Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung  zur Kenntnis.

 


 

Mitglied Spiertz verlässt um 18.35 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.

 

Mitglied Nellissen verliest einen vorbereiteten Text:

 

Mitglied Nellissen bedankt sich ganz herzlich für die Beantwortung seiner Fragen, auch wenn nicht alle Fragen zu seiner Zufriedenheit beantwortet sind.

 

Die Fragen sind nicht neu, die Antworten insofern, als man nun die Messwerte kennt, wobei er ausdrücklich auch nach Höchstwerten, die die Menschen besonders belasten, gefragt habe, in der Beantwortung aber nicht genannt sind.

 

Er hat die Fragen im Zusammenhang mit den Belastungen der Betuwe Linie zum Lärmschutz gestellt, weil der Lärm für die Bevölkerung konkret erfahrbar ist und die Fragen zur Streckensicherheit bzw. der Notfallsicherheit eher nur abstrakt erfahrbar sind.

 

Wie ernst die  Bahn die Anliegen der Kommunen und ihrer Bürger nimmt, hat nicht zuletzt die Notfallsicherheitskonferenz im Rathaus Oberhausen vor einigen Tagen gezeigt, der die Bahn trotz Einladung wieder einmal fern geblieben ist.

Außer ihm und Herrn Fidler von der Verwaltung waren leider keine Vertreter der Emmericher Parteien und Fraktionen anwesend.

Bei dieser Konferenz haben, unterstützt von den Abgeordneten des deutschen Bundestags Groschek (SPD) Weiss und Dött (beide CDU), die Vertreter der Feuerwehr eindrucksvoll dargestellt, welche Notfallsicherheitsmaßnahmen aus Sicht der Feuerwehr notwendig sind, um im Ernstfall überhaupt Menschenleben retten zu können.

Die Bahn verweigert konstant den Dialog hierüber (siehe mehrere Zeitungsberichte sowie WDR Fernsehen Lokalzeit Duisburg wie ZDF „ Drehscheibe“).

Doch nun zum Lärmschutz :

Die in der Beantwortung seiner Fragen von der Verwaltung genannten Zugzahlen differieren zum großen Teil erheblich zu den Zahlen, die die verschiedenen Gutachterteams für die Ideenwerkstatt Kreis Wesel Betuwe Route (Code 24) zusammengetragen haben. Hier haben 3 verschiedene Gutachterteams (Doktorandenteam “Code 24“, das Team Schüssler Plan sowie Peter Moik an einer  integrierten Gesamtkonzeption zum Lärmschutz gearbeitet.

Auf Seite 5 der Kurzfassung Betuwe Code 24 werden Prognoseannahmen der DB Netz AG vom 22.10.2008 für Emmerich wie folgt genannt:

 

Reisezüge von 6.00 -22.00  Uhr                    127

Güterzüge von 6.00 -22.00 Uhr                       72

                                                                       199 Züge tagsüber insgamt

 

Reisezüge von 22.00 -6.00 Uhr                       23

Güterzüge von  22.00-6.00 Uhr                       79   !!!!!

                                                                       102 Züge nachts insgesamt

 

 

Zusammen also 301 Züge , d.h. pro Stunde 12,58 Züge , davon allein 79 Güterzüge in der Nacht.

 

Von niederländischer Seite hat er am 19.11.2011- also vor 3 Tagen - anlässlich einer regelmäßigen Zusammenkunft von Politikern aus Deutschland und den Niederlanden sowie Vertretern verschiedener Bürgerinitiativen in Zevenaar  erfahren, dass die Niederlande zugunsten ihres Ausbaus des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke beabsichtigen, den gesamten Güterverkehr deswegen ausschließlich über die Betuwe Linie abzuwickeln.

Sollte sich dies bewahrheiten, kann man sich ausrechnen, was das für Emmerich bedeutet.

Der bereits genannte Gutachter Moik  geht von einer Kapazitätsgrenze auf der Bestandsstrecke von 696 Zügen pro Tag aus.

Die dänische Reederei Maersk hat inzwischen zehn 18000 TEU Schiffe bestellt. Da in Europa  zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur der Rotterdamer Hafen die Kapazität eines solchen Schiffes fassen kann, bedeutet dies, dass alle diese Container über die Betuwe Linie rollen werden. Um auf 18000TEU Traglast zu kommen, ist davon auszugehen, dass die Schiffe über 23 Containerreihen in der Breite verfügen, wofür viele Kräne nicht ausgelegt sind.

