Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 403-414 "Schule allgemein" und "Schulen" im Ergebnishaushalt für das Jahr 2012 auf 2.129.363 Euro und im Finanzhaushalt auf  2.126.583 Euro fest.

 


 

Die Vorsitzende erteilt dem Fachbereichsleiter 2 das Wort. Er berichtet über die neue Festsetzung der Schülerpauschalen. Dies basiert auf eine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetztes. Früher wurde hier eine Gewichtung in Pro-Kopf-Pauschalen nach Schulformen getroffen. 2012 wird  nur noch nach Ganztagsschüler und Halbtagsschüler unterschieden werden.  Die frühere Gewichtung setzte sich für die einzelnen Schulformen  wie folgt zusammen: Grundschulen 96 %,  weiterführende Schulen 100 % und Sonderschulen 300 %. Dies war die Grundlage für die bis dahin geltenden  Schlüsselzuweisungen.

 

Das Land hat  nun die Zuweisung wie folgt geändert: Ganztagsschüler 330 % und Halbtagsschüler 70 %.

 

Der Kämmerer führt fort, dass eine Beibehaltung der Gewichtung nach GFG erhebliche Mittelkürzungen innerhalb des Schulbudgets nach sich ziehen würde. Für die Emmericher Schulen wurde daher  eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen, die am Schulbudget im Grunde nicht viel verändert.

 

Weiterhin werden nun  die aktuellen Schülerzahlen zur Berechnung herangezogen, nicht wie in der Vergangenheit die des Vorjahres. Für die Grundschüler, Realschüler und Gymnasiasten ergibt sich daraus eine Pro-Kopf-Pauschale von 30 Euro. Hauptschüler werden mit 35,-- € pro Kopf berechnet und für die  Schüler des Förderzentrums wurde der Betrag auf 90 Euro pro Kopf festgelegt, da diese Kinder  deutlich mehr Förderung benötigen.

 

Mitglied Ulrich stellt den Antrag laut Beschlussvorschlag zu beschließen.