Sitzung: 17.11.2011 Rechnungsprüfungsausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden
keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.