 

In der Sachdarstellung zur Beantwortung seiner Fragen vom 20.09. 2011 verweist die Verwaltung darauf, dass die Bahn entgegen früherer Ankündigungen das Planfeststellungsverfahren zur Blockverdichtung nahezu zeitgleich mit den Planfeststellungsverfahren zur Anlage des 3. Gleises durchführen will und der bauliche Lärmschutz, abgesehen von einigen Abschnitten, erst im Zuge der Bauarbeiten zum 3. Gleis eingerichtet werden soll. An ausgewählten Abschnitten, z. B. wo nur einseitig auf der dem 3 . Gleis gegenüberliegenden Seite aktiver Lärmschutz eingerichtet werden soll, werden Lärmschutzwände schon früher errichtet.

 

Daraus ergeben sich für ihn 2 Fragen :

  1. Steht denn schon jetzt fest, wo aktiver und wo passiver Lärmschutz errichtet werden soll?
  2.  Falls ja, wie vereinbart sich dies mit dem Positionspapier der AG Betuwe, in der die Stadt Emmerich ja bekanntlich Mitglied ist?

 

In diesem Positionspapier steht unter Punkt 4 :

Zitat: „Der Vorhabenträger Deutsche Bahn AG ist gemäß § 41 Absatz1 BlmSchG beim Lärm zum Vollschutz verpflichtet, der aktive Lärmschutz hat unbedingten Vorrang. Anlieger dürfen nur im absoluten Ausnahmefall auf passive Lärmschutzmaßnahmen verwiesen werden, wenn aktive Maßnahmen zu ganz unverhältnismäßigen Kosten führen würden“.

 

In Beantwortung seiner Frage 1 benennt die Verwaltung gemessene Mittelwerte 65-70 dB /A tagsüber und in der Nacht 64-68 dB/A. Was bedeutet dies für z. B. die Realschule und das Altenheim schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

Denn in dem bereits zitierten Positionspapier der AG Betuwe auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens steht unter Punkt 1:

Zitat: „Schon heute können Betroffene von dem Eisenbahnunternehmen (DB AG) auf der Grundlage des § 906 BGB Lärmsanierungsansprüche geltend machen, wenn die Orientierungswerte einer Lärmbelastung von 70 dB/A tags und 60dB /A nachts in Wohngebieten erreicht oder bereits überschritten werden“.

 

Wird die Stadt Emmerich nach Ablauf der Messungen von einem Jahr und dem Erreichen der Grenzwerte hier entsprechend tätig werden?

 

Der Beantwortung seiner 2. Frage entnimmt er, dass die Verwaltung erst im Rahmen der Planfeststellung tätig werden will. Dies widerspricht zumindest der Aussage des Mitglieds des Deutschen Bundestags, Sabine Weiss (CDU Dinslaken), die im Rahmen der bereits genannten Notfallsicherheitskonferenz in Oberhausen alle Beteiligten dazu aufgefordert hat, „die Probleme im Vorfeld der Planfeststellungsverfahren zu lösen“.

 

In Beantwortung seiner 3. Frage hält die Stadt Forderungen zum effektiven Lärmschutz (wie Nachtfahrtverbot etc.) aufgrund normativer Regelungen für nicht durchsetzbar.

Er hält diese Position, wie die gesamte Strategie in der Betuwe-Frage, für viel zu defensiv. In einer demokratischen Zivilgesellschaft kommt es doch nicht allein darauf an, ob berechtigte Forderungen durchgesetzt werden können, vielmehr müssen doch in einem solchen Verfahren zunächst Forderungen  formuliert und in die Öffentlichkeit getragen werden, bevor sie (die Forderungen) durchgesetzt werden können.

Wer die eigenen Forderungen zum Schutz der Bevölkerung nicht formuliert und artikuliert, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die offenbar übermächtige Bahn auf der Grundlage von Sonderrechten aus dem 19. Jahrhundert sich über alle Lebensinteressen der Kommunen und ihrer Bevölkerung hinwegsetzt.

 

Zur Beantwortung seiner 4. Frage wird darauf verwiesen, dass die DB AG eine eigene Infoveranstaltung zum gegebenen Zeitpunkt abhalten wird.

Diese Art von Veranstaltung ist auch in Emmerich hinreichend bekannt und hat bislang für unsere Stadt und unsere Bürger zu gar nichts geführt außer zu noch größerer Verärgerung der Bürger.

