Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 22/2011 der Anwohner der Merowingerstraße nicht zu folgen. Die Verwaltung wird die Parksituation nach Beendigung des Straßenausbaus beobachten und ggfs. bei Erforderlichkeit eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung in Form von Halte-/Parkverbotsschildern anordnen.

 


Mitglied Jessner kommt um 17.30 Uhr vor der Abstimmung zur Sitzung hinzu.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Beantragt ist die Einrichtung eines Halte-/Parkverbotes auf der nördlichen Seite der Merowingerstraße; vorwiegend aufgrund von Sicherheitsaspekten beim Ein- und Ausfahren aus den Grundstücksaspekten. Es geht nicht um eine bauliche Fragestellung sondern um eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Die Verwaltung hat das Parkverhalten beobachtet; es waren immer 7-8 Fahrzeuge und 1 Motorrad im nördlichen Bereich geparkt. Berücksichtigt man gleichzeitig die Bemerkungen a) Defizit an Parkplätzen in der Merowingerstraße und Hubert-Fink-Straße  und b) geringere Geschwindigkeiten der Bürger in der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass in Abwägung aller Gesichtspunkte ein Halte-/Parkverbot an der nördlichen Seite nicht sinnvoll ist. Sollten sich nach Straßenausbau die Befürchtungen der Anwohner bewahrheiten ist eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zügig umgesetzt.

 

Mit diesem Vorschlag der Verwaltung kann sich Mitglied ten Brink anfreunden. Er weist allerdings darauf hin, dass in der Planung der Merowinger Straße an 2 Stellen Einengungen und 2 Rechts-vor-Links-Regelungen geplant sind und somit die PKW-Fahrer zum langsamen Fahren gezwungen werden. Seine Fraktion würde das Ansinnen der Anwohner nach Halte-/Parkverbotsschildern, falls sich dies nach einer Beobachtungszeit herausstellen sollte, unterstützen.

 

Mitglied Baars erläutert, dass der Sinn der Eingabe darin lag, nicht auf der ganzen Nordseite der Merowingerstraße sondern lediglich im Bereich der Häuser Hs.-Nrn. 10-28 auszusprechen. Er sieht die Gefahr, dass, wenn ein Fahrzeug aus der Stichstraße herausfährt und auf der Ecke ein Fahrzeug parkt, das Fahrzeug mind. 2 m in die Straße hineinfahren muss, um festzustellen, ob aus Richtung Seufzer Allee ein Fahrzeug kommt.

 

Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, mit den Anwohnern Rücksprache zu halten und danach die überarbeitete Eingabe der Anwohner erneut einzureichen.