Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)   Der Rat stellt fest, dass Ausführungen zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung sind.

 

Zu II.b)   Der Rat beschließt, einen Textbaustein zum Thema Versorgungsleitungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.c)   Der Rat stellt fest, dass Ausführungen zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung sind.

              Weiterhin beschließt der Rat, einen Passus zu erlaubnispflichtigen Maßnahmen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.d)   Der Rat beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt (s. Vorlage Nr. 05-15 0558/2011).

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.