Seiner Meinung nach sollte die Stadt Emmerich, auch wenn sie nicht Herrin des Verfahrens ist, dafür aber umso mehr Betroffene, eine eigene Bürgerinformation durchführen, aus der für alle Interessierten und Betroffenen nachvollziehbar hervorgeht, dass alle über alle Parteigrenzen hinweg in der Betuwe Frage an einem Strang ziehen.

 

Zu Beantwortung Frage 5:

Blockverdichtung führt selbstverständlich zu einer Steigerung der Zugverkehre, sonst würde sie ja nicht vorgenommen. Dies ist so sicher, wie das berühmte Amen in der Kirche, und ohne effektiven Lärmschutz wird die „Verlärmung“ stärker.

Der Einbau von Schienenstegdämpfern u. a. vor einigen Wochen in Emmerich auf insgesamt ca. 3,4 km an 2 verschiedenen Stellen ist nicht nur nach meiner Wahrnehmung als Anwohner ein Placebo. Vielmehr hat dies die von der Rheinischen Post  durchgeführte und am 19.11.dieses Jahres veröffentlichte Messung bestätigt.

Zitat RP vom 19.11.2011: „Ob ein Güterzug lauter und leiser ist, liegt nicht an den Schienen, sondern an den Waggons selbst. Züge, die sichtbar neueren Datums sind, liegen bei unserem Test etwa bei 88 Dezibel. Sind ältere Wagen zu erkennen, geht der Lärmpegel nach oben. Es sind vor allem die Räder, die den Lärm machen“.

 

Frage 6 beantwortet die Verwaltung erneut mit dem Verweis auf anstehende Planfeststellungsverfahren, um die Bürger „ vor einer drohenden Verlärmung zu schützen“. Alle Anwohner und deren Besucher wissen jedoch seit Jahren, dass diese „Verlärmung“ bereits seit Jahren in zunehmendem Maße in Gang ist, die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt ist, von gesundheitlichen Schäden ganz zu schweigen.

 

Insgesamt für alle die Betuwe betreffenden Fragen (Sicherheit, Lärm, Eisenbahnquerungen etc.) ist aus seiner Sicht die Emmericher Gesamthaltung zu passiv und defensiv und damit wenig Erfolg versprechend.

Er kann an  dieser Stelle  nur an alle Fraktionen im Rat, an alle Parteien und Bürgerinitiativen appellieren, sich in Zukunft intensiver, offener und gemeinsamer mit den anstehenden Bedrohungen durch die Betuwe Linie auseinanderzusetzen, um abzusehenden Schaden von der Stadt und ihren Bürgern fernzuhalten.

 

Er kann sich nur schwer vorstellen, dass die bislang eingeschlagene Strategie mit dem Umgang der Betuwe und der übermächtig erscheinenden Bahn allein in (Hinterzimmer)-Gesprächen, wenn man denn überhaupt geladen ist, den nötigen Erfolg im Interesse der Stadt  bringen wird. Die Bahn wird den Weg des geringsten Widerstands gehen und sich um die Interessen der Stadt Emmerich nicht wirklich kümmern. Das muss man schon selbst tun. (Zitatende)

 

Der Vorsitzende Jansen stellt fest, dass dieser, für ihn lange Vortrag, den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.

 

 

Mitglied Nellissen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und stellt einen ergänzenden Antrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, vor der Informationsveranstaltung der DB AG eine Informationsveranstaltung durch die Stadt Emmerich durchzuführen, um die Bürger im Vorfeld über das Procedere des Planfeststellungsverfahrens zu informieren.

 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs weist auf eine Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2011 in Rees hin, in der die DB AG auf das Planfeststellungsverfahren dort eingehen wird.

