Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

1.                  nimmt die in der Begründung dargelegte Notwendigkeit zur Anpassung  der Abfallentsorgungssatzung und der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung zur Kenntnis zu nehmen

und beschließt

2.         a) die als Anlage 1 gekennzeichnete 4. Nachtragssatzung zur Satzung über

                die Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 19.12.1997 und

            b) die als Anlage 2 gekennzeichnete 8. Nachtragssatzung zur

               Gebührensatzung zur Abfallentsorgung  der Stadt Emmerich am Rhein vom

               16.12.1999.


 


 

Herr Gruyters erläutert, dass nach dem Eichgesetz Daten aus der Verwiegung von Minderabfallmengen nicht für Gebührenzwecke genutzt werden dürfen. Es soll daher eine Pauschalgebühr für die Fälle eingeführt werden, wenn die Verwiegung bei einem 240 Liter-Gefäß weniger als 5 kg beträgt und bei einem 1.100 Liter-Gefäß weniger als 50 kg beträgt. Die dafür erhobenen Beträge in Höhe von 0,90 € bzw. 9,00 € entsprechen dem Durchschnitt der Verwiegung dieser Mindermengen und sollen aus Gründen der Rechtssicherheit eingeführt werden. Sie bilden nach dem KAG eine zulässige Pauschalierung.

 

Herr Tepaß stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage