschäft hat, die Möglichkeit bekommt Ihre Parkplätze einzurichten.

 

Herr Kemkes erklärt, dass das nur möglich sei, wenn sich das bisherige geplante freie Parken nicht bewährt. Wenn ein Lkw dort parkt, wo auf der gegenüberliegenden Seite ein Pkw parkt, dann ist dies unzulässig. Dieses wird sich aber mit der Zeit einspielen, diese Verfahrensweise hat sich auch bei anderen Straßen bewährt; erst wenn sich hier Probleme ergeben wird man diese durch Beschilderung beseitigen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.