Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Umsetzung der Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, die durch das Gesetz zur  Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 erforderlich ist, wird die Verwaltung dem Ausschuss in einer der nächstjährigen Sitzung zur Kenntnis geben.