Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Herr Sterbenk teilt mit, dass pro Jahr 123.000 € für
die Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen. Die Gelder fließen in den Jahren
2011 bis 2013. Danach stehen hierfür keine Gelder mehr zur Verfügung. In
Emmerich wird der Bereich Schulsozialarbeit durch Fachbereich 7 - Arbeit und
Soziales - in Kooperation mit Fachbereich 4 - Jugend, Schule und Sport –
bearbeitet.
Herr Barfuß nennt die Grundsätze, die bei der
Schulsozialarbeit beachtet werden sollen.
Bürgermeister Diks weist darauf hin, dass mit den nun
eingeleiteten Maßnahmen ein Erwartungshorizont aufgebaut wird. Der Bund gehe
davon aus, dass die Maßnahmen auch über das Jahr 2013 in dann kommunaler
Zuständigkeit fortgeführt würden.
Auf die Frage von Mitglied Bartels, wofür der Betrag
von 123.000 € verwendet wird, teilt Herr Barfuß mit, dass sich der Förderungszeitraum
auf das laufende Schuljahr bezieht. Der größere Teil entfalle auf
Personalkosten, aber auch Projektkosten seien enthalten.
Mitglied Brockmann fragt an, ob eine Bescheinigung
der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung zwingend erforderlich ist.
Er sieht hier ein Hemmnis für die Antragsteller. Mitglied Schulte vertritt die
Auffassung, dass ein gewisser Grad an Mitwirkung aus steuerfinanzierten
Leistungen durchaus zuzumuten ist und sieht keine Gefahr darin, dass Lehrer
Daten an Unbefugte weiter geben.
Die Vorsitzende bittet darum, für die nächste Sitzung
eine Konzeption zu Lernförderung und Schulsozialarbeit vorzulegen, damit sich
der Ausschuss auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten kann. Herr Barfuß bietet
an, sein derzeitiges Konzept der Niederschrift als Anlage beizufügen. Über die
Vorgehensweise bei der Beantragung von Lernförderung soll in einer der nächsten
Sitzungen berichtet, da dann mehr Erfahrungswerte vorliegen.