Sitzung: 08.11.2011 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine
Einwände erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.