Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung Elten für einen Teilbereich der Denkmalbereichssatzung Elten durch folgende Erweiterung des § 3 Ziffer 3.3:

Ausnahmsweise können in der Ortsbildzone 5 Solaranlagen auch auf Dachflächen, die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, dann zugelassen werden, wenn es sich um kleinteilige integrierte Solaranlagen oder um matt dunkelgraue Anlagen mit dunklen Rahmen handelt, für deren Aufbringung eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit nach vorheriger Einzelfallprüfung festgestellt wurde.“

 


 

Mitglied Beckschaefer bedankt sich bei der Verwaltung und erklärt, dass er bereits mehrfach von Bürgern angesprochen wurde. Es handelte sich immer um Bürger, die in der Neustadt wohnen und in den Bereich der Denkmalbereichssatzung fallen. Allerdings sind die Häuser dort nicht denkmalgeschützt. Ansonsten schließt er sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Jessner und Beckschaefer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen