Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

1. nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis

    und

2. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung zur Gebühren-

    satzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein

    vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung .

 

 


 

 

Mitglied Kukulies teilt mit, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnt.

Er fragt nach, da die Forderung der Gebührenerhöhung um 11 % nach den Vorgaben  des KAG vollzogen wird und der Rat nur so beschließen kann, ob der  Beschluss dann nachher beanstandet werden muss, wenn der Rat mit einer Erhöhung von 11 % nicht einverstanden ist.

Der Betriebsleiter Herr Gruyters teilt hierzu mit, dass es sich bei dieser Kalkulation um Gebühren handelt. Die Gebühren unterliegen einer anderen Regelung als die Beiträge. Die Gebühren können bei Defiziten angeglichen werden, im Gegensatz muss bei Gewinnen der Überschuss wieder an die Bürger erstattet werden.

 

Die Mitglieder Gertsen und Diekman stellen den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen