Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Satzung über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass zur Förderung der Kameradschaft jedem Löschzug pro Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau und jedem Mitglied der Ehrenabteilung ein Zuschuss in Höhe von 12,50 € p.a. gewährt wird.

 

 


 

Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs erläutert den Mitgliedern des Ausschusses die Vorlage.  Er weist darauf hin, dass die geplante Satzung zum einen den Auslagenersatz der dort genannten Personen verbindlich regeln soll und zum anderen eine Regelung einer allgemeinen Aufwandsentschädigung enthält. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wurde mit den Zugführern der einzelnen Löschzüge in einem gemeinsamen Gespräch im Oktober 2011 abgestimmt. Des Weiteren macht der Erste Beigeordnete Dr. Wachs die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass auch zukünftig auf den Erhalt und die Neugewinnung von Feuerwehrkameraden im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes ein besonderes Augenmerk zu richten ist. Er erläutert, dass sich innerhalb der Feuerwehr eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die weitere zusätzliche Anreize für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr wie z. B. eine Zusatzrente o. ä. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein erarbeiten wird. Dieses Thema soll 2012 weiter konkretisiert werden.

 

Mitglied Urbach fragt nach, wie genau sich jetzt die finanziellen Auswirkungen darstellen werden. Der Erste Beigeordnete Dr. Wachs erwidert, dass, die in der Vorlage genannte Summe von 8.200,-- € die Gesamtsumme für den Auslagenersatz und der Aufwandsentschädigung ist.

 

Nach kurzer Diskussion stellt Mitglied Roebrock den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.