Sitzung: 08.12.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die Umsetzung der Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, die
durch das Gesetz zur Änderung des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 erforderlich ist, wird die
Verwaltung dem Ausschuss in einer der nächstjährigen Sitzung zur Kenntnis
geben.