Sitzung: 01.12.2011 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 70 - 15 0575/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein 1.
nimmt die
Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur
Kenntnis und 2.
beschließt die
als Anlage 1 gekennzeichnete 16. Nachtragssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung mit den abgeänderten Zahlen auf Grundlage der
von der SPD
in der Sitzung unterbreiteten Vorschlägen. |
Herr Gruyters verweist auf die
Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, in der anhand einer Statistik
hervorgeht, dass in 2011 die Zahl der Bestattungen geringer ist als in den
Vorjahren. Auch eine Anfrage beim örtlichen Standesamt hat ergeben, dass analog
auch die Zahl der tatsächlichen Sterbefälle rückläufig ist, was zwangsläufig zu
erheblichen Einnahmeverlusten in der Betriebssparte Friedhof führt. Die
Betriebsleitung hält die vorgeschlagene Gebührenanapassung daher für
erforderlich
Herr Ludwig führt für die SPD aus,
dass diese einen Alternativvorschlag für die von der Betriebsleitung
vorgelegten Gebührenerhöhungen ausgearbeitet hat. Grundsätzlich sieht seine
Partei die Notwendigkeit der Erhöhungen zur Kostendeckung, hält aber in einigen
Teilbereichen eine moderatere Anhebung
für sinnvoll. Diese gemäßigtere Gebührenanhebung würde ein Defizit von ca. 19
T€ bedeuten. Als Gegenfinanzierung schlägt Herr Ludwig vor, den städtischen
Zuschuss für den „grünpolitischen Wert“ wieder um 15 T€ aufzustocken, nachdem
dieser für das laufende Jahr im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entsprechend
gekürzt worden war. Dies hält die SPD für vertretbar, da der Friedhof mit
seinen Freiflächen verstärkt als Park genutzt wird. Herr Siebers führt an
dieser Stelle an, dass die Kürzung des Grünpflegeetats aufgrund einer
Beanstandung des Gemeindeprüfungsamtes mit Blick auf einer falschen Berechnung
erfolgt ist.
Herr Spiegelhoff erklärt für die CDU,
dass sie sich dem Vorschlag der SPD anschließen wird.
Auch er sieht die Notwendigkeit einer
Gebührenanpassung, aber in abgeschwächter Form.
Auf Nachfrage von Herrn Beckschaefer
erklärt Herr Gruyters, dass eine Zunahme der Freiflächen eher Mehrarbeit für
das Friedhofspersonal bedeutet und keine Verringerung. Zudem wird aber dennoch
jede personelle Neubesetzung einer Arbeitsstelle bei der KBE auf ihrer
Notwendigkeit hin geprüft.
Herr Gruyters weist abschließend noch
auf einen Schreibfehler in der Vorlage hin: die Genehmigung von
gebührenpflichtigen Grabgestaltungen ist in § 25 festgelegt und nicht wie
fälschlicherweise geschrieben in § 22. Der Betriebsleiter schlägt vor, die von
Herr Ludwig vorgestellten Veränderungen der Gebührensätze sowie den
Schreibfehler in der entsprechenden Vorlage für den Rat zu ändern und bitte den
Ausschuss um die erforderliche Beschlussempfehlung.
Herr Ludwig und Herr Spiegelhoff
stellen den Antrag auf Abstimmung des geänderten Beschlussvorschlags.