Sitzung: 13.12.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0511/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung Elten für
einen Teilbereich der Denkmalbereichssatzung Elten durch folgende Erweiterung
des § 3 Ziffer 3.3:
„Ausnahmsweise können in der Ortsbildzone 5 Solaranlagen auch auf Dachflächen,
die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, dann
zugelassen werden, wenn es sich um kleinteilige integrierte Solaranlagen oder
um matt dunkelgraue Anlagen mit dunklen Rahmen handelt, für deren Aufbringung
eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit nach vorheriger Einzelfallprüfung
festgestellt wurde.“
Mitglied Kukulies stellt den Antrag, die Formulierung des § 3 Ziffer 3.3 des Beschlussvorschlages dahingehend zu verändern, dass Solar- und Photovoltaikanlagen in der Ortsbildzone 5 auch auf Dächern, die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, zuzulassen, wenn für deren Aufbringung eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit besteht.
Bei seiner Begründung bezieht er sich auf den FDP-Antrag zu Tagesordnungspunkt 26.
Mitglied Bartels schließt sich im Namen seiner Fraktion dem FDP-Antrag an. Seine Fraktion hat im Laufe des Jahres 2008 einen Antrag mit gleichlautendem Inhalt gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Gertsen, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.
Somit ist de Antrag der FDP- und BGE-Fraktion abgelehnt.