Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0511/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung Elten für
einen Teilbereich der Denkmalbereichssatzung Elten durch folgende Erweiterung
des § 3 Ziffer 3.3:
„Ausnahmsweise können in der Ortsbildzone 5 Solaranlagen auch auf Dachflächen,
die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, dann
zugelassen werden, wenn es sich um kleinteilige integrierte Solaranlagen oder
um matt dunkelgraue Anlagen mit dunklen Rahmen handelt, für deren Aufbringung
eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit nach vorheriger Einzelfallprüfung
festgestellt wurde.“
Mitglied Beckschaefer bedankt sich bei der Verwaltung und erklärt, dass
er bereits mehrfach von Bürgern angesprochen wurde. Es handelte sich immer um
Bürger, die in der Neustadt wohnen und in den Bereich der
Denkmalbereichssatzung fallen. Allerdings sind die Häuser dort nicht
denkmalgeschützt. Ansonsten schließt er sich dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung an.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Jessner und Beckschaefer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen