Bürgermeister Diks erläutert kurz die Verwaltungsvorlage, die die
Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht ab Juni 2011 darstellt. Der
Gesetzgeber gebe jetzt u.a. vor, dass der
Vormund regelmäßig persönlichen Kontakt zu seinem Mündel halten müsse. Die durch die gesetzlichen Änderungen
entstehende Mehrarbeit erfordere eine Veränderung der Stellenanteile von 0,3
auf 0,7. Herr Barfuß ergänzt, dass die
Aufgaben eines Amtsvormundes künftig auf zwei Mitarbeiter übertragen werden.
Somit sei dann auch das jetzt gesetzlich festgelegte Auswahlrecht des Mündels
vor Übertragung der Aufgaben des
Vormunds auf einen einzelnen Mitarbeiter des Jugendamtes sichergestellt.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur
Kenntnis.