Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000,- €  für die gutachterliche Begleitung der Wiederaufnahme der Windenergieanlagenplanung für das Haushaltsjahr 2012 zu. Die Verwaltung wird mit der Bezirksregierung hinsichtlich des Untersuchungsrahmens ständig in Kontakt stehen und versuchen, Deckungsgleichheit zu erzielen. Sollte sich herausstellen, dass man im Jahr 2012 noch kein Ergebnis erzielen kann, werden die Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € für das Jahr 2013 angesetzt.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage. Die Thematik „Windenergie“ wurde in den Jahren 2002/2003 umfassend angegangen. Es wurde eine Konzentrationszone an der Autobahn beschlossen, in der 2 Windenergieanlagen aufgestellt wurden. Die Notwendigkeit zur Neuerstellung des Windenergiekonzeptes liegt zum einen darin begründet, dass sich auf der Grundgesetzebene als auch auf unterverfassungsrechtlicher Ebene einige Änderungen ergeben haben. Voraussetzung für eine Änderung des bestehenden WEA-Konzeptes ist eine umfangreiche Untersuchung; der Untersuchungsrahmen wird durch die Rechtsprechung vorgegeben. Die Gemeinde ist verpflichtet, ihre Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in der späteren planerischen Entscheidung die Ziele der Raumordnung weggewogen werden können. Sie sind als Ziele zwingend vorgegeben, die allenfalls von der Gemeinde noch zu konkretisieren sind. Dies bedeutet, dass die Gemeinde bei der Flächennutzungsplanung verpflichtet ist, zu überprüfen, was auf der Regionalplanebene als Rahmenplanung vorgegeben ist. Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Ausschuss darüber informiert, dass der GEP 99 geändert werden soll. Im Rahmen dieser Änderung ist auch die Frage nach einer Änderung der Windvorranggebiete bzw. die Frage des Repowerings  zu beantworten.

Im Januar dieses Jahres sind die entsprechenden Leitlinien zur Regionalplanfortschreibung herausgegeben worden und in der letzten Woche hat ein Arbeitsgespräch der kreisange-hörigen Gemeinden mit Vertretern der Regionalplanungsbehörde stattgefunden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass auf Regionalplanungsebene vorgesehen ist, sogenannte Vorrang-gebiete für die Windkraftnutzung auszuweisen, die jedoch nicht zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben. D. h. die Bezirksregierung weist bestimmte Bereiche aus, wo vorrangig windenergetische Nutzung vor anderen Nutzungen möglich ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Vorranggebieten auch tatsächlich für die Windenergienutzung geeignet sind, da es der Bezirksregierung auf der anderen Seite nicht möglich ist, alle möglichen Nutzungskonflikte auf dieser Maßstabsebene abzuarbeiten, wie z. B. die immissionsschutzrechtliche Fragen. In Münster z. B. sind Eignungsgebiete festgesetzt worden mit der Konsequenz, dass darüber hinaus keine weiteren Gebiete seitens der Kommunen festgesetzt werden konnten. Das soll hier nicht der Fall sein. Als mögliche Schwierigkeit könnte man sich vorstellen, das kommunal ausgewiesenen Gebiet mit dem von der Bezirksregierung gewählten Vorranggebiet deckungsgleich zu bekommen. Die Bezirksregierung will sich diesbezüglich mit den Kommunen abstimmen.

 

Mitglied Jessner zweifelt nicht daran, vielmehr stimmte  ihn der Punkt bedenklich, dass auf Ebene der Regionalplanung die Grundlagen für die Ausweisung der Vorranggebiete noch nicht feststehen, weil da erst noch auf Vorgaben aus der Landesplanung gewartet wird. Momentan besteht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Vorranggebiete auf Ebene der einzelnen Gemeinden noch Unsicherheit. Es stellt sich nicht die Frage, ob, sondern vielmehr wann die Übereinstimmung der Gebiete möglich ist. Wenn die Bezirksregierung derzeit über die konkrete Ausgestaltung ihrer Vorranggebiete noch keine Klarheit hat, ist eine Abstimmung derzeit schwer möglich. Ihm ist daran gelegen, eine möglicherweise doppelte Arbeit, welche auch mit Kosten verbunden ist, zu vermeiden. Er plädiert dafür, auch wenn heute dementsprechend beschlossen wird, dass auch die entsprechende Auftragserteilung so gestaltet ist, dass erst dann eine konkrete Abarbeitung erfolgt, wenn auf GEP-Ebene Klarheit über die Größe und Lage der möglichen Vorranggebiete besteht. Derzeit ist lediglich eine textliche Leitlinie verabschiedet ohne jede räumliche Konkretisierung. Weiterhin irritiert ihn die Wechselwirkung zwischen kommunalen Konzentrationszonen (mit der Ausschluss -wirkung für WEA’s im restlichen Stadtgebiet) einerseits  und zum den Vorranggebiete der Landesplanung andererseits, die möglicherweise größer sind und dann nicht in Anspruch genommen werden können, weil die Konzentrationszonen dies ausschließen.