Mitglied Nellisen verweist darauf, er habe regelmäßig gesagt, dass die Stadt eine Informationsveranstaltung für die Bürger durchführen müsse, die noch nie damit zu tun hatten. Im Übrigen müsse das Problem der kurzen Einwendungsfrist von 6 Wochen und das ‚Geltendmachen’ seiner subjektiven Interessen dem Bürger besser übermittelt werden. Eine dieser Möglichkeiten ist eine Informationsveranstaltung. Nach Auffassung von Dr. Wachs kann eine solche Informationsveranstaltung nur verfahrenstechnisch aufzeigen, was ein Planfeststellungsverfahren ist, wie es abläuft und was innerhalb der 6 Wochen möglich bzw. notwendig ist. Die Verwaltung wird sich die Veranstaltung der DB AG in Rees selbst anschauen, um zu erfahren, wie die Bahn diesen verfahrenstechnischen Part mit den wichtigen Informationen abbildet. Wenn dies sach- und fachgerecht gemacht wird, kann die Stadt Emmerich am Rhein keine darüber hinausgehenden Informationen liefern. Es besteht nur die Möglichkeit innerhalb der Offenlage in den 6 Wochen die Pläne einzusehen und bei der Verwaltung nachzufragen im Sinne von ‚Erläuterungen’. Eine Rechtsberatung durch die Verwaltung ist nicht möglich, normativ sogar verboten. Gegen eine kommunale Veranstaltung ist nicht einzuwenden, wenn es der Wunsch des Ausschusses ist, dies doppelt zu machen, wird es zwei Veranstaltungen geben, eine der Verwaltung und eine der DB.

 

Mitglied Beckschaefer, der sich nach eigenem Bekunden seit 1992 mit dem Thema Betuwe beschäftigt, ist der Meinung, dass die Bahn AG kein fairer Partner ist. Wenn die Verwaltung glaube, dass bei einer Veranstaltung die Bürger objektiv unterrichtet werden, dann kann er das einfach nicht glauben. Seiner Auffassung nach nimmt die Bahn nur ihre eigenen Interessen war und interessiert sich nicht dafür, was mit den Leuten und den Städten passiert. Er möchte daher dem Antrag von Mitglied Nellissen zustimmen.

 

Danach geht Mitglied Beckschaefer auf den Bericht über das Treffen in Oberhausen ein, wo die Arbeitsgruppe Streckensicherheit getagt hat, und es darum geht, dass die Bundestagsabgeordneten aus dem Bereich Oberhausen-Duisburg da gewesen seien. Das Sicherheitsproblem bestände aber bis zu Grenze zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden und er kann sich erinnern, dass sowohl der Herr Pofalla, so wie Herr Friedhoff und Frau Hendricks hier waren und großspurig getönt hätten, was sie alles tun wollten. Diese Politiker hat Mitglied Beckschaefer bei dieser Veranstaltung vermisst.

 

Mitglied ten Brink findet, dass alle Redner inhaltlich nicht weit voneinander entfernt sind. Der Vorschlag von Mitglied Nellissen, sich zu treffen, mache sicherlich Sinn, denn der betroffene Bürger ist Laie in diesem Thema. Die Stadt selbst sei ja auch von dieser Maßnahme betroffen und werde bestimmt mit mehren Punkten der Vorlage anecken. Die Stadt beschäftigt Rechtsberater, die die Stadt in diesen Themen unterstützen. Mitglied ten Brink fragt, ob es möglich wäre, 14 Tage vor dem Ende der Offenlage ein Gespräch in der Örtlichkeit mit der Bahn zu führen, um die grobe Richtung zu erkennen. Er weiß nicht, was er einem betroffenen Bürger sagen sollte, der nach Lärmschutz fragt oder ansonsten betroffen ist. Sicherlich gäbe es Fragen dazu, ob es die Möglichkeit der privaten Beschwerde oder Klage gäbe? Mit den Bahnübergängen ist die Kommune betroffen und hier kann nur die Kommune tätig werden.

 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet Herrn Beckschaefer, dass es bei der Information des Bürgers darum geht, welche Rahmenbedingungen das allgemeine Eisenbahngesetz, das Eisenbahnkreuzungsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz im Sinne des Planfeststellungsverfahren drittes Gleis aufzeige. Herr Dr. Wachs geht davon aus, dass die DB AG in der Lage ist, diese sachlichen, normativen Informationen vernünftig zu geben. Dies wird sich zunächst in der Veranstaltung am 15. Dezember 2011 in Rees zeigen.

