Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0560/2011
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Mitglied Spiertz verlässt um 18.35 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.
Mitglied Nellissen verliest einen vorbereiteten Text:
Mitglied Nellissen bedankt sich ganz herzlich für die Beantwortung
seiner Fragen, auch wenn nicht alle Fragen zu seiner Zufriedenheit beantwortet
sind.
Die Fragen sind nicht neu, die Antworten insofern, als man nun die
Messwerte kennt, wobei er ausdrücklich auch nach Höchstwerten, die die Menschen
besonders belasten, gefragt habe, in der Beantwortung aber nicht genannt sind.
Er hat die Fragen im Zusammenhang mit den Belastungen der Betuwe Linie
zum Lärmschutz gestellt, weil der Lärm für die Bevölkerung konkret erfahrbar
ist und die Fragen zur Streckensicherheit bzw. der Notfallsicherheit eher nur
abstrakt erfahrbar sind.
Wie ernst die Bahn die Anliegen
der Kommunen und ihrer Bürger nimmt, hat nicht zuletzt die
Notfallsicherheitskonferenz im Rathaus Oberhausen vor einigen Tagen gezeigt,
der die Bahn trotz Einladung wieder einmal fern geblieben ist.
Außer ihm und Herrn Fidler von der Verwaltung waren leider keine
Vertreter der Emmericher Parteien und Fraktionen anwesend.
Bei dieser Konferenz haben, unterstützt von den Abgeordneten des
deutschen Bundestags Groschek (SPD) Weiss und Dött (beide CDU), die Vertreter
der Feuerwehr eindrucksvoll dargestellt, welche Notfallsicherheitsmaßnahmen aus
Sicht der Feuerwehr notwendig sind, um im Ernstfall überhaupt Menschenleben
retten zu können.
Die Bahn verweigert konstant den Dialog hierüber (siehe mehrere
Zeitungsberichte sowie WDR Fernsehen Lokalzeit Duisburg wie ZDF „
Drehscheibe“).
Doch nun zum Lärmschutz :
Die in der Beantwortung seiner Fragen von der Verwaltung genannten
Zugzahlen differieren zum großen Teil erheblich zu den Zahlen, die die
verschiedenen Gutachterteams für die Ideenwerkstatt Kreis Wesel Betuwe Route
(Code 24) zusammengetragen haben. Hier haben 3 verschiedene Gutachterteams
(Doktorandenteam “Code 24“, das Team Schüssler Plan sowie Peter Moik an
einer integrierten Gesamtkonzeption zum
Lärmschutz gearbeitet.
Auf Seite 5 der Kurzfassung Betuwe Code 24 werden Prognoseannahmen der
DB Netz AG vom 22.10.2008 für Emmerich wie folgt genannt:
Reisezüge von 6.00 -22.00
Uhr 127
Güterzüge von 6.00 -22.00 Uhr 72
199 Züge tagsüber
insgamt
Reisezüge von 22.00 -6.00 Uhr 23
Güterzüge von 22.00-6.00 Uhr 79 !!!!!
102 Züge nachts insgesamt
Zusammen also 301 Züge , d.h. pro Stunde 12,58 Züge , davon allein 79
Güterzüge in der Nacht.
Von niederländischer Seite hat er am 19.11.2011- also vor 3 Tagen -
anlässlich einer regelmäßigen Zusammenkunft von Politikern aus Deutschland und
den Niederlanden sowie Vertretern verschiedener Bürgerinitiativen in
Zevenaar erfahren, dass die Niederlande
zugunsten ihres Ausbaus des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke beabsichtigen,
den gesamten Güterverkehr deswegen ausschließlich über die Betuwe Linie
abzuwickeln.
Sollte sich dies bewahrheiten, kann man sich ausrechnen, was das für
Emmerich bedeutet.
Der bereits genannte Gutachter Moik
geht von einer Kapazitätsgrenze auf der Bestandsstrecke von 696 Zügen
pro Tag aus.
Die dänische Reederei Maersk hat inzwischen zehn 18000 TEU Schiffe
bestellt. Da in Europa zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nur der Rotterdamer Hafen die Kapazität eines solchen Schiffes fassen
kann, bedeutet dies, dass alle diese Container über die Betuwe Linie rollen
werden. Um auf 18000TEU Traglast zu kommen, ist davon auszugehen, dass die
Schiffe über 23 Containerreihen in der Breite verfügen, wofür viele Kräne nicht
ausgelegt sind.
In der Sachdarstellung zur Beantwortung seiner Fragen vom 20.09. 2011
verweist die Verwaltung darauf, dass die Bahn entgegen früherer Ankündigungen
das Planfeststellungsverfahren zur Blockverdichtung nahezu zeitgleich mit den
Planfeststellungsverfahren zur Anlage des 3. Gleises durchführen will und der bauliche
Lärmschutz, abgesehen von einigen Abschnitten, erst im Zuge der Bauarbeiten zum
3. Gleis eingerichtet werden soll. An ausgewählten Abschnitten, z. B. wo nur
einseitig auf der dem 3 . Gleis gegenüberliegenden Seite aktiver Lärmschutz
eingerichtet werden soll, werden Lärmschutzwände schon früher errichtet.
Daraus ergeben sich für ihn 2 Fragen :
- Steht denn
schon jetzt fest, wo aktiver und wo passiver Lärmschutz errichtet werden
soll?
- Falls ja, wie vereinbart sich dies mit
dem Positionspapier der AG Betuwe, in der die Stadt Emmerich ja
bekanntlich Mitglied ist?
In diesem Positionspapier steht unter Punkt 4 :
Zitat: „Der Vorhabenträger Deutsche Bahn AG ist gemäß § 41 Absatz1
BlmSchG beim Lärm zum Vollschutz verpflichtet, der aktive Lärmschutz hat unbedingten
Vorrang. Anlieger dürfen nur im absoluten Ausnahmefall auf passive
Lärmschutzmaßnahmen verwiesen werden, wenn aktive Maßnahmen zu ganz
unverhältnismäßigen Kosten führen würden“.
In Beantwortung seiner Frage 1 benennt die Verwaltung gemessene Mittelwerte
65-70 dB /A tagsüber und in der Nacht 64-68 dB/A. Was bedeutet dies für z. B.
die Realschule und das Altenheim schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Denn in dem bereits zitierten Positionspapier der AG Betuwe auf der
Grundlage eines Rechtsgutachtens steht unter Punkt 1:
Zitat: „Schon heute können Betroffene von dem Eisenbahnunternehmen (DB
AG) auf der Grundlage des § 906 BGB Lärmsanierungsansprüche geltend machen,
wenn die Orientierungswerte einer Lärmbelastung von 70 dB/A tags und 60dB /A
nachts in Wohngebieten erreicht oder bereits überschritten werden“.
Wird die Stadt Emmerich nach Ablauf der Messungen von einem Jahr und dem
Erreichen der Grenzwerte hier entsprechend tätig werden?
Der Beantwortung seiner 2. Frage entnimmt er, dass die Verwaltung erst
im Rahmen der Planfeststellung tätig werden will. Dies widerspricht zumindest
der Aussage des Mitglieds des Deutschen Bundestags, Sabine Weiss (CDU
Dinslaken), die im Rahmen der bereits genannten Notfallsicherheitskonferenz in
Oberhausen alle Beteiligten dazu aufgefordert hat, „die Probleme im Vorfeld der
Planfeststellungsverfahren zu lösen“.
In Beantwortung seiner 3. Frage hält die Stadt Forderungen zum
effektiven Lärmschutz (wie Nachtfahrtverbot etc.) aufgrund normativer
Regelungen für nicht durchsetzbar.
Er hält diese Position, wie die gesamte Strategie in der Betuwe-Frage,
für viel zu defensiv. In einer demokratischen Zivilgesellschaft kommt es doch
nicht allein darauf an, ob berechtigte Forderungen durchgesetzt werden können,
vielmehr müssen doch in einem solchen Verfahren zunächst Forderungen formuliert und in die Öffentlichkeit getragen
werden, bevor sie (die Forderungen) durchgesetzt werden können.
Wer die eigenen Forderungen zum Schutz der Bevölkerung nicht formuliert
und artikuliert, darf sich am Ende nicht wundern, wenn die offenbar
übermächtige Bahn auf der Grundlage von Sonderrechten aus dem 19. Jahrhundert
sich über alle Lebensinteressen der Kommunen und ihrer Bevölkerung hinwegsetzt.
Zur Beantwortung seiner 4. Frage wird darauf verwiesen, dass die DB AG
eine eigene Infoveranstaltung zum gegebenen Zeitpunkt abhalten wird.
Diese Art von Veranstaltung ist auch in Emmerich hinreichend bekannt und
hat bislang für unsere Stadt und unsere Bürger zu gar nichts geführt außer zu
noch größerer Verärgerung der Bürger.
