Sitzung: 22.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 15 0566/2011
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b und
e der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.
Als Ersatzplanung
sind vier Linden im Rheinpark zu pflanzen.
Herr Kemkes sagt, dass die PKW Absetzstelle bereits bei der Planung zum
Rheinpark Thema der Gesamtgestaltung gewesen ist. Im Zuge der
Ausführungsplanung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt hat sich ergeben, dass
im Böschungsbereich, wo die Steigeranlage aufsetzt, ein großräumiges Fundament
mit Bohrpfählen errichtet werden muss. Hierdurch wurde in der
Ausführungsplanung klar, dass in diesem Bereich die beiden Bäume entfernt
werden müssen. Hierfür ist eine Ausgleichspflanzung vorgesehen, die die
Baumreihe im Bereich der Böschungsoberkante als Ziel hat. Es muss noch
untersucht werden, wo in diesem Bereich Kabel liegen. Inwieweit diese Maßnahmen
so realisiert werden können ist noch zu prüfen. Zum damaligen Zeitpunkt der
Planungen für den Rheinpark, als nur die Vorplanung vorlag, war noch nicht klar
absehbar, ob die Bäume weg müssen.
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass die Anbindung an den Rheinpark auch
anders gekommen ist, als in den im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellten
und beschlossenen Plänen. Dort sollte eine Fußgängerbrücke errichtet werden,
welche allerdings sang und klanglos untergegangen ist.
Erster Beigeordnete Dr. Wachs erwidert, dass diese Aussage nicht stimmt.
Mitglied Sickelmann behauptet, dass der Entwurf auf jeden Fall verändert
worden ist.
Erster Beigeordnete Dr. Wachs erwidert, dass diese Aussage nicht stimmt
und dass was beschlossen wurde, auch umgesetzt worden ist.
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass sie eine andere Vorstellung von
Fußgängerbrücke hat und fragt, wie das Bauwerk aussieht. Es gibt zwar zwei bis
drei Fotos mit dem alten Böschungswinkel, aber keine perspektivische Zeichnung,
diese gab es nur im ersten Entwurf. Außerdem war ihrer Meinung nach die
Anlegestelle etwas weiter nach vorne geplant. Sie fragt, ob diese noch an der
alten Stelle ist und wo die Pkw durch den Park fahren.
Erster Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass sich die Anlegestelle
exakt an der gleichen Stelle befindet, wo sie geplant ist und wo sie in der
Ausführungsplanung auch eingezeichnet worden ist. Dies ergibt sich schon aus
der Fahrtrasse, aus den beiden angelegten Spuren in der Nähe des Ehrenmahls.
Dort wird ausgelandet und es wird parallel gefahren auf dem Hauptweg zwischen
Wassertor und Wasser- und Schifffahrtsamt aus dem Rheinpark raus. Dies
entspricht der Planung. Die Frage wie die Anlegestelle oder Ausbootungsstelle
aussehen wird, kann man aus den Planzeichnungen und aus den Schnitten
entnehmen. Dadurch ergibt sich aus der Draufsicht und den Seitensichten
deutlich, wie die Anlage aussehen wird. Weiter teilt er mit, dass die gesamte
Sache in der Lufthoheit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster liegt.
Die Stadt Emmerich hat in der Angelegenheit kein Mitspracherecht.
Mitglied Sickelmann äußert, dass es eine große Herausforderung ist, sich
die Schnitte räumlich vorzustellen. Sie kann sich das optisch nicht vorstellen
und wünscht sich eine perspektivische Darstellung. Ihrer Meinung nach ist der
Rheinpark dort ein empfindlicher Bereich, der nicht gut gelungen ist und wenn
da jetzt noch eine monumentale Konstruktion hinkommen würde, würde sie sich
wünschen, das man die Wirkung in diesem Ausschuss besser sehen könnte. Aus
diesem Grund wird sie sich für ihre Fraktion enthalten.
Herr Kemkes erwidert, dass es sich hierbei um ein normales technisches
Bauwerk handelt, wie es häufig vorkommt. Es handelt sich um eine Steigeranlage
mit Stahlkonstruktion sowie
Rampenanlage zur oben angeführten Absetzstelle. Solche Bauwerke sind am Ufer
häufiger zu sehen. Es gibt keine wesentlichen Unterschiede. Insoweit hält
dieser es für nicht notwendig, über eine perspektivische Darstellung
nachzudenken.
Mitglied Sickelmann fragt, ob es Abweichungen von der im
Ursprungsentwurf vom Park dargestellten Aussichtsplattform gibt.
Herr Kemkes antwortet, dass diese dem sehr ähnlich ist. Wenn man von
einer Vorplanung in eine Ausführungsplanung geht, gibt es nun mal Abweichungen.
Im Wesentlichen hat das, was damals dargestellt wurde, auch noch heute
Gültigkeit.
Mitglied Sickelmann möchte fürs Protokoll festhalten, dass der Ausschuss
für Stadtentwicklung etwas verabschiedet, was in seiner räumlichen Wirkung aus
dieser Vorlage nur schwer zu beurteilen ist.
Mitglied Beckschaefer gibt Mitglied Sickelmann recht, dass diese Ecke
nicht besonders gelungen ist. Er erklärt, dass in der ursprünglichen Planung
der Rheinparkplanung vorgesehen war, wenn nicht ausgeladen wird, die Besucher
auf diese Plattform können, um eine wassernahe Aussicht zu haben. Er fragt, ob
es dabei bleibt oder ob hier auch mit Änderungen zu rechnen ist.
Herr Kemkes antwortet, dass dieses in der Vorlage steht und dies auch
mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt besprochen ist. Demnach wird dies ein
öffentlich zugänglicher Bereich werden.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.