Sitzung: 12.01.2012 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 04 - 15 0619/2011
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-414 "Schule allgemein" und
"Schulen" im Ergebnishaushalt für das Jahr 2012 auf 2.129.363 Euro
und im Finanzhaushalt auf 2.126.583 Euro
fest.
Die Vorsitzende erteilt dem
Fachbereichsleiter 2 das Wort. Er berichtet über die neue Festsetzung der
Schülerpauschalen. Dies basiert auf eine Änderung des
Gemeindefinanzierungsgesetztes. Früher wurde hier eine Gewichtung in
Pro-Kopf-Pauschalen nach Schulformen getroffen. 2012 wird nur noch nach Ganztagsschüler und
Halbtagsschüler unterschieden werden.
Die frühere Gewichtung setzte sich für die einzelnen Schulformen wie folgt zusammen: Grundschulen 96 %, weiterführende Schulen 100 % und
Sonderschulen 300 %. Dies war die Grundlage für die bis dahin geltenden Schlüsselzuweisungen.
Das Land hat
nun die Zuweisung wie folgt geändert: Ganztagsschüler 330 % und
Halbtagsschüler 70 %.
Der Kämmerer führt fort, dass eine
Beibehaltung der Gewichtung nach GFG erhebliche Mittelkürzungen innerhalb des
Schulbudgets nach sich ziehen würde. Für die Emmericher Schulen wurde
daher eine neue Berechnungsgrundlage
geschaffen, die am Schulbudget im Grunde nicht viel verändert.
Weiterhin werden nun die aktuellen Schülerzahlen zur Berechnung
herangezogen, nicht wie in der Vergangenheit die des Vorjahres. Für die
Grundschüler, Realschüler und Gymnasiasten ergibt sich daraus eine
Pro-Kopf-Pauschale von 30 Euro. Hauptschüler werden mit 35,-- € pro Kopf
berechnet und für die Schüler des
Förderzentrums wurde der Betrag auf 90 Euro pro Kopf festgelegt, da diese
Kinder deutlich mehr Förderung
benötigen.
Mitglied Ulrich
stellt den Antrag laut Beschlussvorschlag zu beschließen.