Seiner Meinung nach sollte die Stadt Emmerich, auch wenn sie nicht
Herrin des Verfahrens ist, dafür aber umso mehr Betroffene, eine eigene
Bürgerinformation durchführen, aus der für alle Interessierten und Betroffenen
nachvollziehbar hervorgeht, dass alle über alle Parteigrenzen hinweg in der
Betuwe Frage an einem Strang ziehen.
Zu Beantwortung Frage 5:
Blockverdichtung führt selbstverständlich zu einer Steigerung der
Zugverkehre, sonst würde sie ja nicht vorgenommen. Dies ist so sicher, wie das
berühmte Amen in der Kirche, und ohne effektiven Lärmschutz wird die
„Verlärmung“ stärker.
Der Einbau von Schienenstegdämpfern u. a. vor einigen Wochen in Emmerich
auf insgesamt ca. 3,4 km an 2 verschiedenen Stellen ist nicht nur nach meiner
Wahrnehmung als Anwohner ein Placebo. Vielmehr hat dies die von der Rheinischen
Post durchgeführte und am 19.11.dieses
Jahres veröffentlichte Messung bestätigt.
Zitat RP vom 19.11.2011: „Ob ein Güterzug lauter und leiser ist, liegt
nicht an den Schienen, sondern an den Waggons selbst. Züge, die sichtbar
neueren Datums sind, liegen bei unserem Test etwa bei 88 Dezibel. Sind ältere
Wagen zu erkennen, geht der Lärmpegel nach oben. Es sind vor allem die Räder, die
den Lärm machen“.
Frage 6 beantwortet die Verwaltung erneut mit dem Verweis auf anstehende
Planfeststellungsverfahren, um die Bürger „ vor einer drohenden Verlärmung zu
schützen“. Alle Anwohner und deren Besucher wissen jedoch seit Jahren, dass
diese „Verlärmung“ bereits seit Jahren in zunehmendem Maße in Gang ist, die
Lebensqualität erheblich beeinträchtigt ist, von gesundheitlichen Schäden ganz
zu schweigen.
Insgesamt für alle die Betuwe betreffenden Fragen (Sicherheit, Lärm,
Eisenbahnquerungen etc.) ist aus seiner Sicht die Emmericher Gesamthaltung zu
passiv und defensiv und damit wenig Erfolg versprechend.
Er kann an dieser Stelle nur an alle Fraktionen im Rat, an alle
Parteien und Bürgerinitiativen appellieren, sich in Zukunft intensiver, offener
und gemeinsamer mit den anstehenden Bedrohungen durch die Betuwe Linie
auseinanderzusetzen, um abzusehenden Schaden von der Stadt und ihren Bürgern
fernzuhalten.
Er kann sich nur schwer vorstellen, dass die bislang eingeschlagene
Strategie mit dem Umgang der Betuwe und der übermächtig erscheinenden Bahn
allein in (Hinterzimmer)-Gesprächen, wenn man denn überhaupt geladen ist, den
nötigen Erfolg im Interesse der Stadt
bringen wird. Die Bahn wird den Weg des geringsten Widerstands gehen und
sich um die Interessen der Stadt Emmerich nicht wirklich kümmern. Das muss man
schon selbst tun. (Zitatende)
Der Vorsitzende Jansen stellt fest, dass dieser, für ihn lange Vortrag,
den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.
Mitglied Nellissen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und stellt einen
ergänzenden Antrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung, vor der
Informationsveranstaltung der DB AG eine Informationsveranstaltung durch die
Stadt Emmerich durchzuführen, um die Bürger im Vorfeld über das Procedere des
Planfeststellungsverfahrens zu informieren.
Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs weist auf eine
Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2011 in Rees hin, in der die DB AG
auf das Planfeststellungsverfahren dort eingehen wird.
Mitglied Nellisen verweist darauf, er habe regelmäßig gesagt, dass die
Stadt eine Informationsveranstaltung für die Bürger durchführen müsse,
die noch nie damit zu tun hatten. Im Übrigen müsse das Problem der kurzen
Einwendungsfrist von 6 Wochen und das ‚Geltendmachen’ seiner subjektiven Interessen
dem Bürger besser übermittelt werden. Eine dieser Möglichkeiten ist eine
Informationsveranstaltung. Nach Auffassung von Dr. Wachs kann eine solche
Informationsveranstaltung nur verfahrenstechnisch aufzeigen, was ein
Planfeststellungsverfahren ist, wie es abläuft und was innerhalb der 6 Wochen
möglich bzw. notwendig ist. Die Verwaltung wird sich die Veranstaltung der DB
AG in Rees selbst anschauen, um zu erfahren, wie die Bahn diesen
verfahrenstechnischen Part mit den wichtigen Informationen abbildet. Wenn dies
sach- und fachgerecht gemacht wird, kann die Stadt Emmerich am Rhein keine
darüber hinausgehenden Informationen liefern. Es besteht nur die Möglichkeit
innerhalb der Offenlage in den 6 Wochen die Pläne einzusehen und bei der
Verwaltung nachzufragen im Sinne von ‚Erläuterungen’. Eine Rechtsberatung durch
die Verwaltung ist nicht möglich, normativ sogar verboten. Gegen eine kommunale
Veranstaltung ist nicht einzuwenden, wenn es der Wunsch des Ausschusses ist,
dies doppelt zu machen, wird es zwei Veranstaltungen geben, eine der Verwaltung
und eine der DB.
Mitglied Beckschaefer, der sich nach eigenem Bekunden seit 1992 mit dem
Thema Betuwe beschäftigt, ist der Meinung, dass die Bahn AG kein fairer Partner
ist. Wenn die Verwaltung glaube, dass bei einer Veranstaltung die Bürger
objektiv unterrichtet werden, dann kann er das einfach nicht glauben. Seiner
Auffassung nach nimmt die Bahn nur ihre eigenen Interessen war und interessiert
sich nicht dafür, was mit den Leuten und den Städten passiert. Er möchte daher
dem Antrag von Mitglied Nellissen zustimmen.
Danach geht Mitglied Beckschaefer auf den Bericht über das Treffen in
Oberhausen ein, wo die Arbeitsgruppe Streckensicherheit getagt hat, und es
darum geht, dass die Bundestagsabgeordneten aus dem Bereich Oberhausen-Duisburg
da gewesen seien. Das Sicherheitsproblem bestände aber bis zu Grenze zwischen
der Bundesrepublik und den Niederlanden und er kann sich erinnern, dass sowohl
der Herr Pofalla, so wie Herr Friedhoff und Frau Hendricks hier waren und
großspurig getönt hätten, was sie alles tun wollten. Diese Politiker hat
Mitglied Beckschaefer bei dieser Veranstaltung vermisst.
Mitglied ten Brink findet, dass alle Redner inhaltlich nicht weit
voneinander entfernt sind. Der Vorschlag von Mitglied Nellissen, sich zu
treffen, mache sicherlich Sinn, denn der betroffene Bürger ist Laie in diesem
Thema. Die Stadt selbst sei ja auch von dieser Maßnahme betroffen und werde
bestimmt mit mehren Punkten der Vorlage anecken. Die Stadt beschäftigt
Rechtsberater, die die Stadt in diesen Themen unterstützen. Mitglied ten Brink
fragt, ob es möglich wäre, 14 Tage vor dem Ende der Offenlage ein Gespräch in
der Örtlichkeit mit der Bahn zu führen, um die grobe Richtung zu erkennen. Er
weiß nicht, was er einem betroffenen Bürger sagen sollte, der nach Lärmschutz
fragt oder ansonsten betroffen ist. Sicherlich gäbe es Fragen dazu, ob es die
Möglichkeit der privaten Beschwerde oder Klage gäbe? Mit den Bahnübergängen ist
die Kommune betroffen und hier kann nur die Kommune tätig werden.
Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet Herrn Beckschaefer, dass es
bei der Information des Bürgers darum geht, welche Rahmenbedingungen das
allgemeine Eisenbahngesetz, das Eisenbahnkreuzungsgesetz und das
Verwaltungsverfahrensgesetz im Sinne des Planfeststellungsverfahren drittes
Gleis aufzeige. Herr Dr. Wachs geht davon aus, dass die DB AG in der Lage ist,
diese sachlichen, normativen Informationen vernünftig zu geben. Dies wird sich
zunächst in der Veranstaltung am 15. Dezember 2011 in Rees zeigen.
Zu Mitglied ten Brink bemerkt der Erste Beigeordnete, dass die Kommune
eine eigene Stellungnahme abzugeben hat, die aus den Interessen der Stadt und
der durch sie zu Vertretenden besteht. Hierbei handle es sich teilweise um
deckungsgleiche Interessen, wie bei jedem anderen Eigentümern, wie z.B. im Fall
des Lärmschutzes an der Realschule, weil wir der Eigentümer des Gebäudes sind.
An andern Stellen liegen städtebauliche Gegebenheiten vor oder die
Bahnübergänge, die den Einzelnen nur am Rande beträfen. Der einzelne Bürger
müsse seine, individuellen Betroffenheiten selbst zu Papier bringen, ohne dass
er an eine besondere Form gebunden sei. Dies muss dem Bürger verdeutlicht
werden in den Informationsveranstaltungen. Wir als Verwaltung dürfen uns in
diesen Prozess nicht einmischen, weil wir nicht alle Rechte kennen und wir uns
nicht den Haftungsfragen aussetzen können. Aus diesem Grund kann keine
Rechtsberatung stattfinden, wohl eine Information, wenn der Bürger herkommt und
z.B. die Karte nicht lesen kann. Der Bürger kann in den Räumen der Offenlage
seine Einwände geltend machen und notfalls zu Protokoll geben. Hier ist dann
auch jeder aufgefordert, sich seinen eigenen Rechtsbeistand zu suchen, was wohl
der ein oder andere auch machen wird.
Mitglied Beckschaefer ist nicht der Meinung, dass die Bahn AG objektiv
informiert, sondern so, wie sie ihre Interessen am besten vertreten kann. Er
fasst die Aussagen von Mitglied Nellissen so zusammen, dass die Bürger
informiert werden zu dem Planfeststellungsverfahren, aber ohne eine
Rechtsberatung. Dies würde die Stadt ehren, dann wären die Bürger die zu der
DB-Veranstaltung gehen, etwas vorinformierter und könnten den Ausführungen
besser folgen. Es sei besser auf die Bürger zuzugehen, als wenn die Bürger ins
Rathaus kommen müssten.
Frau Sickelmann schließt sich den Aussagen der Herren ten Brink und
Beckschaefer an und meint, das es nicht darum gehe, den Bürgern die Hand zu
führen bei der Formulierung, sondern über die Eingriffsmöglichkeiten zu
informieren und das der Bürger diese Fristen einhält. Diesbezüglich erwartet
sie, dass die Stadt eine Internetseite einrichtet, auf der die Fristen, die Einspruchsfristen,
die Auslegungsorte und wenn möglich die Pläne auch direkt digital abzurufbar
sind, sodass eine größtmögliche Zugänglichkeit geschaffen wird.
Der erste Beigeordnete, Dr. Wachs, erklärt, dass es diese
Bürgerfreundlichkeit in Form eines Internetauftrittes bereits seit anderthalb
Jahren gibt. Dort sind bereits heute Informationen abrufbar, über die eben
gesprochen wurde. Dort ist das Verfahren insgesamt dargestellt und die
Informationen, die aktuell sind, werden auch in diese Seite einfließen.
Mitglied Reintjes fragt, ob, wenn am 15.Dezember 2011 in Rees die
Veranstaltung von der Bahn stattfindet dies dann auch schon die Einleitung in
das Planfeststellungsverfahren, ist?
Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass er nicht im Detail über
das Planfeststellungsverfahren in Rees informiert ist. Es sei eine
Veranstaltung vor dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren, also auch
vor Beginn der eigentlichen 6 – Wochen - Frist. Eine Informationsveranstaltung
sei nur zweckmäßig, wenn ein entsprechender zeitlicher Vorlauf da ist, damit
der Bürger für sich selber Zeit zum Reagieren habe.
Mitglied Nellisen betont noch einmal, dass alle Interesse daran haben
sollten, dass die Einsprüche der Bürger im Planfeststellungsverfahren möglichst
fundiert sind und möglichst zahlreich sind, sodass es den notwendigen Eindruck
auf die Bahn und andere macht. Politik und Verwaltung sollten alles tun, was
möglich ist und dabei könne aus seiner Sicht eine eigene
Informationsveranstaltung nur hilfreich sein.
Mitglied ten Brink möchte den Vorschlag vom Ersten Beigeordneten Dr.
Wachs aufgreifen, nicht vor dem 15. Dezember 2011 bereits etwas zu unternehmen.
Vorsitzender Jansen fasst zusammen, dass Mitglied Nellissen beantragt,
wenn der Termin des Planfeststellungsverfahren feststeht, zuvor eine
Informationsveranstaltung seitens der Stadt durchzuführen, die den Ablauf des
Planfeststellungsverfahren erklärt, damit der Bürger der in die
Planfeststellung geht, weiß, welche Fristen dieser einhalten muss, wie er seine
Beschwerden vorbringen kann, ob alleine oder durch einen Rechtsbeistand.
Herrn Nellissen bestätigt, dass sein Antrag so lautet.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag abstimmen.
Beratungsergebnis:
20
Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen
Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.