Sitzung: 24.01.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben
werden, wird sie vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.