Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchst. b und e der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.

Als Ersatzplanung sind vier Linden im Rheinpark zu pflanzen.

 


 

Herr Kemkes sagt, dass die PKW Absetzstelle bereits bei der Planung zum Rheinpark Thema der Gesamtgestaltung gewesen ist. Im Zuge der Ausführungsplanung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt hat sich ergeben, dass im Böschungsbereich, wo die Steigeranlage aufsetzt, ein großräumiges Fundament mit Bohrpfählen errichtet werden muss. Hierdurch wurde in der Ausführungsplanung klar, dass in diesem Bereich die beiden Bäume entfernt werden müssen. Hierfür ist eine Ausgleichspflanzung vorgesehen, die die Baumreihe im Bereich der Böschungsoberkante als Ziel hat. Es muss noch untersucht werden, wo in diesem Bereich Kabel liegen. Inwieweit diese Maßnahmen so realisiert werden können ist noch zu prüfen. Zum damaligen Zeitpunkt der Planungen für den Rheinpark, als nur die Vorplanung vorlag, war noch nicht klar absehbar, ob die Bäume weg müssen.

 

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass die Anbindung an den Rheinpark auch anders gekommen ist, als in den im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellten und beschlossenen Plänen. Dort sollte eine Fußgängerbrücke errichtet werden, welche allerdings sang und klanglos untergegangen ist.

Erster Beigeordnete Dr. Wachs erwidert, dass diese Aussage nicht stimmt.

Mitglied Sickelmann behauptet, dass der Entwurf auf jeden Fall verändert worden ist.

Erster Beigeordnete Dr. Wachs erwidert, dass diese Aussage nicht stimmt und dass was beschlossen wurde, auch umgesetzt worden ist.

 

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass sie eine andere Vorstellung von Fußgängerbrücke hat und fragt, wie das Bauwerk aussieht. Es gibt zwar zwei bis drei Fotos mit dem alten Böschungswinkel, aber keine perspektivische Zeichnung, diese gab es nur im ersten Entwurf. Außerdem war ihrer Meinung nach die Anlegestelle etwas weiter nach vorne geplant. Sie fragt, ob diese noch an der alten Stelle ist und wo die Pkw durch den Park fahren.

 

Erster Beigeordnete Dr. Wachs antwortet, dass sich die Anlegestelle exakt an der gleichen Stelle befindet, wo sie geplant ist und wo sie in der Ausführungsplanung auch eingezeichnet worden ist. Dies ergibt sich schon aus der Fahrtrasse, aus den beiden angelegten Spuren in der Nähe des Ehrenmahls. Dort wird ausgelandet und es wird parallel gefahren auf dem Hauptweg zwischen Wassertor und Wasser- und Schifffahrtsamt aus dem Rheinpark raus. Dies entspricht der Planung. Die Frage wie die Anlegestelle oder Ausbootungsstelle aussehen wird, kann man aus den Planzeichnungen und aus den Schnitten entnehmen. Dadurch ergibt sich aus der Draufsicht und den Seitensichten deutlich, wie die Anlage aussehen wird. Weiter teilt er mit, dass die gesamte Sache in der Lufthoheit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster liegt. Die Stadt Emmerich hat in der Angelegenheit kein Mitspracherecht.

 

Mitglied Sickelmann äußert, dass es eine große Herausforderung ist, sich die Schnitte räumlich vorzustellen. Sie kann sich das optisch nicht vorstellen und wünscht sich eine perspektivische Darstellung. Ihrer Meinung nach ist der Rheinpark dort ein empfindlicher Bereich, der nicht gut gelungen ist und wenn da jetzt noch eine monumentale Konstruktion hinkommen würde, würde sie sich wünschen, das man die Wirkung in diesem Ausschuss besser sehen könnte. Aus diesem Grund wird sie sich für ihre Fraktion enthalten.

 

Herr Kemkes erwidert, dass es sich hierbei um ein normales technisches Bauwerk handelt, wie es häufig vorkommt. Es handelt sich um eine Steigeranlage mit Stahlkonstruktion sowie Rampenanlage zur oben angeführten Absetzstelle. Solche Bauwerke sind am Ufer häufiger zu sehen. Es gibt keine wesentlichen Unterschiede. Insoweit hält dieser es für nicht notwendig, über eine perspektivische Darstellung nachzudenken.

 

Mitglied Sickelmann fragt, ob es Abweichungen von der im Ursprungsentwurf vom Park dargestellten Aussichtsplattform gibt.

Herr Kemkes antwortet, dass diese dem sehr ähnlich ist. Wenn man von einer Vorplanung in eine Ausführungsplanung geht, gibt es nun mal Abweichungen. Im Wesentlichen hat das, was damals dargestellt wurde, auch noch heute Gültigkeit.

 

Mitglied Sickelmann möchte fürs Protokoll festhalten, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung etwas verabschiedet, was in seiner räumlichen Wirkung aus dieser Vorlage nur schwer zu beurteilen ist.

 

Mitglied Beckschaefer gibt Mitglied Sickelmann recht, dass diese Ecke nicht besonders gelungen ist. Er erklärt, dass in der ursprünglichen Planung der Rheinparkplanung vorgesehen war, wenn nicht ausgeladen wird, die Besucher auf diese Plattform können, um eine wassernahe Aussicht zu haben. Er fragt, ob es dabei bleibt oder ob hier auch mit Änderungen zu rechnen ist.

Herr Kemkes antwortet, dass dieses in der Vorlage steht und dies auch mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt besprochen ist. Demnach wird dies ein öffentlich zugänglicher Bereich werden.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.