Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung Elten für einen Teilbereich der Denkmalbereichssatzung Elten durch folgende Erweiterung des § 3 Ziffer 3.3:

Ausnahmsweise können in der Ortsbildzone 5 Solaranlagen auch auf Dachflächen, die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, dann zugelassen werden, wenn es sich um kleinteilige integrierte Solaranlagen oder um matt dunkelgraue Anlagen mit dunklen Rahmen handelt, für deren Aufbringung eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit nach vorheriger Einzelfallprüfung festgestellt wurde.“

 


 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag,  die Formulierung des § 3 Ziffer 3.3 des Beschlussvorschlages dahingehend zu verändern, dass Solar- und Photovoltaikanlagen in der Ortsbildzone 5 auch auf Dächern, die vom öffentlichen Straßenraum der zugehörigen Straße aus sichtbar sind, zuzulassen, wenn für deren Aufbringung eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit besteht.

Bei seiner Begründung bezieht er sich auf den FDP-Antrag zu Tagesordnungspunkt 26.

 

Mitglied Bartels schließt sich im Namen seiner Fraktion dem FDP-Antrag an. Seine Fraktion hat im Laufe des Jahres 2008 einen Antrag mit gleichlautendem Inhalt gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt ist dieser Antrag abgelehnt worden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Gertsen, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.

 

 

Somit ist de Antrag der FDP- und BGE-Fraktion abgelehnt.