Mitglied Kukulies beantragt für seine Fraktion, diesen Antrag zurückzuziehen. Bürgermeister Johannes Diks führt aus, dass zunächst über den verwaltungsseitig erarbeiteten Verwaltungsvorschlag abgestimmt werden muss, sofern dieser zum Antrag erhoben wird. Er verweist darauf, dass der Tagesordnungspunkt inhaltlich ohnehin bereits unter Punkt 13 abgearbeitet wurde und somit sowohl die seitens der FDP beantragte Absetzung als auch eine Bestätigung des verwaltungsseitigen Vorschlages faktisch zum gleichen Ergebnis führen würde.
Die FDP-Ratsfraktion bittet um Prüfung, ob die Tagesordnung nicht grundsätzlich zu Beginn einer Sitzung zu genehmigen ist und wie mit einem Antrag auf Rückzug oder Absetzung eines Tagesordnungspunkte formal umzugehen ist.
Anmerkung :
Die Prüfung des vorliegenden
Sachverhaltes führt zu dem Ergebnis, dass die Tagesordnung durch den
Bürgermeister festgesetzt wird und keiner Genehmigung durch den Rat bedarf.
Anträge, die sich auf die Tagesordnung beziehen (Absetzung eines
Tagesordnungspunktes, Änderung der Reihenfolge, Erweiterung der Tagesordnung
unter der Voraussetzung des § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW) sind als Anträge zur
Geschäftsordnung zu qualifizieren, auch wenn § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung
der Stadt Emmerich am Rhein (GeschO) diese nicht ausdrücklich als solche
ausweist. In Fällen, in denen Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, ist
gem. § 12 Abs. 1 GeschO darüber gesondert und vor der weiteren Beratung des
Tagesordnungspunktes abzustimmen.