Sitzung: 24.01.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 0606/2011
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 22/2011
der Anwohner der Merowingerstraße nicht zu folgen. Die Verwaltung wird die
Parksituation nach Beendigung des Straßenausbaus beobachten und ggfs. bei
Erforderlichkeit eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung in Form von
Halte-/Parkverbotsschildern anordnen.
Mitglied Jessner kommt um 17.30 Uhr vor der Abstimmung zur Sitzung
hinzu.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Beantragt ist die
Einrichtung eines Halte-/Parkverbotes auf der nördlichen Seite der
Merowingerstraße; vorwiegend aufgrund von Sicherheitsaspekten beim Ein- und
Ausfahren aus den Grundstücksaspekten. Es geht nicht um eine bauliche
Fragestellung sondern um eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Die
Verwaltung hat das Parkverhalten beobachtet; es waren immer 7-8 Fahrzeuge und 1
Motorrad im nördlichen Bereich geparkt. Berücksichtigt man gleichzeitig die
Bemerkungen a) Defizit an Parkplätzen in der Merowingerstraße und
Hubert-Fink-Straße und b) geringere
Geschwindigkeiten der Bürger in der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren kommt
die Verwaltung zum Ergebnis, dass in Abwägung aller Gesichtspunkte ein
Halte-/Parkverbot an der nördlichen Seite nicht sinnvoll ist. Sollten sich nach
Straßenausbau die Befürchtungen der Anwohner bewahrheiten ist eine
straßenverkehrsrechtliche Anordnung zügig umgesetzt.
Mit diesem Vorschlag der Verwaltung kann sich Mitglied ten Brink
anfreunden. Er weist allerdings darauf hin, dass in der Planung der Merowinger
Straße an 2 Stellen Einengungen und 2 Rechts-vor-Links-Regelungen geplant sind
und somit die PKW-Fahrer zum langsamen Fahren gezwungen werden. Seine Fraktion
würde das Ansinnen der Anwohner nach Halte-/Parkverbotsschildern, falls sich
dies nach einer Beobachtungszeit herausstellen sollte, unterstützen.
Mitglied Baars erläutert, dass der Sinn der Eingabe darin lag, nicht auf
der ganzen Nordseite der Merowingerstraße sondern lediglich im Bereich der
Häuser Hs.-Nrn. 10-28 auszusprechen. Er sieht die Gefahr, dass, wenn ein
Fahrzeug aus der Stichstraße herausfährt und auf der Ecke ein Fahrzeug parkt,
das Fahrzeug mind. 2 m in die Straße hineinfahren muss, um festzustellen, ob
aus Richtung Seufzer Allee ein Fahrzeug kommt.
Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, mit den Anwohnern Rücksprache zu
halten und danach die überarbeitete Eingabe der Anwohner erneut einzureichen.