 

Mitglied Sickelmann schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Sie empfindet es allerdings nicht als verfrüht, wenn man im Vorfeld bereits diese stadtgebietsweite Unter-suchungsanalyse durchführt. Ihre Fraktion bittet vor dem Hintergrund des Kostenvolumens die Verwaltung darum, zu überlegen, dass die Emmericher Bürger und Firmen auch möglicherweise in den Genuss eines Standortes kommen. Das Augenmerk sollte wirklich auf die kommunalen Projekte gelegt werden; somit würden die Einnahmen auch in der Region bleiben. Sie stellt den entsprechenden Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Auf Anfrage von Mitglied Tepaß antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass grund-sätzlich die Kommune die kommunale Planungshoheit besitzt. Sie entscheidet  wie und wo Windenergie zugelassen wird. D. h. es darf keine willkürliche Entscheidung zur Ausweisung von Konzentrationszonen geben, sondern sie muss den Vorgaben der entsprechenden Rechtsprechung genüge tun, damit eine Ausweisung entweder Bestand hat oder die Nicht-ausweisung ebenso Bestand hat.

 

Mitglied Tepaß fragt nach, ob die Kommune einen Bauantrag zur Errichtung von Windkraft-anlagen ablehnen kann. Hierauf antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Verwaltung den Bereich planungsrechtlich ausweist, wo eine Windkraftanlage zulässig ist. Mögliche Bauanträge auf Flächen, die nicht in den Konzentrationszonen liegen, werden abgelehnt.

Mitglied Tepaß fragt genauer nach. Kann die Kommune in dem Gebiet, das  für Windkraft-anlagen ausgewiesen ist, Bauanträge ablehnen?

Hierauf antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass man in dem Verfahren mit der Bezirksregierung in Kontakt steht. Die Kommune muss Überlegungen anstellen, wie der Untersuchungsrahmen auszusehen hat (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Naturschutz, Immissionsschutz). Die Verwaltung wird diesbezüglich mit der Bezirksregierung zusammen-arbeiten und versuchen, die Deckungsgleichheit der Konzentrationszonen und Vorrang-flächen zu erreichen. Die Ausarbeitung wird selbstverständlich im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt.

 

Mitglied ten Brink führt aus, dass vor Ausweisung der städtischen Konzentrationszone bereits 5-6 Anlagen genehmigt wurden. Nach heutiger Gesetzeslage muss keine beantragte Windkraftanlage außerhalb einer Konzentrationszone genehmigt werden. Er fragt nach, wie viele Standorte innerhalb der bestehenden Konzentrationszone für eine Windkraftanlage noch möglich sind.

 

Mitglied Spiertz schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Es macht derzeit keinen Sinn, etwas zu beginnen, wo die Bezirksregierung noch keine Richtung vorgegeben hat. Er plädiert dafür, so zu verfahren, wie es vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs erläutert wurde, dass man mit der Bezirksregierung in Kontakt steht und sollte sich herausstellen, dass die Untersuchung erst in 2013 erfolgen, die Mittel erst in 2013 ausgegeben werden. Er stellt den entsprechenden Antrag so zu verfahren.

 

Mitglied Sickelmann erklärt, dass die jetzige Konzentrationszone eine Ausschlusswirkung für alle anderen Bereiche entfaltet und daher auch als Verhinderungsplanung bezeichnet wird. Man hat damals eine kleine Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen, was nunmehr so nicht mehr möglich sein wird. Der neue Landesentwicklungsplan und der neue Regionalplan ist in Arbeit, wo bestimmte Vorgaben (u. a. Suche nach Flächen für Windenergie) gemacht werden. Dieses Gutachten soll dies untersuchen und man würde mit diesem Gutachten eine Rechtsgrundlage geschaffen, um möglichen Interessenten entsprechende Gebiete anzu-bieten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass es keine Verhinderungsplanung ist. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hatte sich damals für die ausgewiesene Konzen-trationszone entschieden. Die Bezirksregierung hatte ihre Zustimmung mit dem Hinweis auf den GEP (Freiraum Naturschutz) verweigert. Diese Hinweise sind nunmehr durch den Windenergieerlass etwas aufgeweicht worden.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschluss nach Vorlage mit der Ergänzung von Mitglied Jessner abschließen.