Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Bürgermeister Diks erläutert kurz die Verwaltungsvorlage, die die Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht ab Juni 2011 darstellt. Der Gesetzgeber gebe jetzt u.a. vor, dass der  Vormund regelmäßig persönlichen Kontakt zu seinem Mündel halten müsse.  Die durch die gesetzlichen Änderungen entstehende Mehrarbeit erfordere eine Veränderung der Stellenanteile von 0,3 auf 0,7.  Herr Barfuß ergänzt, dass die Aufgaben eines Amtsvormundes künftig auf zwei Mitarbeiter übertragen werden. Somit sei dann auch das jetzt gesetzlich festgelegte Auswahlrecht des Mündels vor Übertragung  der Aufgaben des Vormunds auf einen einzelnen Mitarbeiter des Jugendamtes sichergestellt.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.