Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Herr Sterbenk erläutert die Vorlage. Mit den
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder aus bedürftigen
Familien unterstützt werden und vor allem nicht von Kultur, Sport und
Freizeitmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Die Antragsflut sei nicht so groß
wie erwartet, obwohl die neuen Antragsmöglichkeiten über die Medien publik
gemacht worden seien. Auch mit den Schulsozialarbeitern seien Gespräche geführt
worden. Er führt weiter aus, dass die Zuständigkeit sowohl für die SGB
II-Bezieher als auch für die Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschuss beim Job
Center liegt. Hinsichtlich der Anträge auf Übernahme der Vereinsbeiträge habe
man ein höheres Antragsaufkommen erwartet.
Nach den Ausführungen von
Herrn Sterbenk fragt die Vorsitzende, ob die Ausschussmitglieder noch weitere
Fragen haben. Mitglied Brockmann möchte wissen, nach welchen Vorgaben –
Richtlinien des Kreises Kleve im Forum oder Arbeitshilfe des Landes NRW – die
Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bearbeitet werden. Herr Sterbenk
führt aus, dass die Richtlinien hierzu seitens des Kreises nahezu täglich
aktualisiert werden.
Mitglied Brockmann fragt weiter nach, ob auch die
Vereine über die Möglichkeiten, die das Bildungs- und Teilhabepaket bietet,
informiert wurden. Herr Sterbenk teilt mit, dass ein Gespräch mit dem
Vorsitzenden des Stadtsportverbandes geführt wurde und dass dieser die
Informationen weitergegeben hat.
Mitglied Sloot betont den sozialen Aspekt von
Vereinszugehörigkeit und fragt nach der Möglichkeit, dieses über
Schulsozialarbeit zu forcieren. Herr Sterbenk führt aus, dass hierzu unter dem
nächsten Tagesordnungspunkt Ausführungen gemacht werden.
Bürgermeister Diks teilt mit, dass die Vereine bei
der Jahreshauptversammlung über das Teilhabepaket informiert wurden.
Mitglied Bartels fragt, ob die Vereinsmitgliedschaft
komplett bezahlt wird oder ob es nur anteilige Zuschüsse gibt. Hierauf teilt
Herr Sterbenk mit, dass es pro Monat 10 € gibt. Für Musikunterricht
beispielsweise reiche der Betrag nicht aus, so Herr Bartels zum „Gießkannenprinzip“.
Die Vorsitzende fasst zusammen, dass der
Sozialausschuss es begrüßt, wenn möglichst viele Kinder Vereinen beitreten. Auf
ihre Frage, ob der Betrag von 10 € auch für die Lernförderung gelte, antwortet
Herr Sterbenk, dass es da keine Deckelung gebe. Die bisher geringe Zahl der
Anträge auf Lernförderung erklärt Herr Sterbenk damit, dass Lernförderung erst
nach dem nächsten Halbjahreszeugnis an Bedeutung gewinnt, da Voraussetzung hier
ist, dass die Versetzung gefährdet ist. Frau Sickelmann bittet darum, Eltern,
die sich Lernförderung nicht leisten können, hierüber zu informieren. Auch hier
verweist Herr Sterbenk auf den Tagesordnungspunkt Schulsozialarbeit, in dem
dieser Aspekt behandelt wird.