Sitzung: 12.01.2012 Schulausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gegen die gemäß §
21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der
Vorsitzenden unterzeichnet.