Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung Elten für einen Teilbereich der Denkmalbereichssatzung Elten durch folgende Erweiterung des § 3 Ziffer 3.3:

Ausnahmsweise können in der Ortsbildzone 5 Solaranlagen auch auf Dachflächen, die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, dann zugelassen werden, wenn es sich um kleinteilige integrierte Solaranlagen oder um matt dunkelgraue Anlagen mit dunklen Rahmen handelt, für deren Aufbringung eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit nach vorheriger Einzelfallprüfung festgestellt wurde.“

 


 

Mitglied Kukulies ist der Auffassung, dass im Zeitalter der erneuerbaren Energien in naher  Zukunft darüber nachgedacht  werden sollte, dass Solaranlagen auf Dächern, die wenig einsichtig sind, großräumig oder allgemein zugelassen werden sollten.

 

Die Mitglieder Gertsen und Diekman stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.