Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

1.      nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur

      Kenntnis

und

2.      beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 16. Nachtragssatzung zur

     Friedhofsgebührensatzung mit den abgeänderten Zahlen auf Grundlage der von

    der SPD in der Sitzung unterbreiteten Vorschlägen.


 


 

Herr Gruyters verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, in der anhand einer Statistik hervorgeht, dass in 2011 die Zahl der Bestattungen geringer ist als in den Vorjahren. Auch eine Anfrage beim örtlichen Standesamt hat ergeben, dass analog auch die Zahl der tatsächlichen Sterbefälle rückläufig ist, was zwangsläufig zu erheblichen Einnahmeverlusten in der Betriebssparte Friedhof führt. Die Betriebsleitung hält die vorgeschlagene Gebührenanapassung daher für erforderlich

 

Herr Ludwig führt für die SPD aus, dass diese einen Alternativvorschlag für die von der Betriebsleitung vorgelegten Gebührenerhöhungen ausgearbeitet hat. Grundsätzlich sieht seine Partei die Notwendigkeit der Erhöhungen zur Kostendeckung, hält aber in einigen Teilbereichen eine moderatere  Anhebung für sinnvoll. Diese gemäßigtere Gebührenanhebung würde ein Defizit von ca. 19 T€ bedeuten. Als Gegenfinanzierung schlägt Herr Ludwig vor, den städtischen Zuschuss für den „grünpolitischen Wert“ wieder um 15 T€ aufzustocken, nachdem dieser für das laufende Jahr im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entsprechend gekürzt worden war. Dies hält die SPD für vertretbar, da der Friedhof mit seinen Freiflächen verstärkt als Park genutzt wird. Herr Siebers führt an dieser Stelle an, dass die Kürzung des Grünpflegeetats aufgrund einer Beanstandung des Gemeindeprüfungsamtes mit Blick auf einer falschen Berechnung erfolgt ist.

Herr Spiegelhoff erklärt für die CDU, dass sie sich dem Vorschlag der SPD anschließen wird.

Auch er sieht die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung, aber in abgeschwächter Form.

 

Auf Nachfrage von Herrn Beckschaefer erklärt Herr Gruyters, dass eine Zunahme der Freiflächen eher Mehrarbeit für das Friedhofspersonal bedeutet und keine Verringerung. Zudem wird aber dennoch jede personelle Neubesetzung einer Arbeitsstelle bei der KBE auf ihrer Notwendigkeit hin geprüft.

 

Herr Gruyters weist abschließend noch auf einen Schreibfehler in der Vorlage hin: die Genehmigung von gebührenpflichtigen Grabgestaltungen ist in § 25 festgelegt und nicht wie fälschlicherweise geschrieben in § 22. Der Betriebsleiter schlägt vor, die von Herr Ludwig vorgestellten Veränderungen der Gebührensätze sowie den Schreibfehler in der entsprechenden Vorlage für den Rat zu ändern und bitte den Ausschuss um die erforderliche Beschlussempfehlung.

 

Herr Ludwig und Herr Spiegelhoff stellen den Antrag auf Abstimmung des geänderten Beschlussvorschlags.