Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

Der Rat beschließt gemäß § 12 Abs. 2 a) der Geschäftsordnung der Stadt Emmerich am Rhein, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 


 

Mitglied Bartels stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, da die BGE-Ratsfraktion noch Informationen beim Landrat angefragt hat und die Antwort noch aussteht.