Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Bürgermeister Diks teilt mit, dass sich die Aufwandsentschädigung nach der gültigen Entschädigungsverordnung richtet und dass der Integrationsrat ein Gremium ist, das als Pflichtausschuss gemäß § 29 der Gemeindeordnung NW gilt. Anders als für andere Gruppen wie Rosa Runde, Bündnis für Familien oder Seniorenvertretung sei hier eine Aufwandsentschädigung vorgesehen. Für Ratsmitglieder beträgt diese 17,30 €, für die sachkundigen Bürger 22,40 €.

 

Die Vorsitzende beantragt, die Aufwandsentschädigung rückwirkend zu zahlen. Das Gremium einigt sich dann auf den 01.01.2011. Mitglied van Bindsbergen schlägt vor, das Sitzungsgeld für die Durchführung des Festes der Kulturen zu spenden. Bürgermeister Diks weist darauf hin, dass Sitzungsgelder Einkünfte sind, die zu versteuern sind.