Sitzung: 01.12.2011 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 0576/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein 1.
nimmt die in der Begründung dargelegte
Notwendigkeit zur Anpassung der Abfallentsorgungssatzung
und der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung zur Kenntnis zu
nehmen und beschließt 2. a) die als Anlage 1 gekennzeichnete 4.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der
Stadt Emmerich am Rhein vom 19.12.1997 und b) die als Anlage 2 gekennzeichnete 8. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am
Rhein vom 16.12.1999. |
Herr Gruyters erläutert, dass nach dem Eichgesetz Daten aus der
Verwiegung von Minderabfallmengen nicht für Gebührenzwecke genutzt werden
dürfen. Es soll daher eine Pauschalgebühr für die Fälle eingeführt werden, wenn
die Verwiegung bei einem 240 Liter-Gefäß weniger als 5 kg beträgt und bei einem
1.100 Liter-Gefäß weniger als 50 kg beträgt. Die dafür erhobenen Beträge in
Höhe von 0,90 € bzw. 9,00 € entsprechen dem Durchschnitt der Verwiegung dieser
Mindermengen und sollen aus Gründen der Rechtssicherheit eingeführt werden. Sie
bilden nach dem KAG eine zulässige Pauschalierung.
Herr Tepaß stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage