Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


 

Herr Sterbenk erläutert die Vorlage. Mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder aus bedürftigen Familien unterstützt werden und vor allem nicht von Kultur, Sport und Freizeitmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Die Antragsflut sei nicht so groß wie erwartet, obwohl die neuen Antragsmöglichkeiten über die Medien publik gemacht worden seien. Auch mit den Schulsozialarbeitern seien Gespräche geführt worden. Er führt weiter aus, dass die Zuständigkeit sowohl für die SGB II-Bezieher als auch für die Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschuss beim Job Center liegt. Hinsichtlich der Anträge auf Übernahme der Vereinsbeiträge habe man ein höheres Antragsaufkommen erwartet.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Sterbenk fragt die Vorsitzende, ob die Ausschussmitglieder noch weitere Fragen haben. Mitglied Brockmann möchte wissen, nach welchen Vorgaben – Richtlinien des Kreises Kleve im Forum oder Arbeitshilfe des Landes NRW – die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bearbeitet werden. Herr Sterbenk führt aus, dass die Richtlinien hierzu seitens des Kreises nahezu täglich aktualisiert werden.

 

Mitglied Brockmann fragt weiter nach, ob auch die Vereine über die Möglichkeiten, die das Bildungs- und Teilhabepaket bietet, informiert wurden. Herr Sterbenk teilt mit, dass ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes geführt wurde und dass dieser die Informationen weitergegeben hat.

 

Mitglied Sloot betont den sozialen Aspekt von Vereinszugehörigkeit und fragt nach der Möglichkeit, dieses über Schulsozialarbeit zu forcieren. Herr Sterbenk führt aus, dass hierzu unter dem nächsten Tagesordnungspunkt Ausführungen gemacht werden.

 

Bürgermeister Diks teilt mit, dass die Vereine bei der Jahreshauptversammlung über das Teilhabepaket informiert wurden.

 

Mitglied Bartels fragt, ob die Vereinsmitgliedschaft komplett bezahlt wird oder ob es nur anteilige Zuschüsse gibt. Hierauf teilt Herr Sterbenk mit, dass es pro Monat 10 € gibt. Für Musikunterricht beispielsweise reiche der Betrag nicht aus, so Herr Bartels zum „Gießkannenprinzip“.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass der Sozialausschuss es begrüßt, wenn möglichst viele Kinder Vereinen beitreten. Auf ihre Frage, ob der Betrag von 10 € auch für die Lernförderung gelte, antwortet Herr Sterbenk, dass es da keine Deckelung gebe. Die bisher geringe Zahl der Anträge auf Lernförderung erklärt Herr Sterbenk damit, dass Lernförderung erst nach dem nächsten Halbjahreszeugnis an Bedeutung gewinnt, da Voraussetzung hier ist, dass die Versetzung gefährdet ist. Frau Sickelmann bittet darum, Eltern, die sich Lernförderung nicht leisten können, hierüber zu informieren. Auch hier verweist Herr Sterbenk auf den Tagesordnungspunkt Schulsozialarbeit, in dem dieser Aspekt behandelt wird.