Sitzung: 29.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0511/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung Elten für
einen Teilbereich der Denkmalbereichssatzung Elten durch folgende Erweiterung
des § 3 Ziffer 3.3:
„Ausnahmsweise können in der Ortsbildzone 5 Solaranlagen auch auf Dachflächen,
die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, dann
zugelassen werden, wenn es sich um kleinteilige integrierte Solaranlagen oder
um matt dunkelgraue Anlagen mit dunklen Rahmen handelt, für deren Aufbringung
eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit nach vorheriger Einzelfallprüfung
festgestellt wurde.“
Mitglied Kukulies ist der Auffassung, dass im Zeitalter der erneuerbaren Energien in naher Zukunft darüber nachgedacht werden sollte, dass Solaranlagen auf Dächern, die wenig einsichtig sind, großräumig oder allgemein zugelassen werden sollten.
Die Mitglieder Gertsen und Diekman stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.