Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der folgenden Gemeindestraßen gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes NRW als Anliegerstraßen für den öffentlichen Verkehr:

 

Straße Im Haag, bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstücke 272, 109, 269, 122, 270 unbeschränkt im Bereich zwischen Im Haag (Parzellengrenze 272) und Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 263, Fortunastr. 4a.

 

Europastraße, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstück 75.

 

Fortunastraße, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstück 271.

 

Die Wegeparzelle zwischen den Grundstücken Europastraße 1 und 1a, endend in der Höhe des Hausgrundstückes Fortunastraße 4a, wird als Fuß- und Radweg gewidmet. Es handelt sich um die östliche, nach Norden abknickende Verlängerung des Flurstückes 270.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.