 

Zu Mitglied ten Brink bemerkt der Erste Beigeordnete, dass die Kommune eine eigene Stellungnahme abzugeben hat, die aus den Interessen der Stadt und der durch sie zu Vertretenden besteht. Hierbei handle es sich teilweise um deckungsgleiche Interessen, wie bei jedem anderen Eigentümern, wie z.B. im Fall des Lärmschutzes an der Realschule, weil wir der Eigentümer des Gebäudes sind. An andern Stellen liegen städtebauliche Gegebenheiten vor oder die Bahnübergänge, die den Einzelnen nur am Rande beträfen. Der einzelne Bürger müsse seine, individuellen Betroffenheiten selbst zu Papier bringen, ohne dass er an eine besondere Form gebunden sei. Dies muss dem Bürger verdeutlicht werden in den Informationsveranstaltungen. Wir als Verwaltung dürfen uns in diesen Prozess nicht einmischen, weil wir nicht alle Rechte kennen und wir uns nicht den Haftungsfragen aussetzen können. Aus diesem Grund kann keine Rechtsberatung stattfinden, wohl eine Information, wenn der Bürger herkommt und z.B. die Karte nicht lesen kann. Der Bürger kann in den Räumen der Offenlage seine Einwände geltend machen und notfalls zu Protokoll geben. Hier ist dann auch jeder aufgefordert, sich seinen eigenen Rechtsbeistand zu suchen, was wohl der ein oder andere auch machen wird.

 

Mitglied Beckschaefer ist nicht der Meinung, dass die Bahn AG objektiv informiert, sondern so, wie sie ihre Interessen am besten vertreten kann. Er fasst die Aussagen von Mitglied Nellissen so zusammen, dass die Bürger informiert werden zu dem Planfeststellungsverfahren, aber ohne eine Rechtsberatung. Dies würde die Stadt ehren, dann wären die Bürger die zu der DB-Veranstaltung gehen, etwas vorinformierter und könnten den Ausführungen besser folgen. Es sei besser auf die Bürger zuzugehen, als wenn die Bürger ins Rathaus kommen müssten.

 

Frau Sickelmann schließt sich den Aussagen der Herren ten Brink und Beckschaefer an und meint, das es nicht darum gehe, den Bürgern die Hand zu führen bei der Formulierung, sondern über die Eingriffsmöglichkeiten zu informieren und das der Bürger diese Fristen einhält. Diesbezüglich erwartet sie, dass die Stadt eine Internetseite einrichtet, auf der die Fristen, die Einspruchsfristen, die Auslegungsorte und wenn möglich die Pläne auch direkt digital abzurufbar sind, sodass eine größtmögliche Zugänglichkeit geschaffen wird.

 

Der erste Beigeordnete, Dr. Wachs, erklärt, dass es diese Bürgerfreundlichkeit in Form eines Internetauftrittes bereits seit anderthalb Jahren gibt. Dort sind bereits heute Informationen abrufbar, über die eben gesprochen wurde. Dort ist das Verfahren insgesamt dargestellt und die Informationen, die aktuell sind, werden auch in diese Seite einfließen.

 

Mitglied Reintjes fragt, ob, wenn am 15.Dezember 2011 in Rees die Veranstaltung von der Bahn stattfindet dies dann auch schon die Einleitung in das Planfeststellungsverfahren, ist?

 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass er nicht im Detail über das Planfeststellungsverfahren in Rees informiert ist. Es sei eine Veranstaltung vor dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren, also auch vor Beginn der eigentlichen 6 – Wochen - Frist. Eine Informationsveranstaltung sei nur zweckmäßig, wenn ein entsprechender zeitlicher Vorlauf da ist, damit der Bürger für sich selber Zeit zum Reagieren habe.

 

Mitglied Nellisen betont noch einmal, dass alle Interesse daran haben sollten, dass die Einsprüche der Bürger im Planfeststellungsverfahren möglichst fundiert sind und möglichst zahlreich sind, sodass es den notwendigen Eindruck auf die Bahn und andere macht. Politik und Verwaltung sollten alles tun, was möglich ist und dabei könne aus seiner Sicht eine eigene Informationsveranstaltung nur hilfreich sein.

 

Mitglied ten Brink möchte den Vorschlag vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs aufgreifen, nicht vor dem 15. Dezember 2011 bereits etwas zu unternehmen.

 

Vorsitzender Jansen fasst zusammen, dass Mitglied Nellissen beantragt, wenn der Termin des Planfeststellungsverfahren feststeht, zuvor eine Informationsveranstaltung seitens der Stadt durchzuführen, die den Ablauf des Planfeststellungsverfahren erklärt, damit der Bürger der in die Planfeststellung geht, weiß, welche Fristen dieser einhalten muss, wie er seine Beschwerden vorbringen kann, ob alleine oder durch einen Rechtsbeistand.

 

Herrn Nellissen bestätigt, dass sein Antrag so lautet.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag abstimmen.

 

Beratungsergebnis: 20 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.