Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0551/2011
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme nach positivem
Förderbescheid durchzuführen.
Mitglied Jessner fragt nach einer rechtlichen Begründung für die
Einbeziehung des Nierenberger Hofes in die Ausbaumaßnahme, mit der Folge der
Beteiligung an der Abrechnung der Erschließungskosten.
Herr Kemkes erklärt, dass es sich dort um eine untergeordnete nicht
selbstständige Erschließungsanlage handelt, die an eine Straße mit
Haupterschließungsfunktion angeschlossen ist. Der Nierenberger Hof ist eine
nicht selbstständige Erschließungsanlage, die der Hauptanlage zugeordnet wird.
Auf weitere Nachfrage von Mitglied Jessner teilt Herr Kemkes mit, dass
immer so verfahren wird. Es handelt sich immer um eine Einzelfallbetrachtung.
Kriterien sind zum Beispiel wie lang der Stichweg ist oder gibt es
Verzweigungen oder Wendeanlagen. Das deutet immer darauf hin, je länger so ein
Stichweg mit einer ausgebauten Wendeanlage ist, dass es wieder in Richtung
einer selbstständigen Anlage geht. Bei diesen recht kurzen Anbindungen ist es
eben keine selbstständige Anlage.
Mitglied ten Brink fragt, ob es Sinn macht einen Prüfungsauftrag oder
dem Planer eine Vorgabe zu machen, damit er konkrete Stellplätze insbesondere
für die Geschäfte vorsieht oder vorschlägt. Wenn die zurzeit vorhandenen
Geschäftskunden keine Parkmöglichkeiten mehr vorfinden, dann sind die Geschäfte
dort gefährdet. Die Grundstückseigentümer haben seiner Meinung nach mehr als
genug Platz auf ihren eigenen Grundstücken und können darauf ausweichen. Er
befürchtet, dass durch das wilde Parken ein Chaos aufkommt. Aus diesem Grund
sollte das Parken hier mit einem Plan organisiert werden.
Herrn Kemkes erklärt, dass es dort nur einen Friseur gibt und der
Autohändler im gewerblichen Bereich, auf dem eigenen Gelände genug
Möglichkeiten für das Abstellen von
Kundenfahrzeugen hat. Im Gesamtverlauf der Straße ist eine
Fahrbahnbreite von 6 m geplant; eine Breite, wie sie in Emmerich am Rhein
häufiger zu finden ist. Überall hat sich mit der Zeit eingependelt, wie geparkt
wird ohne den Verkehr zu behindern. Dies funktioniert auch, wenn sowohl
beidseitig als auch versetzt geparkt wird. Sollten sich Probleme auftun kann an
Einzelpunkten immer noch durch verkehrsrechtliche Maßnahmen steuernd
eingegriffen werden. Die Verwaltung ist aber der Auffassung, dass sich mit
dieser ausreichenden Breite genügend Spielräume ergeben, in diesem Bereich
parken zu können.
Mitglied Nellissen lobt die gute Besucherzahl der Bürgerveranstaltung
und empfand diese als sehr emotional.
Ihn hat aber gewundert, dass heute keine Bürger da sind.
Weiter merkt er an, dass einer der Anwohner dargestellt hat, das in Höhe
des Autohauses Verhey, wo der Radweg durch Markierung auf die Straße
aufgebracht werden soll, es zu einer Gefahrenquelle für Schüler, Schülerinnen
und sonstige Fahrradfahrer kommen kann. Die Ursache sei, dass beim Autohaus
Verhey nicht genügend Parkplätze vorhanden sind. Seines Wissens nach hatte Herr
Kemkes zugesagt, dieses noch einmal zu prüfen. Er fragt nach, ob die Verwaltung
hierzu etwas zu berichten hat.
Herr Kemkes erläutert, dass die vorgestellte Planung nur als
Ausbaustandard deklariert war und in diesem Bereich aufgrund der fehlenden
Breiten als Markierung vorgesehen ist. Eine wesentliche Gefährdung sieht er
nicht, aber er werde sich den Vorgang noch einmal anschauen.
Mitglied ten Brink zitiert die Vorlage: „Wechselseitiges parken
möglich.“ und erklärt, dass dies bei 6 m ohne Ordnung mit Pkws auf beiden
Seiten möglich ist. Wenn dort jedoch ein Lkw steht, geht da nichts mehr. Daher
fordert er, dass die eine Bürgerin, die dort Ihr Geschäft hat, die Möglichkeit
bekommt Ihre Parkplätze einzurichten.
Herr Kemkes erklärt, dass das nur möglich sei, wenn sich das bisherige
geplante freie Parken nicht bewährt. Wenn ein Lkw dort parkt, wo auf der
gegenüberliegenden Seite ein Pkw parkt, dann ist dies unzulässig. Dieses wird
sich aber mit der Zeit einspielen, diese Verfahrensweise hat sich auch bei anderen
Straßen bewährt; erst wenn sich hier Probleme ergeben wird man diese durch
Beschilderung beseitigen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.